Mordfall Daniela Kammerer

Der Mordfall Daniela Kammerer betrifft die Tötung der 19-jährigen Studentin Daniela Kammerer, die in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 vor einer Telefonzelle beim Rapoldipark in Innsbruck erstochen aufgefunden wurde. Der Fall gilt als einer der bekanntesten ungeklärten Kriminalfälle Tirols. Ein damaliger Studienkollege des Opfers wurde Ende 2013 festgenommen, nach rund sieben Wochen Untersuchungshaft aber wieder freigelassen; das Verfahren wurde im Februar 2014 eingestellt. Nach neuen DNA-Untersuchungen erhob die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Mai 2026 Anklage wegen Mordes gegen den inzwischen 42-jährigen Mann. Dieser Prozess vor dem Geschworenengericht am Landesgericht Innsbruck fand im Oktober 2026 statt und endete mit einem Freispruch für den Angeklagten.

Opfer

Daniela Kammerer stammte aus Niederösterreich und studierte Betriebswirtschaft am Management Center Innsbruck (MCI). Laut den Aussagen verschiedener Zeugen hatte sie kurz vor ihrem Tod erfolgreich eine Prüfung abgelegt, welche sie in der Nacht vor ihrer Tötung feierte. Die Tat ereignete sich zwei Tage vor ihrem 20. Geburtstag.

Tathergang

Der Rapoldipark (2009)
Der Tatort im Jahr 2026

In der Nacht auf den 23. Juni 2005 besuchte Kammerer eine Studentenparty, an der auch der spätere Angeklagte teilnahm. Danach (nach unterschiedlichen Aussagen der Zeugen) ging oder fuhr sie, mit ihrem oder ohne ihr Fahrrad, in Richtung Studentenheim oder ihres Ex-Freundes, kam dort jedoch nie an. In den Morgenstunden fand ein Pensionist ihre Leiche vor einer Telefonzelle beim Rapoldipark, der damals als Treffpunkt der Suchtgiftszene bekannt war. Die junge Frau war durch zwei „wuchtige“ Messerstiche in Brust und Rücken getötet worden, welche sogar Rippen durchbrochen hatten. Laut Mario Hejl vom Bundeskriminalamt trafen die Stiche Herz und Lunge, was dem Opfer kaum eine Chance zur Gegenwehr gelassen habe. Die Staatsanwaltschaft geht von einem rund 16 Zentimeter langen Küchenmesser aus, die Verteidigung des im Oktober 2026 erneut Angeklagten vermutet eine Waffe aus dem Drogenmilieu. Die Tatwaffe wurde nie gefunden.

Laut Anklage war Kammerer zum Tatzeitpunkt mit 2,1 Promille erheblich alkoholisiert.

Ermittlungen

Erste Ermittlungen und Festnahme 2013

Schon unmittelbar nach der Tat gerieten mehrere Personen ins Visier der Ermittler, der Fall blieb jedoch ungeklärt. 2013 nahm sich eine neu gebildete Cold-Case-Einheit des Bundeskriminalamts des Falls an.

Kurz vor Weihnachten 2013 wurde ein damaliger Studienkollege Kammerers, ein Niederösterreicher, der nach Australien ausgewandert war, bei seiner Ankunft am Flughafen Wien-Schwechat von Cold-Case-Ermittlern festgenommen. Der Verdacht stützte sich auf verschiedene Indizien, unter anderem auf Spuren seiner DNA an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen ihres Fahrrads. Nachdem sich eine DNA-Spur an der Kleidung als weniger aussagekräftig erwiesen hatte als zunächst angenommen, wurde der Mann nach sieben Wochen Untersuchungshaft enthaftet. Formelle Anklage gegen ihn war nie erhoben worden. Er kehrte nach Australien zurück. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde im Februar 2014 eingestellt. Vier Jahre später erhielt er eine Haftentschädigung von 22.000 Euro.

Neue DNA-Spur und Haftbefehl

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ließ in den folgenden Jahren mehrfach neue DNA-Untersuchungen durchführen, da sich die Methoden der Gerichtsmedizin laufend verbesserten. Dabei wurde erneut DNA des zuvor bereits Verdächtigen nachgewiesen, dieses Mal auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt worden war (in den Ermittlungsakten als Spur „SP 7“ bezeichnet). Ein erstes Gutachten dazu lag im November 2023 vor. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen internationalen Haftbefehl, den die australischen Behörden jedoch nicht vollzogen.

Die Verteidigung bestritt, dass es sich um einen neuen Beweis handle; der Zigarettenstummel sei seit Beginn der Ermittlungen sichergestellt gewesen.

