Internationale Patentanmeldung

Eine Internationale Patentanmeldung (auch „WO-Anmeldung“ oder „PCT-Anmeldung“ genannt) ist eine Patentanmeldung unter den Bestimmungen des Patentzusammenarbeitsvertrags (englisch „Patent Cooperation Treaty“, abgekürzt „PCT“). Die alternative Bezeichnung „WO-Anmeldung“ entspringt dem Länderpräfix der Veröffentlichungsnummer von PCT-Anmeldungen, da diese Veröffentlichungsnummern das Format „WO yyyy/...“ haben, wobei „WO“ für „world“ steht.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage im engeren Sinne für eine internationale Patentanmeldung ist der von der „World Intellectual Property Organisation“ administrierte Patentzusammenarbeitsvertrag. Da eine PCT-Anmeldung aber auch wesentlich darauf aufbaut, dass sie von bestimmten nationalen oder regionalen Patentämtern stellvertretend für die WIPO bearbeitet wird und dass sie den Eintritt in andere nationale oder regionale Patentsysteme bewirkt, sind die dort jeweils angelegten Schnittstellen für PCT-Anmeldungen jedenfalls als Rechtsgrundlage im weiteren Sinne anzusehen. Im bundesdeutschen Recht handelt es sich um Artikel III des Gesetzes über Internationale Patentübereinkommen (IntPatÜG). Im Europäischen Patentübereinkommen sind es dessen Artikel 150 bis 153 und Regeln 157 bis 165.

Abgrenzung

Eigenschaften

Kosten

Für eine internationale Patentanmeldung müssen amtliche Kosten bezahlt werden. Wenn ein Vertreter beauftragt ist, etwa ein Patentanwalt, sind auch dessen Kosten zu bezahlen.

Die amtlichen Kosten, sowohl wenn die PCT-Anmeldung beim Europäischen Patentamt, als auch beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt wird, umfassen die Anmeldegebühr, die Übermittlungsgebühr und die Recherchegebühr. Daneben gibt es volumenabhängige Gebühren. Zusammen können diese sich auf ca. 3.300 € belaufen (Stand April 2024). Wenn auch die internationale vorläufige Prüfung (nach Regel 58 PCT, Regel 158 (2) EPÜ) beantragt wird, ist die Prüfungsgebühr zu bezahlen. Sie beträgt 1915 € (Stand April 2024).

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen (Stand April 2024):

- Übermittlungsgebühr (für die Weiterleitung der Akte vom nationalen Anmeldeamt an die WIPO): 90 €

- Internationale Anmeldegebühr: 1381 € (bei Einreichung in elektronischer Form: 1173 €, bei Einreichung im XML-Format: 1070 €)

- Internationale Recherchegebühr: 1845 €

Enthält die internationale Anmeldung insgesamt mehr als 30 Seiten, werden zusätzlich 16 € je zusätzlicher Seite berechnet.

Die Kosten des womöglich beauftragten Vertreters hängen von den Absprachen zwischen Auftraggeber und Vertreter ab.

Empirische Aussagen

Einzelnachweise

  1. ↑ Artikel 11 PCT
  2. ↑ Artikel 23 und 40 des PCT
  3. ↑ WIPO: PCT Fee Tables. WIPO, abgerufen am 3. Juni 2024.
  4. ↑ DPMA | Patente. Abgerufen am 14. Februar 2022.