Der als linksliberal geltende Preuß prägte 1916 den Begriff Obrigkeitsstaat.
Preuß wurde nach der Novemberrevolution am 15. November 1918 zum Staatssekretär im Reichsamt des Innern berufen und mit dem Entwurf einer Reichsverfassung beauftragt. Für dieses Amt und diese Aufgabe hatte der Rat der Volksbeauftragten außer Preuß auch Max Weber erwogen, was später – offensichtlich wegen Webers ablehnender Haltung gegenüber der Revolution – unterblieb. Preuß war von der ParlamentarismustheorieRobert Redslobs beeinflusst. Im von ihm am 3. Februar 1919 vorgelegten Verfassungsentwurf hatte Preuß allerdings noch um die Jahreswende 1918/1919 „von einem die Grundrechte umfassenden Teil der Verfassung absehen wollen“. Auf den besonderen Wunsch Friedrich Eberts fügte er dann einen kurzen Grundrechtsteil in den Entwurf ein. In der Weimarer Nationalversammlung nahm Friedrich Naumann Eberts Anregung auf und verfasste selbst einen „schwungvollen“ Grundrechtsteil. Inzwischen hatte zudem der Verein Recht und Wirtschaft in bewusster Anlehnung an die Paulskirchenverfassung einen umfassenden Grundrechtsteil ausgearbeitet, der in einigen Formulierungen Eingang in die Weimarer Verfassung fand.
Im Kabinett Scheidemann war Preuß von Februar bis Juni 1919 erster Reichsinnenminister der Weimarer Republik. Die Regierung Scheidemann war in der Frage, ob man den Versailler Vertrag (unterzeichnet am 28. Juni 1919) akzeptieren solle, zutiefst gespalten und trat am 20. Juni 1919 zurück. Somit demissionierte auch Innenminister Hugo Preuß, der zu den Kritikern des Versailler Vertrags gehörte. Sein Ausscheiden aus dem Regierungsgeschäft „führte zu der absurden Situation, dass Preuß’ Unterschrift nicht unter der Verfassung zu finden ist, die doch zu großen Teilen aus seinen Ideen entstanden war, denn sie wurde erst nach seinem Rücktritt verabschiedet“ – am 31. Juli 1919. Preuß war Mitglied des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold.
Die NS-Propaganda nahm sein Judentum zum Anlass, die Weimarer Republik und ihre Verfassung als „undeutsch“ zu diskreditieren. Die verfassungsrechtliche Debatte nach 1945 betonte lange Zeit vor allem die konstruktiven Schwächen der Weimarer Verfassung und die fehlende Bindungskraft ihres Grundrechtekatalogs.
Gesammelte Schriften. Im Auftrag der Hugo-Preuß-Gesellschaft e.V. 5 Bde., hrsg. von Detlef Lehnert u.a., Mohr Siebeck, Tübingen 2007–2015, Bd. 1: Politik und Gesellschaft im Kaiserreich, 2007; Bd. 2: Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie im Kaiserreich, 2009; Bd. 3: Das Verfassungswerk von Weimar, 2015; Bd. 4: Politik und Verfassung in der Weimarer Republik, 2008; Bd. 5: Kommunalwissenschaft und Kommunalpolitik, 2012.
Gemeinde, Staat, Reich. Versuch einer deutschen Staatskonstruktion auf Grundlage der Genossenschaftstheorie. Springer, Berlin 1889.
Die Maßregelung jüdischer Lehrerinnen an den Berliner Gemeindeschulen. Rede gehalten in der Sitzung der Stadtverordneten am 1. Dezember 1898 (Stenographischer Bericht nebst einer orientirenden Vorbemerkung). Cronbach, Berlin 1898. Digitalisierung: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Berlin 2021, URN urn:nbn:de:kobv:109-1-15435996.
Das städtische Amtsrecht in Preußen. Reimer, Berlin 1902.
Die Entwicklung des deutschen Städtewesens. Bd. 1: Entwicklungsgeschichte der deutschen Städteverfassung, Leipzig 1906.
Stadt und Staat. Teubner, Leipzig 1909.
Zur preußischen Verwaltungsreform. Teubner, Leipzig 1910.
Das deutsche Volk und die Politik. Diederichs, Jena 1915.
Volksstaat oder verkehrter Obrigkeitsstaat? In: Berliner Tageblatt und Handels-Zeitung. Band 47, 283 (Morgen-Ausgabe), 14. November 1918, S. 1–2 (dfg-viewer.de [abgerufen am 17. Mai 2024]), als Sonderband auch selbstständig: Vom Obrigkeitsstaat zum Volksstaat, Diederichs, Jena 1921.
Deutschlands republikanische Reichsverfassung. Berlin 1921.
Um die Weimarer Reichsverfassung. Mosse, Berlin 1924.
Staat, Recht und Freiheit. Aus vierzig Jahren deutscher Politik und Geschichte. Mohr Siebeck, Tübingen 1926 (= Gesammelte Aufsätze von Hugo Preuß, hrsg. von Theodor Heuss).
Verfassungspolitische Entwicklungen in Deutschland und Westeuropa, hrsg. von Hedwig Hintze, Carl Heymann, Berlin 1927.
Reich und Länder. Bruchstücke eines Kommentars zur Verfassung des Deutschen Reiches, hrsg. von Gerhard Anschütz, Carl Heymann, Berlin 1928.
