Kaspar Stemper, lateinisch Casparus Stemperus (* um 1555/1557 in Kreuznach; † 1608/1609 in Speyer oder Regensburg) war ein deutscher Jurist, der als Anwalt am Reichskammergericht, als Ratskonsulent und Syndikus der Stadt Regensburg und als pfalz-neuburgischer Rat wirkte.

Kaspar Stemper wurde in Kreuznach in der Vorderen Grafschaft Sponheim geboren, die als Kondominium ab 1559 zur Kurpfalz und zur Markgrafschaft Baden-Baden gehörte. Der Familienname Stemper ist im Oberamt Kreuznach urkundlich im 15. und 16. Jahrhundert belegt, beispielsweise in Bosenheim, Pleitersheim, Frei-Laubersheim oder Volxheim.
Nach dem Besuch des Reformierten Gymnasiums Kreuznach, das 1567 eröffnet worden war, ist Stemper als Convictor (Tischgänger) oder Externer an der Landesschule für Pfalz-Zweibrücken in Hornbach etwa 1571/72 bis 1575/76 Schüler von Christoph Hilsbach (1516–1576) gewesen. Die Schule nahm für jeweils vier Jahre begabte Jungen auf, die mindestens 15 Jahre alt waren, eine Lateinschule andernorts besucht hatten und nicht unbedingt aus dem eigenen Herzogtum stammen mussten.
1576 immatrikulierte sich „Casparus Stemperus Crucenacensis“ an der Universität Marburg. Stemper verfasste 1577 ein Buch Stauronesus Vangionum illustrata über seine Heimatstadt Kreuznach. Dem verstorbenen Rektor Christoph Hilsbach der Landesschule Hornbach widmete er als seinem Präzeptor (Lehrer) 1577 eine Elegia, die zusammen mit einem Text von Jeremias Homberger gedruckt wurde. Homberger hatte Hilsbach wahrscheinlich kennengelernt, als er selbst kurzzeitig Lehrer in der Pfalz gewesen war. Sein Sohn „Ionas Homberger Bipontinus“ (* um 1555/56; † 1587), der sich am selben Tag wie Stemper in Marburg immatrikulierte und an dessen Buch über Kreuznach mitwirkte, wurde in Zweibrücken geboren und 1571 als Stipendiat in die Landesschule Hornbach aufgenommen. 1578 und 1580 beteiligte sich Stemper mit neulateinischen Widmungsgedichten an zwei juristischen Publikationen von Abraham Saur (1545–1593) aus Frankenberg, der seit 1575 als Advokat und Prokurator am hessischen Samthofgericht in Marburg wirkte. Dessen Bruder Magister Alexander Saur (Saurius) (* um 1549; † nach 1582), der an der Publikation 1580 mitwirkte, war von 1578 bis 1582 Rektor des Reformierten Gymnasiums Kreuznach geworden. Ein Severin Saur († 1585/87), der aus Bacharach stammte, war von 1573 bis 1585 Truchsess in Kreuznach.
1580 immatrikulierte sich „Gasparus Stemper Crucinacensis“ an der Universität Basel. Dort veröffentlichte er 1581 ein Carmen eulogeticum (Segensgedicht) zu Ehren von Johannes Winckelmann, der in diesem Jahr in Basel zum Doktor der Theologie promoviert wurde. Winckelmann hatte zu Stempers Marburger Studienzeit das Majorat an der Hessischen Stipendiatenanstalt innegehabt. 1582 würdigte Kaspar Stempel das von Samuel Grynaeus (1539–1599) postum in Basel herausgegebene Realwörterbuch Lexicon iuridicum des Juristen Simon Schard († 1573) mit einleitenden Gedichten.
Nach Abschluss seiner Studien war Kaspar Stemper Haushofmeister der adeligen Familien Sickingen und Hattstein in Schallodenbach. 1586 erwarb er in Basel den Doktor beider Rechte mit einer Disputation unter Samuel Grynaeus über Fragen des Erbrechts. Gleichzeitig mit ihm wurden Matthäus Heininger aus Dinkelsbühl und Johannes Althusius promoviert. Den Druck seiner Dissertationsthesen widmete Stemper seinen Schülern Johann Gottfried von Sickingen-Schallodenbach († 1622) und Marquard von Hattstein-Kirrweiler († 1609), einem Neffen des 1581 verstorbenen Speyrer Bischofs Marquard von Hattstein.
