Hofgericht Bruchsal

Das Hofgericht Bruchsal war eines von vier Mittelgerichten im Großherzogtum Baden mit Sitz in Bruchsal.

Geschichte

Hofgerichte waren im Großherzogtum Baden die Mittelgerichte, die jeweils für eine der Provinzen zuständig waren. Das zuständige Hofgericht für die Provinz des Mittelrheins war das Hofgericht Rastatt. Mit der Bildung von vier Kreisen im Jahr 1832 blieben die vier Hofgerichte erhalten; ihr Gerichtssprengel wurden dem der Kreise angepasst. Im Herbst 1847 wurde das Hofgericht Rastatt nach Bruchsal verlegt, so entstand das Hofgericht Bruchsal. Oberste Instanz war das „Oberhofgericht für das Kurfürstentum Baden“ ebenfalls mit Sitz in Bruchsal.

Das Gericht war als Appellationsgericht für Urteile der Eingangsgerichte zuständig. In Kriminalsachen war es Schwurgericht für die schweren Straftaten in seinem Sprengel. Das bekannteste Verfahren am Schwurgericht Bruchsal war der Prozess gegen den Attentäter Oskar Becker wegen dessen Mordversuch an dem preußischen König Wilhelm 1861. Becker wurde am 23. September 1861 zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt.

1857 wurden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.

Dem Hofgericht Bruchsal waren danach folgende Amtsgerichte zugeordnet:

Gericht Ort
Amtsgericht AchernAchern
Amtsgericht BadenBaden
Amtsgericht BrettenBretten
Amtsgericht BruchsalBruchsal
Amtsgericht BühlBühl
Stadtamtsgericht Karlsruhe zeitgenössisch Stadtamtsgericht CarlsruheKarlsruhe
Landamtsgericht Karlsruhe zeitgenössisch Landamtsgericht CarlsruheKarlsruhe
Amtsgericht DurlachDurlach
Amtsgericht EppingenEppingen
Amtsgericht EttlingenEttlingen
Amtsgericht GengenbachGengenbach
Amtsgericht GernsbachGernsbach
Amtsgericht HaslachHaslach
Amtsgericht KorkKork
Amtsgericht LahrLahr
Amtsgericht OberkirchOberkirch
Amtsgericht OffenburgOffenburg
Amtsgericht PforzheimPforzheim
Amtsgericht RastattRastatt
Amtsgericht RheinbischofsheimRheinbischofsheim
Amtsgericht WolfachWolfach

Das Gericht war im Kammerflügel des Schlosses untergebracht.

Im Jahre 1864 wurde das Großherzogtum in elf Kreise eingeteilt und für jeden der Kreise ein Kreisgericht geschaffen. Bruchsal kam zum Kreis Karlsruhe entsprechend war das Kreis- und Hofgericht Karlsruhe nun für Bruchsal zuständig. In Bruchsal selbst bestand dann kein Mittelgericht mehr.

Richter

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
  2. ↑ Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden 1858, S. 164–206