Mobile Zeiterfassung

Unter Mobiler Zeiterfassung versteht man die Arbeitszeiterfassung (Personalzeiterfassung) außerhalb des eigenen Unternehmens. Die Mobile Zeiterfassung ist beispielsweise relevant für Außendienstmitarbeiter, die nach Arbeitszeit vergütet werden, beispielsweise Handwerker. Traditionell werden diese Arbeitszeiten handschriftlich erfasst (z. B. auf sog. Stundenzetteln). Wegen des großen Aufwands für die Auswertung der handschriftlichen Aufzeichnungen und die späte Verfügbarkeit der Daten sind sie in der Regel unwirtschaftlich. Deshalb kommen zunehmend Lösungen zum Einsatz, die eine elektronische Erfassung der Arbeitszeiten ermöglichen.

Zunehmend wird die mobile Zeiterfassung nicht nur zur Erfassung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende verwendet, sondern verknüpft mit den Tätigkeitsfeldern an Projekten und teilweise auch mit Erfassung von Materialien. Dies betrifft vor allem Projekte, die nach Stunden abgerechnet werden und für die Leistungsnachweise zu erbringen sind.

Über die mobile Zeiterfassung lassen sich einzelne Tätigkeiten erfassen, Fahrtenbücher erstellen und Aufgaben an die Mitarbeiter verteilen. Auch die Erstellung von Reisekostenabrechnungen auf Basis der mobil erfassten Daten und die automatisierte Übergabe an Lohnabrechnungsprogramme wird heute angeboten sowie die Kombination mit weiteren Arten der Datenerfassung – beispielsweise die digitale Führung von Materiallisten zur permanenten Inventur oder das Erfassen von weiteren Betriebsdaten. Eine Mobile Zeiterfassung ist oftmals in Zeitwirtschafts-, Projektmanagement- oder ERP-Lösungen enthalten.

Zweck mobiler Zeiterfassung

Die Erfassung von Arbeits- und Reisezeiten außerhalb des eigenen Unternehmens dient mehreren Zwecken:

Vorteile gegenüber handschriftlichen Aufzeichnungen ("Stundenzettel")

Nachteile gegenüber handschriftlichen Aufzeichnungen ("Stundenzettel")

Gegenüber dem Stundenzettel kann die Akzeptanz durch die Nutzer geringer sein. Die Akzeptanz hängt ab von

Lösungen zur mobilen Zeiterfassung

Es gibt verschiedene Lösungen zur mobilen Zeiterfassung und zur Führung eines digitalen Stundenzettels:

Eine Kombination aus einer Telefon-, Internet- und Offline-basierten Lösung bietet eine App auf einem Smartphone. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine entsprechende Anwendung entwickelt, mit der ein Beschäftigter die Arbeitszeit mobil erfassen und dann per E-Mail an den Arbeitgeber übersenden kann.

Verifizierbarkeit der Angaben

Zur Verifizierung der elektronischen Aufzeichnungen werden die Arbeitszeitbuchungen von einigen Arbeitszeiterfassungssystemen mit Lokalisierungstechniken verknüpft. Hier kommen Location Based Services oder GPS-Lösungen zum Einsatz. Durch Verknüpfung der Standortdaten mit den Buchungen kann überprüft werden, ob der Mitarbeiter sich im Moment der Buchung am Arbeitsort befunden hat. Grundsätzlich ist bei solchen technischen Lösungen die ausdrückliche Zustimmung des einzelnen Mitarbeiters und die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung erforderlich und nachzuweisen. Der Nutzer selbst sollte die Erfassung von Standortdaten ein- und ausschalten können.

Rechtslage

Beim Einsatz mobiler Zeiterfassungssysteme sind datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung, den allgemeinen Schutzzielen der Informationssicherheit und dem Urteil C‑55/18 des EuGH ergeben.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019, Az.: C-55/18
  2. ↑ "Mobile Zeiterfassung: Digitale Stundenzettel" (Memento des Originals vom 27. Oktober 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. in COMPUTERN IM HANDWERK 3-4/15
  3. ↑ BMAS-App "einfach erfasst". Abgerufen am 25. März 2019.
  4. ↑ "Arbeitnehmer tracken: Wo sind die Grenzen der Überwachung?" vom 27. April 2016, e-recht24.de
  5. ↑ "Datenschutzrechtliche Anforderungen an Zeiterfassung", Michael Stausberg, virtic GmbH & Co. KG, 25.11.2019