Unter Konversionstherapie (von lateinisch conversio‚ Umwendung, Umkehr) oder auch „Reparativtherapie“ versteht man die pseudowissenschaftliche Praxis, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person so zu verändern, dass sie den heterosexuellen und cisgeschlechtlichen Normen entspricht. Konversionstherapien sind bei der Veränderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person wirkungslos und verursachen häufig erhebliche langfristige psychische Schäden. Die evidenzbasierte Medizin und klinische Leitlinien vertreten den Standpunkt, dass Homosexualität und Bisexualität sowie Transgeschlechtlichkeit natürliche und gesunde Varianten der menschlichen Sexualität und geschlechtlichen Identität sind.
Wenn Konversionstherapien durchgeführt werden, können sie einen Betrug darstellen; werden sie an Minderjährigen durchgeführt, gelten sie als eine Form von Kindesmissbrauch. Sie wurden von Experten als Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sowie als Verstoß gegen die Menschenrechte beschrieben. Die gesetzlichen Regelungen zu Konversionstherapien variieren von Staat zu Staat und reichen von verfassungsrechtlichem Schutz bis hin zur Einstufung als Straftat.
Konversionstherapien bestehen häufig aus Methoden, die unter anderem Folgendes umfassen: Psychotherapie, Aversionstherapie, chemische oder chirurgische Kastration, Hypnose, Psychoanalyse, „korrektive Vergewaltigung“ sowie verschiedene religiöse Praktiken, darunter Gebete und Exorzismus.
Alle führenden internationalen psychiatrischen und psychologischen Fachgesellschaften lehnen solche Behandlungsversuche ab, da sie im Widerspruch zu den heute in Psychiatrie und Psychologie etablierten Auffassungen von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit stehen und schädigende Wirkung für die einer solchen Therapie unterzogenen Personen haben können.
Lange Zeit wurden Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit als psychische Störungen betrachtet und entsprechend in den internationalen medizinischen Handbüchern aufgeführt. Aufgrund gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Entwicklungen wurde Homosexualität 1974 aus dem DSM-III gestrichen und 1990 schließlich auch aus der ICD-10. Für die Transgeschlechtlichkeit erfolgte das Gleiche 2013 im DSM-5 und 2019 in der ICD-11.
Zahlreiche religiöse Gruppen betrachten Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit jedoch weiterhin als behandlungsbedürftige Krankheiten. Insbesondere die evangelikale Bewegung ist diesbezüglich sehr aktiv und fördert Maßnahmen wie die Konversionstherapie. Vertreter der Konversionstherapie (z. B. Wüstenstrom, Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft) gehen von der Hypothese aus, dass Homosexualität nicht wesentlich genetisch begründet und angeboren sei, sondern auf einer Kombination von Veranlagung und verschiedenen komplexen Lebenserfahrungen in der Kindheit und Jugend der Betroffenen zurückzuführen sei. Zu diesen Lebenserfahrungen werden unter anderem die Herkunft, das Temperament, Verletzungen durch Eltern und Geschwister, Familienentwicklungen, sexueller Missbrauch und soziale und kulturelle Verletzungen gezählt. Diese Sichtweise und insbesondere die daraus resultierenden therapeutischen Behandlungsversuche werden jedoch von den entsprechenden medizinischen Fachverbänden und zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen als falsch kritisiert und als teilweise gefährlich bezeichnet. Im Oktober 2013 beschloss die 64. Generalversammlung des Weltärztebundes im brasilianischen Fortaleza, dass Homosexualität keine Krankheit sei und deshalb keiner Heilung bedürfe. Die Delegierten des Weltärztebundes lehnen auch die Konversions- bzw. Reparativtherapie ab.
Im Oktober 2015 verabschiedete die 66. Generalversammlung des Weltärztebundes in Moskau eine Erklärung, in der Transgeschlechtlichkeit ebenfalls nicht als psychische Störung oder Krankheit angesehen wird und Konversionstherapien abgelehnt werden. Die Beschlussfassung wurde wesentlich von der Bundesärztekammer (BÄK) mit eingebracht. Im Jahr 2025 wurde diese Erklärung erneuert.
