Der Prisenhof Berlin, vormals Prisenhof Berlin-Südost und Prisenhof Berlin-Riga, war von 1939 bis 1945 ein deutsches Prisengericht erster Instanz und verantwortlich für Prisensachen.
Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs entstand der Bedarf einer Prisengerichtsbarkeit erneut. Die am 28. August 1939 veröffentlichte erneuerte Prisengerichtsordnung richtete daher einen Prisenhof als Eingangsgerichte und den Oberprisenhof in Berlin als zweite Instanz ein. Anfangs existierte nur der Prisenhof in Hamburg.
Im Gegensatz zu der Besetzung am Oberprisenhof Berlin war der Prisenhof nur mit vier Richtern besetzt. Hierbei war ein Vorsitzender, zwei Richter mit Befähigung zum Richteramt und ein Seeoffizier zuzuteilen.
Im März 1941 wurde der Prisenhof Berlin-Südost eingerichtet. Er bestand bis Ende März 1942 und wurde mit dem Prisenhof Berlin-Riga zum Prisenhof Berlin.
Im Juni 1941 wurde der Prisenhof Berlin-Riga eingerichtet. Er bestand bis Ende März 1942 und wurde mit dem Prisenhof Berlin-Südost zum Prisenhof Berlin.
Der Prisenhof in Berlin nach dessen Einrichtung das nördliche Eismeer und die Ostsee und der Prisenhof in Hamburg hatte den Bereich des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres als Verantwortungsbereich zugewiesen bekommen.