Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Küssenberg“
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Heutiges Naturschutzgebiet im Jahr 2018 | ||
| Lage | Küssaberg im Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg | |
| Fläche | 235 ha | |
| Kennung | 3.599 (NSG) 3.37.027 (LSG) | |
| Geographische Lage | 47° 36′ N, 8° 22′ O | |
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| Einrichtungsdatum | 1. Februar 2024 | |
| Verwaltung | Regierungspräsidium Freiburg | |
Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Küssenberg liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Küssaberg im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg. Es wurde am 1. Februar 2024 vom Regierungspräsidium Freiburg durch Verordnung ausgewiesen.
Das insgesamt 235 Hektar große Gebiet umfasst den sogenannten Schlossberg nördlich von Küßnach und östlich von Bechtersbohl. Es besteht aus einem 207,4 ha großen Naturschutzgebiet und einem 27,6 ha großen dienenden Landschaftsschutzgebiet. Das Gebiet gehört zum Naturraum Alb-Wutach-Gebiet und liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet Hochrhein-Klettgau und im FFH-Gebiet Klettgaurücken.
Der Landschaftscharakter ist von einem kleinstrukturierten Mosaik aus Waldflächen, überwiegend mageren Wiesen und Weiden, Streuobstbeständen, Feldhecken und Feldgehölzen geprägt. Wertgebende Strukturen sind auch die strukturreichen Waldränder, ehemalige Bohnerzgruben und die Mauerreste der Küssaburg.
Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist laut Verordnung „die Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Gebiets als
Zudem gilt die Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorkommenden Lebensräume und Lebensstätten der FFH-Richtlinie als Schutzzweck des Gebiets.
Das ehemalige Naturschutzgebiet Küssaberg wurde bereits am 27. Juni 1941 ausgewiesen, das ehemalige Naturschutzgebiet Orchideenwiese Küßnach am 31. Januar 1962. Beide wurden mit der Neuverordnung aufgelöst und in das neue Naturschutzgebiet integriert.