Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Insigne (Begriffsklärung) aufgeführt.
Insignien können Gegenstände sein: die Mitra eines Bischofs, Beispiel für ein religiöses InsigneInsignien können Symbole sein: das Siegel der Republik Österreich, Beispiel für ein staatliches Insigne
Ein Insigne (von lateinischinsigne‚Kennzeichen, (militärisches) Abzeichen, Auszeichnung‘; Substantiv zum Adjektiv insignis‚durch ein Abzeichen vor anderen kenntlich, erkennbar, unterscheidbar, hervorstechend, auffallend‘) ist ein Zeichen staatlicher, ständischer oder religiöser Würde, Macht und Auszeichnung. Insbesondere in politischen Zusammenhängen wird von Hoheitszeichen oder Herrschaftszeichen gesprochen. Das Insigne soll den Stand, den Rang, den Dienst oder das Amt des Trägers nach außen hin sichtbar machen und gibt damit das Recht zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben.
Meistens wird die Pluralform Insignien verwendet, der Singular deutlich seltener. Neben der Singularform (das) Insigne tauchen in Texten häufig auch Varianten wie (die) Insignie oder (das) Insignium auf, die laut Duden aber nicht als standardsprachlich gelten.
Beispiele nach Art
Insignien können sein:
Gegenstände
Kopfbedeckungen, z.B. die Krone der Kaiser und Könige, die Mitra der Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der Schleier von Ordensfrauen und geweihten Jungfrauen, das Birett der Geistlichen, der Lorbeerkranz
Halsketten, z.B. die Amtsketten von Bürgermeistern und Dekanen von Universitäten, das Pektorale der Bischöfe