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| Heiligenberg-Stollen | |||
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| Allgemeine Informationen zum Bergwerk | |||
| Informationen zum Bergwerksunternehmen | |||
| Betriebsbeginn | vor 1610 | ||
| Betriebsende | 1857 | ||
| Geförderte Rohstoffe | |||
| Abbau von | |||
| Geographische Lage | |||
| Koordinaten | 51° 36′ 24,6″ N, 11° 2′ 12,2″ O | ||
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| Standort | Straßberg | ||
| Gemeinde | Harzgerode | ||
| Landkreis (NUTS3) | Harz | ||
| Land | Land Sachsen-Anhalt | ||
| Staat | Deutschland | ||
| Revier | Heiligenberg | ||
Der Heiligenberg-Stollen im mittleren Rödelbachtal, südwestlich von Straßberg, ist ein Wasserlösungsstollen in der Montanregion Harz. Die sichtbaren Reste des im Unterharz gelegenen Stollens werden heute Heiligenbergsquelle genannt. Diese liegt etwa 200 Meter nördlich des Maliniusteiches.
Die Wasserlösung erfolgte über den heute nicht mehr existenten Mittleren Hanggraben. Die Mündung des Stollens liegt heute genau zwischen Rödelbachgraben und Stollgraben, das Wasser versickert in einer durch den Rödelbach entwässerten Wiese.
Das Jahr der Betriebsaufnahme des Wasserlösungsstollens ist unbekannt. Das oberhalb der Quelle gelegene, südöstlich verlaufende Heiligenberger Pingenfeld deutet jedoch auf einen sehr frühen Bergbau in diesem Gebiet hin. Während die Anfänge der Anlage in der lokalen Überlieferung oft in das 17. Jahrhundert datiert werden, trug die Anlage ursprünglich den Namen Segen-Gottes-Stollen und diente primär der Wasserlösung der lokalen Erzgruben im Revier des Heiligenbergs (wie der Grube Glückauf).
Die gesicherte archivalische Dokumentation setzt im November 1854 ein, als der Stollen in Harzgerode für eine neue Eisenerzmutung reaktiviert wurde. Unter der Beteiligung von Akteuren wie dem Justizrat Dr. J. Meyer und J. C. Bönighaus wurden die entsprechenden Abbaurechte (Berechtsame) mit einem Schätzungswert von 152 Reichstalern behördlich erfasst; diese Akten wurden noch bis weit in das 20. Jahrhundert hinein fortgeführt.
Die frühe technologische Infrastruktur und die rechtlichen Verhältnisse des Reviers im 18. Jahrhundert sind durch die sächsische Bergbau-Inspektion des Stollnsteigers Johann Carl Gottlieb Beutel aus dem Jahr 1769 lückenlos dokumentiert. Zu dieser Zeit trug die Anlage offiziell den Namen Segen-Gottes-Stollen und bildete den Kern eines mathematisch vermessenen Feldes von einer Fundgrube und 20 Maaßen (knapp 600 Meter) Erstreckung entlang des Heiligenberger Gangzuges.

Beutels akribischer Bericht an das sächsische Kurfürstentum belegt, dass der Stollen als lokaler Erbstollen primär der Wasserlösung der unmittelbar am Heiligenberg gelegenen Schürfe (wie der Grube Glückauf) diente. Das abgeführte Grubenwasser wurde obertägig aufgefangen und über den mittleren Hanggraben abgeleitet, um die untertägigen Radkunsten (Wasserräder) des flachen Kunstschachtes Neuhaus-Stolberg anzutreiben. In den Sommermonaten und bei Frost („dörren Zeiten“) litt die Anlage jedoch regelmäßig unter akutem Mangel an Aufschlagwasser, weshalb Beutel eine eingehende Prüfung der Heiligenberger Grubenwässer forderte, um die Energieversorgung der Radkunsten und des angeschlossenen Nasspochwerks abzusichern.