Anklage 2026

Am 5. Mai 2026 brachte die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage wegen Mordes gegen den nunmehr 42-Jährigen ein. Dies war möglich, weil es 2013 gar nicht erst zu einem gerichtlichen Verfahren und damit auch nicht zu einem Urteil gekommen war. Ein Einstellungsantrag der Verteidigung wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck abgewiesen. Das OLG hielt dabei fest, es gebe zwar keinen dringenden Tatverdacht, wie er für eine Untersuchungshaft nötig wäre; sehr wohl bestehe aber ein konkreter Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft zog daraufhin den Haftbefehl von 2023 zurück. Der Angeklagte kündigte über seinen Verteidiger an, freiwillig zur Hauptverhandlung anzureisen.

Prozess

Vorfeld

Vor Prozessbeginn wandte sich Verteidiger Mathias Kapferer mehrmals per Presseaussendung und mittels Interviews an die Öffentlichkeit. Aus seiner Sicht stehe „ein Unschuldiger“ vor Gericht; weder in den Ermittlungsakten noch in der Anklageschrift finde sich „ein einziger belastbarer Beweis“. Er kündigte an, einen „völlig anderen Tatablauf“ zu beweisen, und sprach von „sehr starken Verdachtsmomenten gegen einen anderen Beschuldigten“. Die DNA-Spur auf der Zigarette halte „einer wissenschaftlichen Beurteilung nicht stand“; sie könne etwa beim „Schnorren“ einer Zigarette übertragen worden sein. Kapferer warf den Behörden, insbesondere dem Cold-Case-Team, eine „unmenschliche und rechtswidrige“ Vorgangsweise vor und kritisierte, dass die Anklage kein Motiv nenne. Die Verteidigung stützte sich auf Gutachten des Forensischen Molekularbiologen Cornelius Courts vom Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln.

Mord ist in Österreich mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.

Erster Verhandlungstag (19. Oktober 2026)

Das Landesgericht Innsbruck
Der erste Prozesstag am 19. Oktober 2026

Der Prozess begann am 19. Oktober 2026 unter großem Medieninteresse im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Innsbruck unter dem Vorsitz von Richter Andreas Fleckl. Der Angeklagte, inzwischen Manager in der Sportartikelbranche und Vater eines zweijährigen Sohnes, war freiwillig aus Australien angereist.

Staatsanwältin Adelheid Steiner führte im Eröffnungsplädoyer aus, die DNA des Angeklagten sei nicht nur auf dem Zigarettenstummel, sondern auch als „Signale der DNA“ in einer Blutspur am Tatort, unter den Fingernägeln des Opfers sowie am Fahrrad gefunden worden. Die Spuren seien „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ am Tatort gesetzt worden. Ein Motiv sei allerdings unbekannt: „Den Grund, wieso sie sterben musste, kennt bisher nur der Täter.“ Opfer und Angeklagter seien in der letzten Lebensstunde Kammerers allein gewesen. Der Angeklagte habe ausgesagt, sie sei mit dem Rad weggefahren, zwei Zeugen hätten jedoch eine Frau, auf die die Beschreibung des Opfers passe, torkelnd gehen gesehen.

Verteidiger Kapferer hielt dem entgegen, die Spuren seien „einseitig ausgelegt“ worden, da die Beteiligten die Nacht gemeinsam gefeiert, getrunken und geraucht hätten. Sein Mandant sei ein „sogenannter Schnorrer“ gewesen und könne seine DNA beim Griff in die Zigarettenschachtel des Opfers hinterlassen haben. Er verwies auf eine Spur zu einem Bosnier, auf den Angehörige der damals im Rapoldipark anwesenden Suchtgiftszene hingewiesen hätten, und auf eine mögliche Verwechslung des Opfers mit einer Frau aus dieser Szene; ein Zeuge habe einen Mann, der wie der Bosnier aussah, in Tatortnähe gesehen.

Der Angeklagte bestritt die Tat unter Tränen. Kammerer sei eine gute Studienkollegin gewesen, eine Beziehung habe es nicht gegeben. Er habe sie nach der Party bis zum Ende der Stiege begleitet und sich mit „Bussi links, Bussi rechts“ verabschiedet, sei aber nicht mit in den Hof gegangen. An die Geschworenen appellierte er, ihn freizusprechen.

