
Mit dem Pariser Hosenverbot wurde es Frauen verboten, in der Stadt Paris Hosen zu tragen. Die Verordnung, die das Verbot enthielt, wurde von Louis Nicolas Dubois, dem vom Ersten Konsul Napoleon Bonaparte eingesetzten Polizeipräfekten von Paris erlassen und trat am 7. November 1800 in Kraft. Im Rahmen des Pariser Hosenverbotes mussten Frauen eine Ausnahmeerlaubnis beim Polizeipräfekten beantragen, wenn sie sich „wie Männer anziehen“ wollten.
Im Jahr 2013 wurde durch die zuständige Ministerin erklärt, dass das Verbot keine rechtliche Wirkung mehr entfalte.

Die Verordnung aus dem Jahr 1800 zielte darauf ab, Frauen daran zu hindern, unrechtmäßig die männliche Identität anzunehmen, „in der strafbaren Absicht, das Tragen männlicher Kleidung zu ihrem Vorteil zu nutzen“. Außer aus gesundheitlichen Gründen sollte dies untersagt sein, da „Frauen, die Männerkleidung tragen, zahllosen Unannehmlichkeiten ausgesetzt sind – bis hin zur Verwechslung durch Polizeibeamte –, sofern sie nicht über eine Sondergenehmigung verfügen“. Durch die Verordnung von 1800 wurden alle zuvor von Unterpräfekten oder Bürgermeistern im Département Seine sowie von den Bürgermeistern von Saint-Cloud, Sèvres und Meudon erteilten Genehmigungen aufgehoben, und betroffene Frauen mussten einen neuen Antrag bei der Polizeipräfektur stellen, dem ein ärztliches Attest beizufügen war. Frauen, die dies nicht taten und in Männerkleidung angetroffen wurden, konnten festgenommen und zur Polizeipräfektur gebracht werden. In der Verordnung waren Strafen für einen Verstoß gegen diese Verordnung nicht näher benannt. Die Genehmigung, offiziell als Permission de travestissement bezeichnet, musste alle sechs Monate erneuert werden. Die Anwesenheit in Männerkleidern bei öffentlichen Aufführungen, Tanzveranstaltungen und anderen gesellschaftlichen Anlässen war auch mit der Genehmigung ausdrücklich untersagt.
Die Akte im Archiv der Pariser Polizeipräfektur, in der die eingereichten Anträge und erteilten Genehmigungen zum Tragen von Männerkleidung dokumentiert sind, befindet sich in einem schlechten Zustand, und es sind nur wenige Originaldokumente, ergänzt durch Zeitungsausschnitte, erhalten. Zu den Frauen, die eine Sondergenehmigung erhielten, gehörte die Malerin Rosa Bonheur. Die Schriftstellerin George Sand stellte ebenfalls einen Antrag, um Hosen tragen zu dürfen.
Dass in den Jahren 1892 und 1909 diese Verordnung so reformiert worden sei, dass das Tragen von Hosen erlaubt wäre, wenn die Frau dabei einen Fahrradlenker oder die Zügel eines Pferdes in der Hand hielte, soll einer urbanen Legende entsprungen sein.

Nach dem Ersten Weltkrieg schuf die Modeschöpferin Coco Chanel mit ihren weit geschnittenen Segelhosen bequeme und an die Reformkleidung angelehnte Hosen, die Frauen zu allen Freizeitanlässen tragen konnten und die zudem eine gewisse Eleganz ausstrahlten. Dennoch blieb das Hosenverbot in Kraft.