Literatur
Michael Dreyer: Hugo Preuß (1860–1925). Biographie eines Demokraten. Stuttgart: Franz Steiner, 2018 (= Weimarer Schriften zur Republik, Bd. 4), ISBN 978-3-515-12168-2.
Günther Gillessen: Hugo Preuß. Studien zur Ideen- und Verfassungsgeschichte der Weimarer Republik. Erstveröffentlichung der Dissertation von 1955. Berlin: Duncker & Humblot, 2000 (= Schriften zur Verfassungsgeschichte, Bd. 60).
Siegfried Grassmann: Hugo Preuß und die deutsche Selbstverwaltung. Lübeck: Matthiesen, 1965.
Jürgen Kocka, Günter Stock (Hrsg.): Hugo Preuß: Vordenker der Pluralismustheorie. Vorträge und Diskussionen zum 150. Geburtstag des „Vaters der Weimarer Reichsverfassung“. Berlin: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, 2011, ISBN 978-3-939818-19-9.
Detlef Lehnert: Verfassungsdemokratie als Bürgergenossenschaft. Politisches Denken, Öffentliches Recht und Geschichtsdeutungen bei Hugo Preuß. Beiträge zur demokratischen Institutionenlehre in Deutschland. Baden-Baden: Nomos, 1998.
Jasper Mauersberg: Ideen und Konzeption Hugo Preuß’ für die Verfassung der deutschen Republik 1919 und ihre Durchsetzung im Verfassungswerk von Weimar. Frankfurt a.M. u.a.: Lang, 1991.
Weimarer Republik e.V. (2023): Hugo Preuß präsentiert den Verfassungsentwurf, Stenographische Berichte der Verhandlungen der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung, 14. Sitzung am 24. Februar 1919
↑Christian Hanke: Das demokratische Vorbild: Hugo Preuß. In: Selbstverwaltung und Sozialismus. Carl Herz, ein Sozialdemokrat (= Veröffentlichungen des Hamburger Arbeitskreises für Regionalgeschichte. Band 23). Lit Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-8258-9547-5, S. 122–129.
↑Hugo Preuß:Volksstaat oder verkehrter Obrigkeitsstaat? In: Berliner Tageblatt und Handels-Zeitung. Band47, 283 (Morgen-Ausgabe), 14.November 1918, S.1–2 (dfg-viewer.de[abgerufen am 17.Mai 2024]).
↑Artikel Hugo Preuß. In: Walter Tetzlaff: 2000 Kurzbiographien bedeutender deutscher Juden des 20. Jahrhunderts. Askania, Lindhorst 1982, ISBN 3-921730-10-4, S. 268.
↑Dirk Kaesler: Max Weber. Eine Einführung in Leben, Werk und Wirkung, 3.Aufl., Frankfurt am Main 2003, S.36.
↑Dirk Kaesler: Max Weber. Eine Einführung in Leben, Werk und Wirkung, 3.Aufl., Frankfurt am Main 2003, S.38 unter Verweis auf Wolfgang J. Mommsen: Max Weber und die deutsche Politik 1890–1920. 2. Auflage. Tübingen 1974, S. 324.
12Wissenschaftliche Schriften des Instituts zur Förderung öffentlicher Angelegenheiten in Frankfurt a.M., Bd. 7: Der polizeiliche Eingriff in Freiheiten und Rechte, bearb. v. Horst Blomeyer-Bartenstein, Heribald Närger, Günter Olzog, Ingeborg Ruprecht unter der Leitung von Erich Kaufmann. Wolfgang Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1951, S.V.
↑Der Verein Recht und Wirtschaft wurde 1911 von Adelbert Düringer mit anderen Gleichgesinnten gegründet: „Vorrangiger Vereinszweck war die Zusammenführung der verschiedenen Meinungen zur Weiterentwicklung des Rechts sowie die Anpassung von Rechtsentwicklung und Rechtsanwendung an die Bedürfnisse der fortschreitenden Industrialisierung und Modernisierung. Zu den Vereinsmitgliedern gehörten neben Staatsrechtslehrern wie Heinrich Triepel, Erich Kaufmann und Hugo Preuß auch die Industriellen Carl Duisberg und Wilhelm von Siemens sowie die späteren Minister der Weimarer Zeit Gustav Radbruch, Hans Luther, Eugen Schiffer und Rudolf Heinze. Düringer lenkte die Geschicke des Vereins bis zu dessen Auflösung 1923 als erster Vorsitzender.“ (zit. aus der Kurzbiografie Düringers auf der Website des landeskundlichen Informationssystems des Landes Baden-Württemberg, LEO-BW).
↑Preuß hatte vorgeschlagen, „Deutschland intern territorial neu aufzuteilen. Dies hätte die Auflösung der historisch gewachsenen Länder zur Folge gehabt, unter ihnen auch die des größten: Preußen. Dieser Vorschlag ließ sich jedoch bei den konservativen Vertretern in der Nationalversammlung nicht durchsetzen, eilte aber seiner Zeit voraus, da er nach 1945 bei der Gründung der deutschen Bundesländer umgesetzt wurde.“ Quelle: Die Weimarer Verfassung und ihr „Vater“, Hugo Preuß, auf der Website der National Library of Israel – http://web.nli.org.il/sites/NLI/English/collections/personalsites/Israel-Germany/Israel-Deutschland/Weimarer-Republik/Pages/Weimarer-Verfassung.aspx – aufgerufen am 9. Dezember 2018.