Das Landgericht Erbendorf war ein von 1849 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Erbendorf im heutigen Landkreis Tirschenreuth. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
1849 wurde das Landgericht Erbendorf aus Teilen der bisherigen Landgerichte Kemnath, Neustadt an der Waldnaab, Waldsassen und Tirschenreuth sowie Teilgebieten des Stiftlandes gebildet.
Die administrativen Aufgaben der Landgerichte Erbendorf und Kemnath wurden 1862 im Bezirksamt Kemnath zusammengefasst, das Landgericht bestand bis 1879 als Gerichtsbehörde weiter bestehen.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtete man das Amtsgericht Erbendorf, dessen Sprengel aus dem vorigen Landgerichtsbezirk Erbendorf gebildet wurde und somit aus den Ortschaften Altenstadt, Atzmannsberg, Bärnhöhe, Bernstein, Burggrub, Erbendorf, Friedenfels, Grötschenreuth, Guttenberg, Hauxdorf, Helmbrechts, Hessenreuth, Hohenhard, Krummennaab, Lochau, Naabdemenreuth, Neuenreuth, Pfaben, Poppenreuth, Reuth bei Erbendorf, Röthenbach, Schadenreuth, Siegritz, Thumsenreuth, Trautenberg, Trevesen, Wetzldorf, Wildenreuth und Zwergau zusammengesetzt war.