Die Gerichtsmedizinerin Petra Hatzer-Grubwieser erläuterte die DNA-Befunde: Spuren seien an acht Stellen am Körper, an zwei Stellen am Fahrrad, am Rock, an der Tasche und an der Zigarette gefunden und mit 37 Personen abgeglichen worden. An zwei Stellen am Körper sei der Angeklagte nachgewiesen worden, an den übrigen sechs habe er – im Gegensatz zu den 36 anderen Personen – nicht ausgeschlossen werden können. An der Zigarette seien sowohl Opfer als auch Angeklagter eindeutig nachgewiesen worden, ebenso an der blutigen Handtasche, wobei unklar sei, ob die DNA vor oder nach dem Blut dorthin gelangt sei. Gefunden worden sei außerdem DNA von zwei männlichen Bekannten des Opfers und drei unbekannten Männern, darunter oberhalb der Einstichstelle am T-Shirt eine Spur mit geobiologischem Hinweis auf den asiatischen Raum. Eine Anwesenheit des Angeklagten in der Telefonzelle sei durch die Spuren nicht bewiesen, das Gesamtbild sei aber „eine Verdichtung von Indizien“. Der von der Verteidigung beigezogene Gutachter Courts führte eine Studie an, wonach DNA auch ohne körperliche Auseinandersetzung unter Fingernägel gelangen könne.

Zweiter Verhandlungstag (23. Oktober 2026) und Freispruch

Der zweite Prozesstag am 23. Oktober 2026

Der zweite Verhandlungstag fand am 23. Oktober 2026 statt, bei diesem fiel auf das Urteil. Der Angeklagte wurde vom Geschworenengericht nach einem emotionalen Prozess einstimmig – zunächst nicht rechtskräftig – erneut freigesprochen. Für Aufsehen sorgte das Schlussplädoyer des Verteidigers Mathias Kapferer, in dem er die Staatsanwältin der Lüge bezichtigte. Da die Staatsanwaltschaft auf eine Nichtigkeitsbeschwerde verzichtete, erlangte der Freispruch am 27. Oktober 2026 Rechtskraft.

Eine weitere Anklage gegen diese Person wegen dieser Sache ist nach § 17 StPO und Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK nicht mehr möglich.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Mordfall Kammerer: Anklage nach 21 Jahren. In: tirol.ORF.at. 5. Mai 2026, abgerufen am 19. Oktober 2026.
  2. 1 2 tirol ORF at red: Freispruch im Fall Kammerer rechtskräftig. 27. Oktober 2026, abgerufen am 27. Oktober 2026.
  3. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Angeklagter beteuert vor Gericht Unschuld. In: tirol.ORF.at. 19. Oktober 2026, abgerufen am 19. Oktober 2026.
  4. 1 2 tirol ORF at/Agenturen red: Freispruch im Fall Kammerer. 23. Oktober 2026, abgerufen am 23. Oktober 2026.
  5. 1 2 Tiroler Tageszeitung: Kammerer-Urteil rechtskräftig: Staatsanwaltschaft erhebt keinen Einspruch. 27. Oktober 2026, abgerufen am 27. Oktober 2026.
  6. 1 2 Freispruch rechtskräftig: Mordfall Kammerer weiter ungeklärt. 27. Oktober 2026, abgerufen am 27. Oktober 2026.
  7. 1 2 3 4 5 6 7 Katrin Niedermair: Prozessauftakt im Mordfall Kammerer: War es der Studienkollege? In: stol.it. 19. Oktober 2026, abgerufen am 19. Oktober 2026.
  8. 1 2 Klara Hürlimann, Reinhard Fellner: DNA-Spuren, Zeugenaussagen, Tränen: Das war der erste Prozesstag im Mordfall Kammerer. In: Tiroler Tageszeitung. 19. Oktober 2026, abgerufen am 19. Oktober 2026.
  9. 1 2 3 4 5 6 7 8 Georg Herrmann: Mordfall Daniela Kammerer: Verteidigung bezweifelt DNA-Spuren und bringt eigene Zeugenaussagen. In: MeinBezirk.at. 12. Oktober 2026, abgerufen am 19. Oktober 2026.
  10. 1 2 Kammerer-Prozess startet mit Gutachtern. In: tirol.ORF.at. 19. Oktober 2026, abgerufen am 19. Oktober 2026.
  11. ↑ tirol ORF at red: Mordprozess gegen 42-Jährigen im Oktober. 8. September 2026, abgerufen am 23. Oktober 2026.
  12. ↑ elisabeth.holzer: Mordfall Daniela Kammerer: „Das ist absolut grausam“. 19. Oktober 2026, abgerufen am 27. Oktober 2026.
  13. ↑ Ein Zigarettenstummel, der über Mord entscheidet: Wie zuverlässig sind DNA-Beweise? Abgerufen am 23. Oktober 2026 (österreichisches Deutsch).
  14. ↑ anna.perazzolo: 21 Jahre nach Mord an Daniela Kammerer: Freispruch für 42-Jährigen. 23. Oktober 2026, abgerufen am 23. Oktober 2026.
  15. ↑ Mord-Prozess: Freispruch 21 Jahre nach der Tat - WELT. Abgerufen am 23. Oktober 2026.