
Reinhard Moos (* 29. April 1932 in Darmstadt) ist ein deutscher und österreichischer Jurist, der sich vor allem mit Rechtsvergleichung und österreichischem Strafrecht, insbesondere auch mit der Rehabilitierung von Opfern der NS-Justiz beschäftigt hat und beschäftigt. Als ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht lehrte er von 1972 bis 1976 an der Universität Graz und ab 1976 bis zu seiner Emeritierung 1998 an der Johannes Kepler Universität in Linz.
Reinhard Moos wurde in Darmstadt als jüngstes von zwei Kindern geboren. Sein Vater war bei der Bundesbahn beschäftigt. In Ludwigshafen am Rhein besuchte er bis 1942 die Volksschule und die erste Klasse der Oberschule. Als sein Vater nach Danzig versetzt wurde, folgte ihm die Familie 1943 nach; vorher wurden sie aber in Ludwigshafen noch völlig ausgebombt und konnten ihr Leben nur mit knapper Not retten. Bis Januar 1945 besuchte er in Danzig die Oberschule. Dann, als die Sowjetarmee immer näher rückte, hatten sie das Glück, mit einem Lazarettzug nach Berlin fliehen zu können. Sie kamen dann bei Verwandten in Reusch (Mittelfranken) unter und überstanden das Kriegsende mit Glück im Luftschutzkeller. Das Abitur legte er 1950 in Rothenburg ob der Tauber ab.
Anschließend studierte er Rechtswissenschaften, zunächst in Würzburg, und dann ab 1952 in Freiburg im Breisgau, das ihm zu einer zweiten Heimat werden sollte. In den Ferien arbeitete er am Bau, in Fabriken oder als Möbelträger. Das Studium beendete er 1956 mit dem Referendarexamen. 1965 legte er in Stuttgart die Zweite Juristische Staatsprüfung ab, die ihn zum Dienst als Richter oder Rechtsanwalt befähigte.
Während seiner Ausbildung war Moos ab 1959 bei Hans-Heinrich Jescheck am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, das 1966 zum Max-Planck-Institut erhoben wurde, in Freiburg tätig. Er war Referent für die deutschsprachigen Länder und hatte zahlreiche Rechtsgutachten zu erstatten, vor allem für das Ministerium der Justiz in Bonn, der Hauptstadt der BRD. Später war er auch für die Redaktion der ZStW (Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft) verantwortlich.
1962 betraute ihn Jescheck mit einer Dissertation über die Entwicklung des Verbrechensbegriffs in Österreich, die allmählich zu einem Werk von 690 Schreibmaschinenseiten über den Sinn- und Strukturwandel des Verbrechensbegriffs in Österreich von 1768 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts heranwuchs. 1965 legte Moos das Rigorosum ab, mit der Note summa cum laude. Ab diesem Jahr war Moos am Institut nur mehr als Referent für Österreich zuständig; die Länder Deutschland und Schweiz hatten andere Kollegen übernommen.
1972 habilitierte sich Moos in Freiburg mit einer Arbeit „Die Unzumutbarkeit als allgemeiner übergesetzlicher Entschuldigungsgrund“ für die Fächer Deutsches und ausländisches Straf- und Strafprozessrecht. Noch vorher war er von Jescheck für einen Lehrstuhl an der Universität Graz vorgeschlagen worden, und im November 1972 wurde er tatsächlich zum Ordentlichen Universitätsprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Graz ernannt, wo er bald auch Institutsvorstand wurde. Obwohl ihm die liebe alte Stadt bald ans Herz wuchs, wurde er doch in Graz nie so recht heimisch.
In Moos‘ Grazer Zeit fiel die Entstehung eines neuen Strafgesetzbuches (unter dem sozialistischen Justizminister Christian Broda), das sich die Prävention durch Wertintegration statt des Vergeltungsprinzips zum Ziel setzte. Obwohl selbst kein Sozialist, war Moos ein entschiedener Verfechter von Brodas Reformideen und wurde dafür angefeindet, ja sogar zum Kommunisten gestempelt. Ein Höhepunkt der politischen Differenzen war 1976 in einer Fakultätssitzung, wo über die Wiederverleihung des Doktortitels an den ehemaligen SS-Obersturmführer Erich Rajakowitsch, einen engen Mitarbeiter Eichmanns, verhandelt wurde. Der Antrag wurde schließlich abgelehnt, aber die Diskussion bewirkte, dass Moos den schon früher erfolgten Ruf auf die zweite Lehrkanzel für Strafrecht (mit zusätzlicher Venia legendi für Kriminologie) in Linz endgültig annahm.
