Landgericht Rothenfels

Das Landgericht Rothenfels war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Rothenfels im heutigen Landkreis Main-Spessart. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Vorläufer des 1852 gegründeten Landgerichts war das Herrschaftsgericht Rothenfels der Fürstl. v. Löwensteinischen Regierungs- und Justizkanzlei Kreuzwertheim (bis 1848). Nach Aufhebung der standesherrlichen Gerichte (1848) wurde provisorisch eine „Gerichts- und Polizeibehörde“ eingerichtet.

Das Landgericht Rothenfels umfasste die Gemeinden Ansbach, Bergrothenfels, Billingshausen, Birkenfeld, Erlach, Hafenlohr, Karbach, Marienbrunn, Neustadt am Main, Pflochsbach (bis 1873), Roden, Rothenfels, Steinfeld, Urspringen, Waldzell, Windheim und Marktheidenfeld.

1879 wurde mit der Überführung der Land- in Amtsgerichte das Gericht in Rothenfels aufgelöst und sein Zuständigkeitsbereich auf die Amtsgerichte Lohr (6 Gemeinden) und Marktheidenfeld (10 Gemeinden) verteilt.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Umwandlung der Gerichts- und Polizeibehörde Rothenfels in ein Landgericht II. Classe - vom 14. März 1852 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 14/1852, Sp. 360/361)
  2. ↑ Bekanntmachung, Gesuch der Gemeinde Pflochsbach um Abtrennung vom Landgerichte Rothenfels und Bezirksamte Marktheidenfeld und Zutheilung zum Landgerichte und Bezirksamte Lohr betr. - vom 24. Januar 1873 vom 24. Januar 1873 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 6/1873, Sp. 179)
  3. ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. Vom 2. April 1879 (GVBl. S. 372-373)