Es kam im Fall der Sportlerin Violette Morris, mehrfacher Gewinnerin in unterschiedlichen Disziplinen bei der Frauenolympiade 1921, zur Anwendung. Morris wurde vom französischen Sportverband für Frauen 1927 die Lizenz entzogen. Dies wurde mit ihren robusten, oft gewalttätigen Ausrutschern begründet und mit der Behauptung, dass sie so kein Vorbild für die jungen Mädchen sei, die sie beim Verband betreute. Dazu nahm der Verband die von ihr öffentlich getragenen Hosen als Symbol ihrer „Abweichungen“. Morris erstattete dagegen Anzeige, und es kam 1930 zu einem Prozess. In diesem Prozess vor der 3. Kammer des Pariser Zivilgerichts argumentierte Yvonne Netter als Anwältin des Verbandes, dass es Frauen nicht gestattet sei, „auf der Straße Hosen zu tragen“, was im Kontrast zu Netters ansonsten feministischer und fortschrittlicher Haltung stand. Die Öffentlichkeit stand mehrheitlich auf Seiten der exzentrischen Sportlerin. Zur Problematik des Entzuges der Lizenz äußerte sich das Gericht nicht, da dieses von den Regeln des Verbandes abhängig war, jedoch stellte es fest:
„Es steht uns nicht zu, uns mit der Art und Weise zu befassen, wie sich Frau Violette Morris im zivilen Leben oder in anderen Zusammenhängen kleidet; wir sind jedoch der Ansicht, dass das Tragen von Hosen, da es für Frauen kein akzeptierter Brauch ist, von der FFSF zu Recht verboten werden durfte. Folglich weist das Gericht die Klage von Frau Morris ab und verurteilt sie, die Kosten des Verfahrens zu tragen.“
Der Pariser Stadtrat Bernard Lefay griff das Thema 1969 erneut auf, als er eine Anfrage an den Polizeipräfekten bezüglich einer „Modernisierung“ dieser Vorschrift richtete. Er führte an, dass es bedauerlich wäre, käme es aufgrund einer Vorschrift von 1800 zu einem Strafverfahren. Weiter erklärte er, dass die Pflicht zur Einholung einer Genehmigung inzwischen entfallen sei, doch entspräche es ständiger Rechtsprechung, dass bloße Veralterung keinen förmlichen Rechtsakt zur Aufhebung einer gesetzlichen oder behördlichen Maßnahme ersetzen könne. Der Polizeipräfekt Maurice Grimaud antwortete darauf, dass er es für klug halte, jene Texte unverändert zu lassen, die durch absehbare oder unvorhersehbare modische Wandlungen jederzeit hinfällig werden könnten. Dazu erklärte er vierzig Jahre später, dass er Röcke und Kleider – wie sie von Christian Dior und Yves Saint Laurent neu interpretiert wurden – unendlich viel vorteilhafter empfunden habe als Herrenhosen, meist in Form uneleganter Jeans.
In der französischen Nationalversammlung erschien als erste Abgeordnete Chantal Leblanc 1980 in Hosen. Zuvor hatte bereits Michèle Alliot-Marie als Fachberaterin im Kabinett von Edgar Faure Anfang der 1970er Jahre einen Skandal ausgelöst, als sie mit Hosen im Parlament erschien. Der Saaldiener wollte ihr derart bekleidet den Zutritt verwehren, sie antwortete ihm: „Si c’est le pantalon qui vous gène, je l’enlève de ce pas.“ (dt.: „Wenn die Hose Sie stört, ziehe ich sie sofort aus.“) Daraufhin durfte sie an dem Tag und den folgenden Tagen in Hosen den Saal betreten.
Im Laufe der 5. Französischen Republik gab es Initiativen, das Verbot aufzuheben. Der konservative Abgeordnete Alain Houpert schrieb schließlich an das Frauenministerium, dass diese Regelung die Empfindungen moderner Menschen verletze. Nach eingehender Prüfung erklärte Frauenministerin Najat Vallaud-Belkacem, dass das Gesetz gegen die in der Verfassung Frankreichs verankerte Gleichstellung von Männern und Frauen verstoße. Es sei nur „ein Museumsstück ohne jegliche legale Auswirkungen“ und, auch wenn es keine Anwendung finden würde, sei es alleine aufgrund seiner symbolischen Bedeutung verwerflich. Die am 31. Januar 2013 im Journal officiel de la République française veröffentlichte Antwort Vallaud-Belkacems auf die Anfrage verwies darauf, dass das Verbot gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau und damit sowohl gegen die Präambel der französischen Verfassung von 1946 als auch gegen die europäischen Verpflichtungen Frankreichs aus Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße; folglich sei es implizit aufgehoben und ohne jede rechtliche Wirksamkeit.