| Pensions-Sicherungs-Verein | |
|---|---|
| Rechtsform | VVaG |
| Gründung | 1975 |
| Sitz | Köln-Gremberghoven |
| Mitarbeiterzahl | 181 Vollzeitmitarbeiter, 103 Teilzeitmitarbeiter |
| Branche | Versicherer |
| Website | https://www.psvag.de/ |
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist ein deutscher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, dessen Betriebszweck darin besteht, Mitarbeitern und Rentnern von Unternehmen, über deren Vermögen oder Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten zu sichern.
Er wurde am 1. Januar 1975 vom Verband der Lebensversicherungsunternehmen (jetzt Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zum Zweck der Insolvenzsicherung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) gegründet.
Nach § 14 BetrAVG ist er der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg. Er sichert Ansprüche aus bestimmten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers. Er unterliegt der Versicherungsaufsicht der BaFin.
Der PSVaG ist privatrechtlich als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert, erfüllt jedoch eine gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
In die gesetzliche Insolvenzsicherung sind diejenigen Durchführungswege einbezogen, bei denen die Erfüllung der erworbenen, betrieblichen Versorgungsansprüche durch die Insolvenz des Arbeitgebers in Frage gestellt ist. Dies sind unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen, Ruhegeldzusagen), mittelbare Versorgungszusagen über Direktversicherungen (nur bei widerruflichem Bezugsrecht oder bei unwiderruflichem Bezugsrecht, sofern sie abgetreten, beliehen oder verpfändet sind) sowie Unterstützungskassen-, Pensionsfonds- und Pensionskassenzusagen (§ 7 BetrAVG).
Seit 2020 unterliegen auch bestimmte Pensionskassenzusagen der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Ausgenommen sind Zusagen über Pensionskassen, die dem gesetzlichen Sicherungsfonds nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz angehören, gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien oder Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes sind.
Um die Insolvenzsicherung zu finanzieren, besteht für Arbeitgeber, die die o. a. Formen betrieblicher Altersversorgung durchführen, eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht. Die Beitragshöhe wird jährlich neu festgelegt und deckt den im selben Jahr entstandenen Schadenaufwand, die Verwaltungskosten und sonstigen Kosten des PSVaG sowie die Zuführungen zum Ausgleichsfonds und zur Verlustrücklage.
Der Beitragssatz sowie das Beitragsvolumen schwankte historisch erheblich in Abhängigkeit vom Schadenaufwand.
Nach Eintritt eines Sicherungsfalls ermittelt der PSVaG die gesicherten Ansprüche und Anwartschaften. Grundlage hierfür sind insbesondere Unterlagen des insolventen Arbeitgebers, des Insolvenzverwalters, der Versorgungseinrichtungen sowie Angaben der Versorgungsempfänger und Anwärter.
Die auszuzahlenden Rentenleistungen werden vom Pensions-Sicherungs-Verein durch Rentenversicherungen bei einem Konsortium abgesichert, dem etliche der deutschen Lebensversicherungsunternehmen angehören und das seit Initiieren der Lösung 1975 durch die Allianz Lebensversicherung geleitet wird. Aktuell gehören diesem Konsortium 44 Unternehmen an. Parallel zum Versand der Leistungsbescheide an die Versorgungsempfänger stellt der PSVaG der Allianz die entsprechenden Daten zur Verfügung, damit entsprechende Rentenversicherungen gegen einen Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Die Versorgungsempfänger erhalten in der Folge ihre Leistungen direkt von der Allianz, die federführend für die anderen im Konsortium beteiligten Unternehmen agiert und diesen jährlich Abrechnungen für die jeweiligen Anteile gemäß dem zugrundeliegenden Konsortialvertrag zukommen lässt. Kapitalleistungen und Abfindungen werden unmittelbar vom PSVaG erbracht. Die gesicherten Anwartschaften werden erst mit Eintritt des Versorgungsfalls auf das Konsortium übertragen.
Koordinaten: 50° 53′ 33,4″ N, 6° 59′ 18,9″ O