Zudem dokumentiert die Akte erbitterte untertägige Konflikte: Beutel protokollierte einen illegalen Durchschlag und Raubbau durch benachbarte Stolberger Bergleute im Schachtgeviere, woraufhin eine Ausdehnung der untertägigen Schutzbarrieren auf bis zu 100 Lachter gefordert wurde, um sächsische Interessen zu wahren. Diese Vermessungsdaten und historischen Berichte wurden im 19. Jahrhundert von den preußischen Behörden wieder herangezogen (was behördliche Querverweise in den Akten von 1854 belegen), als das Konsortium um J. C. Bennighausen das Feld für die spätere Eisenerzmutung neu erfasste.
Nach einer längeren Phase des Stillstands erfuhr das Revier ab November 1854 eine behördliche Reaktivierung. Unter der Führung des Muters J. C. Bennighausen und finanzieller Beteiligung regionaler Akteure wie dem Justizrat Dr. J. Meyer wurde das Areal offiziell für eine neue Eisenerzmutung auf Brauneisenstein und Spateisenstein erfasst. Das beanspruchte Grubenfeld, welches den alten Segen-Gottes-Stollen umfasste, erstreckte sich dabei über eine Fundgrube und 20 Maaßen (knapp 600 Meter) entlang des Heiligenberger Gangzuges.Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abt. Wernigerode, Signatur: F 38, XVa H Nr. 124 (Titel: Berechtsame der Eisenerzmutung Heiligenberg bei Straßberg, Laufzeit: 1854–1939). Bei den bergmännischen Untersuchungen der alten Baue stellte sich jedoch heraus, dass der Hauptgang von den historischen Vorgängern (vermutlich aus dem 17. Jahrhundert) bereits weitgehend leergefördert worden war und die verbliebenen Erzadern im Liegenden nur noch eine geringe Mächtigkeit von 6 bis 10 Zoll aufwiesen.
Der Schürfbetrieb musste bereits im August 1856 nach einem offiziellen Besichtigungstermin unter Obersteiger Liebenam wieder eingestellt werden. Das gefundene Eisenerz erwies sich aufgrund starker mineralischer Beigemengungen als „nicht schmelzwürdig“ für die Hochöfen der Region, woraufhin der Stollen 1857 physisch verbaut und aufgegeben wurde.
Obwohl der praktische Schürfbetrieb am Heiligenberg aufgrund der schlechten Erzqualität dauerhaft ruhte, entwickelten sich die Schürfrechte (Berechtsame) in den Folgejahren zu einem hochspekulativen Handelsobjekt der europäischen Hochfinanz. Nach dem Tod des ursprünglichen Muters J. C. Bennighausen im Jahr 1871 verkauften dessen Erben die Rechte im Zuge des Gründerzeit-Booms 1872 an die neu gegründete Internationale Bau- und Eisenbahnbau-Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Dieses von einem internationalen Bankenkonsortium (Anglo-Deutsche Bank, Anglo-Österreichische Bank, Vereinsbank in Frankfurt und die Vereinsbank in Frankfurt und weitere internationale Banken) getragene Großunternehmen verfügte über ein enormes Grundkapital von 30 Millionen Talern – eine Summe, die nach heutiger Kaufkraft einem Milliardenbetrag entspricht (ca. 1 bis 1,5 Milliarden Euro). Im Zuge des damaligen Eisenbahnbaubooms sicherte sich die Gesellschaft die Straßberger/Rottleberoder Vorkommen rein strategisch auf dem Papier, um sich potenzielle Rohstoffreserven für den Schienenbau zu sichern. Vor Ort wurde die ungenutzte Berechtsame durch lokale Repräsentanten verwaltet, zunächst durch den Kaufmann Moritz Salomon aus Nordhausen und nach dessen Tod ab September 1881 durch den Bergwerksdirektor Conrad Trapp aus Ibbenbüren.