Kaspar Stemper wurde am 25. September 1587 Advokat am Reichskammergericht in Speyer, später zugleich Ratskonsulent in Regensburg. Als Syndikus vertrat er die Freie Reichsstadt Regensburg auf den Regensburger Reichstagen 1594, 1597/98 und 1603. 1603 war er auch Abgesandter der Städte Speyer und Mühlhausen sowie der Freiherren Hans Wolf († 1642) und Hans Wilhelm von Alt- und Neu-Fraunhofen. Der Reichstag 1608, an dem Stemper vielleicht ebenfalls noch teilnahm, ging ohne förmlichen Abschied auseinander; daher wurde keine Subskriptionsliste angelegt, in der die Teilnehmer aufgeführt worden wären.
1601 und 1608 bezeichnete sich Stemper außerdem als pfälzischer (pfalz-neuburgischer) Rat bzw. Advokat. In Regensburg hielt er sich nur zeitweise auf.
In einer Grenzstreitigkeit in der Oberpfalz zwischen dem Markgraftum Brandenburg-Bayreuth und der Kurpfalz um das Hammergut Oberleups, mit dem Hans Wilhelm Groß von Trockau belehnt war, wurde der Regensburger Syndikus Stemper Ende der 1580er Jahre zum kaiserlichen Commissarius bestellt, der vor Ort Zeugen vernahm. In dem Konflikt setzt sich Bayreuth durch. 1591 verhörte Stemper als kaiserlicher Kommissar die ehemaligen Bürgermeister Peter Reinhardt, Christmann Petsch und weitere Personen in Streit zwischen der Stadt Speyer und der Kurpfalz über das Jagdausübungsrecht innerhalb der Landwehr auf der Speyerer Gemarkung.
1595 wirkten die Juristen Johann Diemer (Diemmair) (1538–1613), Beningus Pühlmeier (Püchelmeyer; Piehelmair) d. Ä. († vor 1602) und Kaspar Stemper als Gutachter mit beim letzten Regensburger Hexenprozess gegen das sogenannte „Maus-Mädchen“. Anna Püchelin (* um 1574; † nach 1595), eine Mennonitin, entging nach dem juristischen Gutachten letztlich der Todesstrafe, wurde aber bei karger Kost im Faulturm (Brückturm) eingekerkert.
Im April 1598 wurde der Advokat Kaspar Stemper in Regensburg im Anschluss an den Reichstag von einigen armen Bauern (arme pauresleutle) aus der Landgrafschaft Klettgau (Kleckhaw) aufgesucht, die unter Abgabenforderungen ihres Landesherrn Rudolf IV. von Sulz wegen der „Reichstürkenhilfe“ litten. Stemper empfahl ihnen, beim Fiskal am Reichskammergericht in Speyer nachzufragen, ob die Steuerzahlungen an den Kaiser weitergegeben wurden. Der mit Rudolf IV. von Sulz verschwägerte kaiserliche Oberhofmeister Landgraf Friedrich V. von Fürstenberg-Heiligenberg (1563–1617) warf Stemper daraufhin bei einer Begegnung während des Reichsdeputationstags in Speyer im Sommer 1600 vor, er habe den Bauern geraten, die Zahlung der Reichssteuern zu verweigern. Kaspar Stemper konnte von seinen Kollegen nur mit Mühe davon abgehalten werden, den Grafen zu verklagen. Im April 1601 verteidigte er sich gegenüber der Stadt Regensburg in einer „Verantwortungsschrift“ gegen die Anschuldigung. Er legte dabei Wert auf die Feststellung, dass er „einigen heller oder pfennig von den armen leuthen, mit denen ich auf ihr klagen und jammern ein christliches mitleiden getragen, nicht begeret noch haben wöllen“.
1599 schrieb Stemper ein Hochzeitsgedicht zur Festschrift für den kaiserlichen Rat und Stadtkämmerer Heimeran d. Ä. Lerchenfelder († um 1623) und seine Frau Maria Haller. Dem fürstbischöflich Regensburger und pfalz-neuburgischen Hof- und Leibarzt Johann (Hans) Oberndörfer (1549–1625) aus Oberndorf, der in Regensburg praktizierte und ein Vertreter der Iatrochemie war, widmete Stemper 1600 ein Gedicht. Mit dem Regensburger Arzt Martin Ruland, der ebenfalls dieser paracelsischen Richtung anhing, sich aber mit Oberndörfer zerstritt, war Kaspar Stemper befreundet. 1602 trug Stemper sich in das Stammbuch des Pfarrers Christoph Donauer (1564–1611) ein.
