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| Bereich | Eisenbahnwesen | ||
| Titel | Messung der Geräuschemission von spurgebundenen Fahrzeugen | ||
| Erstveröffentlichung | 1975 | ||
| Letzte Ausgabe | 2025, Korrektur 2026 | ||
| Klassifikation | 17.140.30, 45.060.01 | ||
| Nationale Normen | DIN EN ISO 3095:2025, ÖNORM EN ISO 3095:2025, SN EN ISO 3095:2025 | ||
Die ISO 3095 ist eine internationale Norm zur Bestimmung der Schallemission von Schienenfahrzeugen, meistens im Rahmen von Typprüfungen bei der Beschaffung und Zulassung neuer Fahrzeuge. Der vollständige Name der deutschsprachigen Ausgabe lautet Akustik – Bahnanwendungen – Messung der Geräuschemission von spurgebundenen Fahrzeugen. Die Norm definiert die zu verwendende Messanordnung und die zu messenden Betriebszustände zur Ermittlung der akustischen Kenngrössen. Grenzwerte für diese Grössen werden in der Norm jedoch nicht definiert.
Die Erstveröffentlichung stammt aus dem Jahr 1975. Überarbeitete Versionen wurden 2005 und 2013 publiziert. Aktuell gültig ist die vierte Version aus dem Jahr 2025, inklusive einer Fehlerkorrektur aus 2026. Die Norm wird im Rahmen der Wiener Vereinbarung gemeinsam vom Europäischen Komitee für Normung und der Internationalen Organisation für Normung erarbeitet und publiziert.

Das Mikrofon wird auf gerader Strecke in einer Distanz von 7,5 m zur Gleisachse positioniert, in einer Höhe von 1,2 m über der Schienenoberkante. Die nähere Umgebung des Mikrofons muss frei sein von akustisch relevanten Einflüssen. Hintergrundgeräusche, beispielsweise von nahegelegenen Strassen, dürfen ein bestimmtes Mass nicht überschreiten, damit sie im Vergleich zur Schallemission des Zuges in der Messung vernachlässigt werden können.
Es werden für die verschiedenen Betriebszustände A-bewertete Mittelungspegel ermittelt, für gewisse Messungen können auch Maximalpegel oder tonale Anteile ausgewertet werden.
Die Messung entspricht dem Fahrzeugzustand bei einem Halt im Bahnhof bei geschlossenen Türen oder bei einem Halt auf der Strecke, beispielsweise vor einem Halt zeigenden Eisenbahnsignal. Zur Ermittlung der Emission wird der Schall rund um das Fahrzeug an Positionen alle drei bis fünf Meter aufgezeichnet. Als Resultat wird ein durchschnittlicher Pegel aller Messpositionen ermittelt.
Der Vorbeifahrtspegel beschreibt die Geräuschemission bei einer konstanten Geschwindigkeit von meistens 80 km/h. Die Messung beginnt, wenn sich der vorderste Puffer des Fahrzeugs auf der Höhe der Mikrofonposition befindet und endet, wenn der hinterste Puffer das Mikrofon passiert. Aus dem aufgezeichneten Tonsignal wird der Mittelungspegel für die Durchfahrt berechnet. Es können auch Messungen bei anderen Geschwindigkeiten durchgeführt werden.
Für die Durchführung der Vorbeifahrtsmessung werden Anforderungen an die akustischen Eigenschaften des befahrenen Gleises definiert. Das soll sicherstellen, dass die Messung der Fahrzeugemission nicht von einem Gleis mit schlechten akustischen Eigenschaften negativ beeinflusst wird. Die ISO 3095 definiert je eine vom Messgleis einzuhaltende Grenzkurve für die Gleisabklingrate (gemessen nach EN 15461) und die akustische Schienenrauheit (gemessen nach EN 15610). Die Gleisabklingrate beschreibt, wie stark die Schiene eingetragene Energie als Schall abstrahlt. Das ist unterschiedlich, beispielsweise je nach eingesetzter Zwischenlage zwischen Schiene und Schwelle. Die Anforderung an die akustische Schienenrauheit stellt sicher, dass nicht auf einer Schiene mit Riffelbildung gemessen wird.
Das Fahrzeug startet aus dem Stillstand auf dem Gleis 10 m entfernt von der Messposition und beschleunigt am Mikrofon vorbei. Es können der Maximalpegel oder der Äquivalenzpegel ausgewertet werden.
Dieser Test dient der Prüfung auf Bremsquietschen, dazu bremst der Zug aus einer Geschwindigkeit von 30 km/h bis zum Stillstand ab.
Mit der Ausgabe 2025 der Norm wurde das Vorgehen für die Messung des Abstelllärmpegels ergänzt. Dieser Betriebszustand unterscheidet sich von der Stillstandsmessung. Im abgestellten Zustand ist das Schienenfahrzeug nicht fahrbereit.
Die ISO 3095 dient als Basis zur Ermittlung der in den technische Spezifikationen für die Interoperabilität für das Teilsystem Fahrzeuge - Lärm nachzuweisenden Grenzwerte für neue Schienenfahrzeuge. In den Dokumenten der EuroSpec und in den vom Bundesverband SchienenNahverkehr herausgegebenen Fahrzeugempfehlungen wird ebenfalls Bezug auf die Norm genommen, um die akustischen Messgrösssen zu erheben.