Pensions-Sicherungs-Verein

Pensions-Sicherungs-Verein
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Rechtsform VVaG
Gründung 1975
Sitz Köln-Gremberghoven
Mitarbeiterzahl 181 Vollzeitmitarbeiter,
103 Teilzeitmitarbeiter
Branche Versicherer
Website https://www.psvag.de/

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist ein deutscher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, dessen Betriebszweck darin besteht, Mitarbeitern und Rentnern von Unternehmen, über deren Vermögen oder Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten zu sichern.

Allgemeines

Er wurde am 1. Januar 1975 vom Verband der Lebensversicherungsunternehmen (jetzt Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zum Zweck der Insolvenzsicherung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) gegründet.

Nach § 14 BetrAVG ist er der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg. Er sichert Ansprüche aus bestimmten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers. Er unterliegt der Versicherungsaufsicht der BaFin.

Der PSVaG ist privatrechtlich als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert, erfüllt jedoch eine gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.

Gesicherte Ansprüche

In die gesetzliche Insolvenzsicherung sind diejenigen Durchführungswege einbezogen, bei denen die Erfüllung der erworbenen, betrieblichen Versorgungsansprüche durch die Insolvenz des Arbeitgebers in Frage gestellt ist. Dies sind unmittelbare Versorgungszusagen (Direktzusagen, Ruhegeldzusagen), mittelbare Versorgungszusagen über Direktversicherungen (nur bei widerruflichem Bezugsrecht oder bei unwiderruflichem Bezugsrecht, sofern sie abgetreten, beliehen oder verpfändet sind) sowie Unterstützungskassen-, Pensionsfonds- und Pensionskassenzusagen (§ 7 BetrAVG).

Seit 2020 unterliegen auch bestimmte Pensionskassenzusagen der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Ausgenommen sind Zusagen über Pensionskassen, die dem gesetzlichen Sicherungsfonds nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz angehören, gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien oder Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes sind.

Finanzierung

Um die Insolvenzsicherung zu finanzieren, besteht für Arbeitgeber, die die o. a. Formen betrieblicher Altersversorgung durchführen, eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht. Die Beitragshöhe wird jährlich neu festgelegt und deckt den im selben Jahr entstandenen Schadenaufwand, die Verwaltungskosten und sonstigen Kosten des PSVaG sowie die Zuführungen zum Ausgleichsfonds und zur Verlustrücklage.

Der Beitragssatz sowie das Beitragsvolumen schwankte historisch erheblich in Abhängigkeit vom Schadenaufwand.

Jahr Beitragssatz Beitragsvolumen in Mio. € Anzahl Sicherngsfälle Anzahl Mitglieder
2008 1,8 ‰ 506,1 544 73.093
2009 14,2 ‰ (aufgeteilt 2009: 8,2 ‰, 2010 bis 2013: zusätzlich 1,5 ‰) 4.068,3 971 76.029
2010 1,9 ‰ 549,2 679 83.322
2011 1,9 ‰ 569,3 616 90.740
2012 3,0 ‰ 916,8 670 93.031
2013 1,7 ‰ 544,2 746 93.765
2014 1,3 ‰ 419,2 597 94.034
2015 2,4 ‰ 787,0 515 94.078
2016 0,0 ‰ 2,0 458 94.482
2017 2,0 ‰ 678,5 468 94.795
2018 2,1 ‰ 736,5 397 95.100
2019 3,1 ‰ 1.081,2 434 95.250
2020 4,2 ‰ 1.487,4 523 95.000
2021 0,6 ‰ 241,7 298 99.400
2022 1,8 ‰ 685,0 275 101.300
2023 1,9 ‰ 740,0 417 101.850
2024 0,4 ‰ 171,0 504 103.050
2025 1,2 ‰ 496,0 614 104.200

Abwicklung der Leistungen

Nach Eintritt eines Sicherungsfalls ermittelt der PSVaG die gesicherten Ansprüche und Anwartschaften. Grundlage hierfür sind insbesondere Unterlagen des insolventen Arbeitgebers, des Insolvenzverwalters, der Versorgungseinrichtungen sowie Angaben der Versorgungsempfänger und Anwärter.

Die auszuzahlenden Rentenleistungen werden vom Pensions-Sicherungs-Verein durch Rentenversicherungen bei einem Konsortium abgesichert, dem etliche der deutschen Lebensversicherungsunternehmen angehören und das seit Initiieren der Lösung 1975 durch die Allianz Lebensversicherung geleitet wird. Aktuell gehören diesem Konsortium 44 Unternehmen an. Parallel zum Versand der Leistungsbescheide an die Versorgungsempfänger stellt der PSVaG der Allianz die entsprechenden Daten zur Verfügung, damit entsprechende Rentenversicherungen gegen einen Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Die Versorgungsempfänger erhalten in der Folge ihre Leistungen direkt von der Allianz, die federführend für die anderen im Konsortium beteiligten Unternehmen agiert und diesen jährlich Abrechnungen für die jeweiligen Anteile gemäß dem zugrundeliegenden Konsortialvertrag zukommen lässt. Kapitalleistungen und Abfindungen werden unmittelbar vom PSVaG erbracht. Die gesicherten Anwartschaften werden erst mit Eintritt des Versorgungsfalls auf das Konsortium übertragen.

Quellen

Einzelnachweise

  1. ↑ Wir über uns In: psvag.de, Stand: 06. August 2025.

Koordinaten: 50° 53′ 33,4″ N, 6° 59′ 18,9″ O