Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Hermannrode erfolgte unter dem Namen Hermeroth im Jahr 1267 in einer Urkunde des Klosters Mariengarten.
1627–1834: Landgrafschaft Hessen-Rotenburg (sogenannte Rotenburger Quart), teilsouveränes Fürstentum unter reichsrechtlicher Oberhoheit der Landgrafschaft Hessen-Kassel bzw. des Kurfürstentums Hessen
ab 1806: Landgrafschaft Hessen-Kassel, Rotenburger Quart, Amt Witzenhausen
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Witzenhausen, Gemeinde Neu-Eichenberg
ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Werra-Meißner-Kreis, Gemeinde Neu-Eichenberg
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Hermannrode 258 Einwohner. Darunter waren 6 (2,3%) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 30 Einwohner unter 18 Jahren, 78 zwischen 18 und 49, 60 zwischen 50 und 64 und 93 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 99 Haushalten. Davon waren 27 Singlehaushalte, 39 Paare ohne Kinder und 27 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 63 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS; Zensus 2011; Gemeinde Neu-Eichenberg
Regelmäßige Veranstaltungen
Am Hermannsbrunnen wird in jedem Jahr im August unter den Linden das Brunnenfest gefeiert.
↑Gemeindegebietsreform: Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 20.Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.6, S.248, Punkt 328, Abs. 35 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 6,2MB]).
↑Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:eirenicon.com.Abgerufen am 1.Januar 1900
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.64f. (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August, S. 72. (kurhess GS 1821)