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| Staatliche Ebene | Bund | ||
| Stellung | Abteilung I/16 des Bundeskanzleramts | ||
| Hauptsitz | Wien 1, Ballhausplatz | ||
| Leitung | Martin Sonntag | ||
Der Ministerratsdienst ist die Koordinationsstelle der Österreichischen Regierung für die Zusammenkünfte des Ministerrats, dem Gremium von Bundeskanzler, Vizekanzler, den Bundesministern und Staatssekretären, und Verbindungsdienst zwischen den Ministerien und mit dem Parlament. Die Stabsstelle ist der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt.
Der Ministerrat ist das oberste beschlussfassende Gremium der Regierung, wenn es um Angelegenheiten geht, die über die Weisungsfreiheit eines Ministers hinausgehen. Zur Koordination der Sitzungen und der Regierungszusammenarbeit ist am Bundeskanzleramt der Ministerratsdienst eingerichtet. Daneben verfügt auch jedes einzelne Ministerium über eine entsprechende Abteilung.
Die Funktionen des Ministerratsdiensts umfassen:
Der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt übernimmt die Funktion des „Amtes der Bundesregierung“, da der Gesamtregierung, anders als bei den anderen obersten Organen des Bundes, keine eigene Verwaltungsbehörde beigestellt ist.
Besondere Aufgaben des Ministerratsdienstes am Bundeskanzleramt:
In der Bundesregierung Faymann I wurde der Ministerratsdienst insofern aufgewertet, als mit Josef Ostermayer ein eigener Staatssekretär für die Regierungskoordination ernannt wurde, insbesondere in Zusammenhang mit der Transparenzdebatte zu Politikergehältern.
Ministerratsdienste der Ministerien (Stand Mai 2019):
Bei den anderen Ministerien ist der Ministerratsdienst im Allgemeinen im Kabinett des Ministers oder der allgemeinen Koordinationsstelle angesiedelt.