
Der einfache Schritt und der Doppelschritt sind Längeneinheiten von in der Regel 2 1⁄2 bzw. 5 Fuß Länge.
Der Schritt als Maß leitet sich in Europa vom römischen gradus ab, der 2 1⁄2 pedes maß, also etwas mehr als 74 cm. Im deutschsprachigen Raum entsprach der einfache Schritt meist zwischen 71 und 75 Zentimetern. Eine genaue Definition gab es nicht mehr, da derartige Maße zum Teil von der Fußgröße des jeweils herrschenden Fürsten abgeleitet wurden und manchmal zwei, manchmal drei Fuß entsprach. Innerhalb des Heiligen Römischen Reichs und später im Deutschen Bund hingen die Schrittmaße bis zur Einführung des Meters von den ortsüblichen Fußmaßen ab. In Preußen beispielsweise galt zwischen den Jahren 1857 und 1871: 1 Schritt = 2,4 Fuß (rheinische) = 75,32 Zentimeter.
Das angloamerikanische Yard ist zwar mit einer Länge von 3 Feet oder 91,44 cm mit dem einfachen Schritt vergleichbar, leitet sich etymologisch jedoch von der Gerte ab. In Reval, das damals zu Russland gehörte, wurde das Maß von 3 russischen Fuß als Schritt bezeichnet. Da der „russische Fuß“ ursprünglich der englische Fuß ist, entspricht dieses Schrittmaß dem Yard.
Der römische passus (Doppelschritt) betrug 2 gradūs oder knapp 1 1⁄2 m, 1000 passūs ergaben die Meile (mille passuum). Dieser Doppelschritt (also von einem Aufsetzen eines Fußes bis zum nächsten Aufsetzen desselben Fußes) war und ist noch heute das Grundmaß des militärischen Schritttempos.
Beispiele für den Doppelschritt waren:
Für Brennholz in Venedig nahm man den Quadratpasso mit 3,02299 Quadratmeter und den Kubikpasso für Steine.
In Neapel galten zwei Maße für die Einheit Schritt:
Heute sind für den (Doppel)Schritt je nach nationalem Gebrauch Längen zwischen 80 und 160 cm üblich, sodass die Parademarschgeschwindigkeit im Gleichschritt bei gleicher Schrittfrequenz in jedem Land etwas unterschiedlich ist.
Darüber hinaus gibt es einige Anwendungen, in denen zwar offiziell meterbasierte Einheiten verwendet werden, viele Standardwerte aber einen auf Schritt basierenden Ursprung haben. So stehen in Deutschland und Österreich an Straßen die Verkehrszeichen (Baken) „Bahnübergang voraus“ außerorts in 80, 160 beziehungsweise 240 m Entfernung vor dem Bahnübergang – eigentlich im Abstand 100, 200 beziehungsweise 300 Schritt, da die Eisenbahn schon vorhanden war, bevor der Meter in Deutschland gesetzliche Längeneinheit wurde.