Nach dem Zusammenbruch der Gründerjahre gingen die Rechte 1892 zunächst an den Münchner Privatier Heinrich Theodor Röck über. Im Zuge der industriellen Konzentration der 1920er Jahre erwarb 1927 die Bergbau-Aktiengesellschaft Lothringen aus Hannover (Ruhrkohle-Verband) das Feld. Das endgültige Finale der Berechtsamsakte spiegelt die nationalsozialistische Autarkie- und Rüstungspolitik der späten 1930er Jahre wider: Im Zuge der verstärkten Erschließung heimischer Eisenerzreserven wurden die Schürfrechte am Heiligenberg nach einer Auflassung von 1936 am 27. März 1939 offiziell im Berggrundbuch des Amtsgerichts Stolberg je zur ideellen Hälfte auf die deutschen Schwerindustriegiganten Hoesch A.G. (Dortmund) und Friedrich Krupp A.G. (Essen) überschrieben. Die Akte wurde im selben Jahr geschlossen.
Das Mundloch ist heute nur noch als Quelle erkennbar; erst bei genauerer Betrachtung lässt sich der alte Stollen erahnen. In der Folgezeit gab es mehrere Versuche, hier eine Mineralwasserfabrikation aufzubauen. In diesem Zuge verschwand der ursprüngliche Name Segen-Gottes-Stollen amtlich und im Volksmund, sodass die Anlage heute als Heiligenbergsquelle bekannt ist. Die Versuche einer wirtschaftlichen Wassernutzung scheiterten am zu hohen Eisengehalt der austretenden Grubenwässer.
Zur gezielten Energiegewinnung und Wasserhaltung wurde oberhalb der Tiefbauschächte ein reiner Energiestollen, ein sogenannter Treibestollen, betrieben. Aus diesem wurde das obertägig herangeführte Aufschlagwasser im Berg gesammelt und über ein hölzernes Gerinne direkt auf die Radstube eines untertägigen Kunstrades geleitet („getrieben“), um die dortigen Pumpenanlagen zur Entwässerung der Grube Glückauf anzutreiben. Das verbrauchte Wasser floss anschließend tiefer im Berg über den eigentlichen Segen-Gottes-Stollen ab.
Die gelösten Wässer wurden obertägig über den mittleren Hanggraben in die untertägige Radkunst des flachen Kunstschachtes Neuhaus-Stolberg geleitet, wo sie zum Antrieb weiterer Wasserräder verwendet wurden.
Ein in älteren Darstellungen oft vermuteter, direkt untertägiger Bezug zum fernen Kohlberger Zug gilt in der Forschung als ausgeschlossen. Eine untertägige Wasserlösung über diese Distanz von mehr als zwei Kilometern wäre nicht nur im regionalen Vergleich unüblich lang gewesen (der zur zentralen Entwässerung erbaute Hüttenstollen misst lediglich 750 Meter), sondern aufgrund der obertägigen Entwässerungsmöglichkeiten am Kohlberg (über den vom Silberhütter Kunstgraben angeschnittene Bach vom Kohlberg sowie den nahen Rödelbach) auch technisch paradox.
Dass ein solches Mammutprojekt existierte, wird zudem durch die sächsische Inspektionsakte von Stollnsteiger Johann Carl Gottlieb Beutel aus dem Jahr 1769 widerlegt. Beutel dokumentierte die obertägige und untertägige Infrastruktur des Straßberger Reviers (darunter den damaligen Segen-Gottes-Stollen und den mittleren Hanggraben) mit pedantischer Genauigkeit, berechnete Betriebskosten und protokollierte jeden Grenzübertritt (Inkursion) der Stolberger Bergleute. Das Revier am Kohlberg wird im Zusammenhang mit einer Wasserlösung mit keinem Wort erwähnt; ein derart großes und teures Generationenbauwerk hätte in den Kontrollakten massive bürokratische Spuren hinterlassen müssen.
Zudem belegen die überlieferten Berichte von 1769, dass der Segen-Gottes-Stollen zur Deckung seines Aufschlagwasserbedarfs obertägig direkt an das System des oberhalb verlaufenden Silberhütter Kunstgrabens angeschlossen war. Da das Heiligenberger Revier somit bereits über dieses bestehende, weitverzweigte Netzwerk mit zusätzlichem Wasser aus dem Silberhütter Gangzug versorgt wurde, erweist sich eine parallele, technisch hochkomplexe Zuleitung aus dem Kohlberger Revier auch aus wirtschaftlicher Sicht als ausgeschlossen.
Die vermeintliche Verbindung beruht somit auf einem modernen Interpretationsfehler.