Konsignation (lateinisch consignatio: Verbriefung, Urkunde) ist ein Rechtsbegriff aus der Materialwirtschaft und bezeichnet eine besondere Lieferform von Waren. Der Lieferant lagert die Ware beim Käufer, das sogenannte Konsignationslager. Der Käufer entnimmt die Ware aus diesem Lager und realisiert damit den Kauf der Ware. Der Käufer meldet die Entnahme an den Lieferanten. Beim Unterschreiten festgelegter Mengen füllt der Lieferant das Lager wieder auf. Die entnommene Menge wird in regelmäßigen Abständen in Rechnung gestellt.
Die Rechnung wird nach Vereinbarung periodisch, z. B. monatlich, gestellt. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass der Kunde nach einer bestimmten Frist restliche Konsignationsbestände in seinen Eigenbestand übernimmt.
Vorteile für das einkaufende Unternehmen:
Vorteile für den Lieferanten:
Prinzipiell ist ein Konsignationsgeschäft eine Zusammensetzung von verschiedenen logistischen Vorgängen.
Ein Entnahmebeleg dient als Fakturierungsgrundlage.
Das bedeutet auch, dass in dieser Konstellation das übliche Handelsrecht gilt.
Internationale Konsignation innerhalb der Europäischen Union muss weitere Punkte beachten: