Kirnautal

Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Kirnautal“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Osterburken und Rosenberg, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 208,1 ha
Kennung 2.177 (NSG)
2.25.033 (LSG)
WDPA-ID 322152
Geographische Lage 49° 27′ N, 9° 27′ OKoordinaten: 49° 26′ 42″ N, 9° 26′ 43″ O
Kirnautal (Baden-Württemberg)
Kirnautal (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 19. Mai 1994
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das Kirnautal ist ein vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 19. Mai 1994 durch Verordnung ausgewiesenes Natur- und Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinden Osterburken und Rosenberg im Neckar-Odenwald-Kreis.

Lage und Beschreibung

Das insgesamt rund 208 Hektar große Schutzgebiet liegt im Kirnautal zwischen Osterburken und Hirschlanden. Das etwa 87 Hektar umfassende Naturschutzgebiet folgt dabei, unterbrochen von der Ortslage Rosenberg, dem Gewässerlauf der Kirnau sowie den Unterlauf der Rinna. An der breitesten Stelle misst es etwa 300 m. Es ist umgeben von den als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen, die in Summe rund 121 Hektar umfassen.

Naturräumlich gehört das Gebiet zum Bauland. Geologisch steht der Obere Muschelkalk an, teilweise wurde auch der Mittlere Muschelkalk angeschnitten.

Das Schutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets Seckachtal und Schefflenzer Wald.

Schutzzweck

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist gemäß Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung und Entwicklung biologisch vielfältiger Lebensräume im Kirnautal mit hoher ökologischer Bedeutung, insbesondere

  1. des reichhaltigen Mosaiks in der Talaue mit genutzten, unterschiedlich feuchten Mähwiesen und den Sukzessionsstadien von Hochstaudenfluren, Großseggenrieden und Röhrichtbeständen bis hin zu Weidengebüschen und Ansätzen von Bruch- und Auenwaldgesellschaften,
  2. des naturnahen, schluchtwaldartigen Waldbestandes am nordexponierten Prallhang der Kirnau sowie
  3. des naturnah mäandrierenden Bachlaufes mit seiner reich strukturierten Ufervegetation, um die auf diese vielfältigen Biotope angewiesenen Tier- und Pflanzenarten, darunter zahlreiche vom Aussterben bedrohte Arten, insbesondere der Vogelwelt, zu schützen und zu fördern.“

Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist

  1. die Erhaltung des Talsystems der Kirnau einschließlich der Seitentäler sowie die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft mit ihrer an der standörtlichen Gegebenheiten orientierten Bodennutzung zur Sicherung des ökologisch notwendigen Ergänzungsraumes für das Naturschutzgebiet und seine Tier- und Pflanzenwelt,
  2. die Funktion als Pufferzone für das Naturschutzgebiet, insbesondere zur Sicherung des Gewässersystems und der Feuchtbiotope vor Eutrophierung.

Siehe auch

Commons: Naturschutzgebiet Kirnautal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. ↑ Geologie nach den Layern zu Geologische Karte 1:50.000 auf: Mapserver des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) (Hinweise)
  2. ↑ Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Kirnautal" (Stadt Osterburken, Gemeinde Rosenberg; Neckar-Odenwald-Kreis) vom 19. Mai 1994 (GBl. v. 24.06.1994, S. 313). Abgerufen am 22. Mai 2026.