Im Vorfeld des Regensburger Religionsgesprächs unterrichtete Kaspar Stemper den Pfalz-Neuburger Hof, dass man auf Seite der Jesuiten hoffte, Papst Clemens VIII. werde ein öffentliches Religionsgespräch verbieten; auf katholischer Seite seien Jakob Gretser, Adam Tanner und der Freisinger Domherr und Dechant in München Wolfgang Hannemann († 1607) als Teilnehmer vorgesehen. Graf Philipp Ludwig und sein Sohn Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg trafen am 16. Novemberjul. / 26. November 1601greg. in Regensburg ein, die Gespräche dauerten bis zum 7. Dezemberjul. / 17. Dezember 1601greg..
1601 gehörten Kaspar Stemper und sein Regensburger Kollege Johann Diemer zu einer kaiserlichen Kommission, die in Weiden in der Oberpfalz im Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden Vorwürfen der Eheleute Hans und der Gastwirtin Katharina Widmann (Weißmann) und ihrer Erben wegen rechtswidriger Folter in einem Untersuchungsprozess wegen angeblichem Ehebruchs nachgehen sollten. Auch eine Beschuldigung wegen magischer Praktiken stand im Raum. Der mitbeschuldigte Hans Megas, dem noch weitere Delikte vorgeworfen worden waren, hatte bei seiner Hinrichtung beteuert, dass „mir vnd der Widtmänin an der Bezichtigung Vnrecht geschicht“. Eine Beschwerde des Fuhrunternehmers Hans Widmann wurde von der kurpfälzischen Regierung in Amberg abgewiesen. Nachdem er um 1580 aus der Kurpfalz ausgewiesen worden war und in Wörth und Nürnberg Unterschlupf gefunden hatte, rief Widmann um 1583 das Reichskammergericht an, das sich allerdings erst 1593 für zuständig erklärte. Obwohl auch er im Verlauf der Angelegenheit 1586/87 in Amberg sieben Wochen inhaftiert und gefoltert worden war, machte er ausschließlich die fünfstündige Folter (Peinliche Befragung) mit einer Daumenschraube geltend, die seine Frau Katharina Widmann 1573 als fälschlich Verdächtigte hatte erleiden müssen. Sie hatte bleibende körperliche Schäden verursacht. Das Gutachten der Referenten hat sich nicht erhalten, aber 1621 wurde der Schadenersatzforderung der Erben Weißmann gegen die Erben des ehemaligen Stadtrichters Michael Ermweig (1523–1594) vom Reichskammergericht stattgegeben und ihnen eine Entschädigung in Höhe von 1500 Gulden zugesprochen. 1635 einigte man sich auf einen Vergleich, nach dem einschließlich der aufgelaufenen Prozesskosten 6372 Gulden gezahlt werden sollten.

Kaspar Stemper war verheiratet mit Cassandra (Barbara) Linck († nach 1606), einer Schwester (oder eher Tochter) des Reichskammergericht-Prokuratoren Sebastian Linck (* um 1535; † 1584). Nach Stempers Tod waren 1609 Reichskammergericht-Advokat und -Prokurator Georg Amandus Wolff († 1613) und Reichskammergericht-Advokat Nikolaus Adolff († nach 1622) Vormünder der hinterlassenen Kinder. Die Tochter Christina Floriana Stemper († 1646/49) heiratete 1636 den Reichskammergericht-Prokurator Jonas Eucharius Erhardt († 1666).
Von Kaiser Rudolf II. wurde dem Advokaten am Reichskammergericht Caspar Stemper am 5. August 1597 ein redendes Wappen verliehen.
Blasonierung: In Schwarz ein rotbezungter doppelschwänziger goldener Löwe mit einem natürlichen (braunen) Baumstumpen (für Stemper) in den Pranken. Die Helmzier trägt eine fünfzackige Adelskrone.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Stemper, Kaspar |
| ALTERNATIVNAMEN | Stemperus, Casparus |
| KURZBESCHREIBUNG | Jurist, Advokat am Reichskammergericht, Ratskonsulent und Syndikus der Stadt Regensburg und pfalz-neuburgischer Rat |
| GEBURTSDATUM | um 1555–1557 |
| GEBURTSORT | Kreuznach |
| STERBEDATUM | 1608 oder 1609 |
| STERBEORT | Speyer oder Regensburg |