In Linz konnte Moos nun Wurzeln fassen, auch dank seiner Frau Helene Lerch, einer Linzerin, die er zufällig auf einer Zugfahrt kennengelernt hatte und 1981 heiratete. Gemeinsam mit Sohn Gerwig (der jetzt in New York lebt) begann ein glückliches Familienleben. Moos verkaufte sein Haus im Schwarzwald, das ihm stets als Refugium gedient hatte, und kaufte ein Haus am Stadtrand von Linz.
Die besonderen beruflichen Interessen von Moos betreffen im Allgemeinen Teil des Strafrechts die Dogmatik des Verbrechensbegriffs mit den Begriffen von Unrecht und Schuld in ihren systematischen, rechtstheoretischen, rechtspolitischen und historischen Bezügen, im Besonderen Teil die vorsätzlichen Tötungsdelikte, die er ausführlich kommentiert hat. Auch die Sinngebung von Strafen und Maßnahmen sowie der Diversion war ihm sehr wichtig, und er machte die ideelle Entwicklung der Kriminologie von der Aufklärung bis zur Gegenwart zum Gegenstand einer Vorlesung.
Im Zentrum der strafprozessualen Arbeiten von Moos stand zunächst die Untersuchungshaft und dann vor allem die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens, die 2004 beschlossen wurde und 2008 in Kraft trat. In maßgeblichen Kreisen wurde er als „geistiger Vater dieser Reform“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft ist nun nicht mehr auf die formale „Transportfunktion“ des Prozessstoffes an das Gericht beschränkt, sondern nimmt die Aufgabe der richterlichen Voruntersuchung, die früher der Untersuchungsrichter hatte, selbst wahr. Sie macht den Verdächtigen schon durch die ersten Ermittlungshandlungen automatisch zum Beschuldigten und lässt ihm damit eine eigene Rechtsposition zukommen.
Moos' letzter großer Interessenschwerpunkt ist aber die Bewältigung der politischen Vergangenheit auf dem Gebiet der nationalsozialistischen Militärjustiz. Besonders hat ihn das Schicksal des oberösterreichischen Bauern Franz Jägerstätter berührt, der den Kriegsdienst als katholischer Christ aus Glaubensgründen verweigerte und deshalb 1943 zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Vom juristischen Standpunkt ging es dabei um die Frage, ob Strafurteile, die zwar zur NS-Zeit dem damaligen Gesetz entsprachen, nunmehr als Unrecht angesehen werden können oder müssen, da sie gegen die Menschenrechte und damit gegen die Gerechtigkeit verstießen. Diese Meinung hat Moos gegen die österreichische formalpositivistische Rechtslehre bejaht. Daraus folgt die juristische und moralische Rehabilitierung des Widerstands gegen den nationalsozialistischen Staat. Schließlich wurde Moos, obwohl bekennender Protestant, zum juristischen Gutachter für das Seligsprechungsverfahren Jägerstätters beim Vatikan bestellt, das 2007 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Dieselbe Problematik trifft auch für die den Kriegsdienst verweigernden Zeugen Jehovas zu, für die sich Moos ebenfalls eingesetzt hat.
Moos unterstützte auch die Initiativen der Grünen-Fraktion im österreichischen Parlament zur umfassenden juristischen Rehabilitierung von Opfern der Militärjustiz und Deserteuren der NS-Zeit durch Aufsätze und Gesetzentwürfe. Nach zehnjährigen Bemühungen gelang es so schließlich, die pauschale Rehabilitierung der Deserteure zu erreichen. Auf sein Gutachten gehen auch die Bemühungen zur Rehabilitierung des Priesters Johannes Gruber zurück, der im KZ Gusen 1944 ermordet worden ist.
Für Reinhard Moos ist „Recht sowohl eine äußere Ordnungsnorm als auch eine geistige Macht, die in der Sozialethik gründet und in der Gesetz und Wert untrennbar zusammengehört“. Von Moos stammt auch der bemerkenswerte Satz „Mit dem Schutz des Einzelnen schützt der Staat sich selbst gegen ein Übermaß seiner Macht“. So hat der Verein der Österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Jahr 2014 beschlossen, Moos den „Wolfgang-Swoboda-Preis für Menschlichkeit im Strafverfahren“ zu verleihen, der ihm im Februar 2015 überreicht werden soll.
Privat gilt die Vorliebe von Moos der Teilhabe an der schöpferischen Kraft der Natur, sei es durch intensive Gartenarbeit oder durch begeistertes Fotografieren. Moos ist auch ein Sammler. Bemerkenswert sind seine große wissenschaftliche Bibliothek, seine Sammlungen alter österreichischer Bauernkeramik und künstlerisch wertvoller Kinderbilderbücher.
| Personendaten | |
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| NAME | Moos, Reinhard |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher und österreichischer Jurist |
| GEBURTSDATUM | 29. April 1932 |
| GEBURTSORT | Darmstadt |