Luftfahrtrecht

Luftfahrtrecht, auch Luftverkehrsrecht oder Luftrecht, bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt beschäftigt.

Internationales Luftfahrtrecht

Es gelten internationale Abkommen, wenn mehrere Staaten betroffen sind, beispielsweise bei Nutzung fremden Luftraums oder Landerechten:

Der Luftverkehr zwischen Staaten wird im Übrigen weitgehend auf der Basis bilateraler Luftverkehrsabkommen geregelt. In diesen Abkommen räumen sich die Vertragsstaaten gegenseitig bestimmte und genau beschriebene Verkehrsrechte (Freiheiten der Luft) ein, die den von ihnen jeweils designierten Luftfahrtunternehmen zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen werden.

Nationales Recht

Geht es um die Belange eines Staates, wie zum Beispiel der Lufthoheit, gilt zunächst nationales Recht.

Siehe auch

Literatur

Deutschland:

Schweiz:

Deutschland:

Österreich:

Einzelnachweise

  1. ↑ Peter Wysk, in: Edwin Grabherr/Olaf Reidt/Peter Wysk, Luftverkehrsgesetz, 2010, Einleitung, Rn. 1 ff.