Konfinalität

In der Ordnungstheorie und Mengenlehre findet die Eigenschaft konfinal (auch: kofinal, engl. cofinal) Anwendung bei topologischen Teilnetzen, so auch bei den proendlichen Zahlen. Der davon abgeleitete Begriff der Konfinalität (auch: Kofinalität, englisch cofinality) bezeichnet ein spezielles Attribut von halbgeordneten Teilmengen, nämlich eine Kardinalzahl.

Der Begriff wurde von Felix Hausdorff eingeführt.

Definitionen

.
Falls , so heißt singulär.
Falls , so heißt regulär.

Begriffsbildung im Sinne von Hausdorff

In Hausdorffs Grundzüge der Mengenlehre findet man die eine allgemeinere Begriffsbildung zur Konfinalität, welche im Falle, dass eine linear geordnete Menge vorliegt, mit der obigen übereinstimmt. Dieser allgemeinere Begriff lässt sich folgendermaßen darstellen:

Folgerungen

ist kofinal in
ist transitiv und reflexiv, also eine Quasiordnung.
Transitivität: Ist und , dann ist erstens . Zweitens gibt es zu jedem ein mit . Ist nun , dann gibt es ein mit , also auch ein mit . Zusammengenommen folgt .
Die Reflexivität ist trivial.

Beispiele

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Felix Hausdorff: Grundzüge der Mengenlehre. Reprinted, New York, 1965, S. 140.
  2. ↑ Erich Kamke: Mengenlehre. 1971, S. 167–168.
  3. ↑ In Bezug auf die vorliegende Ordnungsrelation .