Der Ausdruck Linguizid (von lateinisch lingua (Sprache) und -cidium (-mord)), deutsch Sprachenmord oder Sprachmord, bezeichnet die geplante oder bewusst in Kauf genommene Vernichtung einer Sprache. Erreicht wird ein Linguizid in der Regel durch verfassungsmäßige und institutionelle Maßnahmen, die die Verwendung einer Sprache verbieten oder deren Marginalisierung und Verdrängung durch eine exogene Sprache bezwecken. Neben dem offenen Versuch, eine Sprache zu unterdrücken oder zu „töten“, wird in der Literatur auch das bloße Sterbenlassen einer Sprache oder die mangelnde Unterstützung einer Sprache als verdeckter Linguizid gewertet.
Die Wortschöpfung Linguizid (englisch linguicide) ist analog zu Genozid (englisch genocide) gebildet, der gezielten Vernichtung eines Volkes. Im Gegensatz zu Genozid ist Linguizid kein völkerrechtlich anerkannter Begriff.
Linguizid wird vor allem in Literatur verwendet, die sich mit Minderheiten- und Menschenrechten befasst. Im Gegensatz zum umfassenderen Begriff Sprachtod, der auch das Verschwinden einer Sprache aufgrund nichtpolitischer Ursachen wie Naturkatastrophen oder Urbanisierung umfasst, geht es beim Linguizid um gezielte, meist politische Maßnahmen, um eine Sprache aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Vorwiegend haben solche Maßnahmen das Ziel, Minderheiten zu unterdrücken, die Assimilierung von Minderheiten zu forcieren und eine Einheitlichkeit in einem Nationalstaat zu etablieren.
Einige Linguisten sind der Meinung, der Ausdruck Linguizid im Sinne von Sprachmord sei nicht immer angemessen, um komplexe Situationen zu beschreiben, in denen die Verwendung einer Sprache aufgegeben wird. Deshalb findet man in einiger Literatur eher den Ausdruck Sprachtod. Andere Literatur spricht eher von der Verletzung sprachlicher Menschenrechte oder von der Verletzung von Minderheitenrechten.
In seltenen Fällen wird (französisch) linguicide auch im Sinne von „Sprachverderber“, z. B. in der Werbung, verwendet.
Folgende Maßnahmen werden in der Literatur als Linguizid benannt:
Sprachliche Minderheiten sind offiziell durch das Völkerrecht und den Minderheitenschutz der UNO und anderer internationaler Gremien geschützt. Insbesondere in Europa sind heute zahlreiche Anstrengungen von offizieller und inoffizieller Seite her bekannt, um ausgestorben geglaubte oder bedrohte Sprachen wiederzubeleben. Gälisch in Irland und Rätoromanisch sind Beispiele, bei denen diese Politik erste Erfolge zeigt. Albert Bock wertet jedoch die bisherige Sprachpolitik in Frankreich als nicht ausreichend, um die seit der Französischen Revolution unterdrückten Minderheitensprachen (Bretonisch, Baskisch, Elsässisch, Lothringisch, Westflämisch, Korsisch, Okzitanisch, Katalanisch) wieder zu beleben respektive zu fördern.