Kurverwaltung

Sitz der Kurverwaltung Bad Salzelmen
Von der Kurverwaltung Wiesbaden ausgestellte Kurkarte, 1875
Reinigungsfahrzeug der Kurverwaltung Wustrow

Als Kurverwaltung (KV; früher Badeverwaltung; seltener auch Tourismusverwaltung oder Kuramt) werden in Kurorten Dienststellen bezeichnet, die für die Abwicklung von Kurabgaben, den Betrieb touristischer Infrastruktur und das Destinationsmarketing zuständig sind. Die Führung wird meist als Kurdirektion, die Leitungsperson als Kurdirektor bezeichnet.

Während es sich ursprünglich um Regiebetriebe innerhalb der Gemeindeverwaltungen handelte, werden die Aufgaben heute zunehmend von beliehenen, privatwirtschaftlichen Unternehmen in kommunaler Trägerschaft übernommen. Ihre Arbeit wird meistens von durch die Gemeindevertretung besetzten Ausschüssen (oft als Kurausschuss oder Kurbeirat, früher auch Badekommission bezeichnet) oder Aufsichtsräten kontrolliert, die nichtöffentlich tagen. Bei Staatsbädern werden die Aufgaben und ihre Kontrolle (teilweise) durch Verwaltungsstellen des Landes wahrgenommen.

Aufgaben

Grundlage bildet die auf Gemeinden mit Kurortstatus übertragene hoheitliche Aufgabe des Einzugs von Gästebeiträgen (von Reisenden) und Tourismusbeiträgen (von Beherbergungsbetrieben), die durch die Kommunalabgabengesetze der Länder geregelt wird. Aus diesen in der Regel zweckgebundenen Mitteln sowie aus weiteren Einnahmen finanzieren und übernehmen die Kurverwaltungen üblicherweise folgende Aufgaben:

Geschichte

Historisch waren die Kur- oder Badeverwaltungen sehr eng mit dem direkten Besitz und der Bewirtschaftung der örtlichen Kurmittel (wie Mineralquellen, Moor-, Sand- oder Schlammbädern) verknüpft. Um das Jahr 1930 gab es in Deutschland 443 Ortschaften, die als Bade- oder Kurort ausgewiesen waren und über eine entsprechende Verwaltung verfügten.

Zu dieser Zeit befand sich mehr als die Hälfte der Kurverwaltungen (245) in direkter Regie der jeweiligen Gemeinde, meist in Form eines Regiebetriebes. Die übrigen Verwaltungen teilten sich auf in reine Privatbetriebe oder Genossenschaften (78), Vereine unter kommunalem Einfluss (41), Aktiengesellschaften und GmbHs mit staatlicher oder kommunaler Beteiligung (31) sowie Staatsbetriebe (17). Eine Auslagerung in selbstständige Kapitalgesellschaften war damals im Vergleich zu heute noch die Ausnahme.

Zu den damaligen Hauptaufgaben zählten in erster Linie die hygienische Darbietung der Heilmittel (beispielsweise durch die Fassung von Quellen, den Bau von Trinkhallen, Badehäusern und Gradierwerken) sowie die Anlage und Pflege von Kurgärten, Sportplätzen und Promenaden. Da die reinen Erträge aus dem Kurbetrieb relativ gering ausfielen, wurden die Einnahmen meist direkt in den Ausbau der Infrastruktur reinvestiert. Der Hauptzweck der kommunalen Kurverwaltungen lag bereits damals in der indirekten Stärkung der Wirtschaftskraft der Gemeinde durch die Förderung des Fremdenverkehrs.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Walter Pahl: Handbuch der öffentlichen Wirtschaft. Courier, Berlin 1930, S. 274 (digitale-sammlungen.de).