Medizinische Fachkräfte und Aktivisten halten den Begriff „Konversionstherapie“ für irreführend, da es sich dabei nicht um eine legitime Therapieform handelt. Alternative Begriffe sind „Maßnahmen zur Änderung der sexuellen Orientierung“ (Sexual orientation change effort, SOCE) und „Maßnahmen zur Änderung der Geschlechtsidentität“ (Gender identity change efforts, GICE). Zusammen werden sie als „Maßnahmen zur Änderung der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität“ (SOGICE) oder als „Maßnahmen zur Änderung der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks“ (SOGIECE) bezeichnet.
Dem Forscher Douglas C. Haldeman zufolge sollten SOCE und GICE gemeinsam betrachtet werden, da beide auf der Annahme beruhen, „dass geschlechtsspezifisches Verhalten, das mit dem Geburtsgeschlecht des Individuums übereinstimmt, normativ ist und alles andere inakzeptabel ist und geändert werden sollte“. Die American Psychological Association (APA) stellte in einer Resolution aus dem Jahr 2021 fest, dass Teile von SOCE auch ihrer Definition von GICE entsprächen und dass eine „intensive Fokussierung auf geschlechtsnormative Konformität ein häufiges Merkmal von SOCE“ sei.
„Reparative Therapie“ kann sich auf Konversionstherapie im Allgemeinen beziehen oder auf eine Untergruppe davon. Einige Quellen ziehen den Begriff „Konversionspraktiken“ oder „Konversionsverfahren“ dem Begriff „Konversionstherapie“ vor, mit der Begründung, dass die fraglichen Praktiken als nicht therapeutisch gelten.
Heutige wichtige Vertreter der Konversions- bzw. Reparativtherapie sind der Psychologe Joseph Nicolosi, der Psychologieprofessor Mark A. Yarhouse von der evangelikalen Regent University sowie Warren Throckmorton und Richard Cohen, dem wegen Verstößen gegen mehrere ethische Vorschriften die Zulassung als Therapeut entzogen wurde. Der Begriff Reparativtherapie wird spezifisch für eine von Joseph Nicolosi entwickelte Behandlungsform verwendet, so von vielen, aber nicht allen Mitgliedern von NARTH. In Deutschland wird diese Therapie vor allem von dem zur Offensive Junger Christen gehörenden Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG) und von Wüstenstrom unterstützt. Der Psychologieprofessor Nicholas A. Cummings, früherer Präsident der American Psychological Association, berichtete, dass er in seiner persönlichen Praxis etwa 2.000 Patienten mit Konflikten auf Grund ihrer Einstellung zu Homosexualität ergebnisoffen behandelt habe. Im kalifornischen Gesundheitskonzern Kaiser Permanente, wo er langjähriger Vorgesetzter von über 600 Psychotherapeuten war, wurden nach seiner Schätzung etwa 16.000 Patienten mit Konflikten bezüglich ihrer Einstellung zur eigenen sexuellen Identität behandelt. Nach seinen Angaben war bei einem Drittel der Behandlungen keine wesentliche Verbesserung festzustellen. Von den zwei Dritteln, bei denen die Behandlung erfolgreich gewesen sei, hätten 80 % nachher ein gesundes, sexuell verantwortungsvolles Leben als Homosexuelle gelebt, bei 20 % sei eine Umorientierung erfolgt. Er bekomme im Ruhestand immer noch Dankesschreiben von einigen heterosexuell verheirateten Klienten, aber noch mehr von solchen, die glückliche gleichgeschlechtliche Langzeitbeziehungen führen würden. Im selben Interview äußerte er sich jedoch auch dahingehend, dass „jene, die gegen Homosexualität sind, nicht behaupten sollten, dass alle Homosexuellen ihre sexuelle Orientierung ändern könnten oder dies tun sollten“. Berufsorganisationen, die gegenüber der Konversions- bzw. Reparativtherapie positiv eingestellt sind, sind NARTH, die American Association of Christian Counselors und die Catholic Medical Organization in den Vereinigten Staaten.
Über die Anwendung verschiedener Verfahren der Verhaltenstherapie zur Reorientierung Homosexueller gibt es verschiedene Fallstudien. Albert Ellis wandte sein Verfahren der Rational Emotive Therapie auch bei Homosexuellen an und schrieb 1965, dass er nach der Behandlung von Dutzenden von Klienten die Rational Emotive Therapie als wesentlich wirkungsvoller ansah als seine früheren psychoanalytischen Verfahren.
Häufig werden Konversionstherapien mit einer entsprechenden „geistlichen Begleitung“ durchgeführt, da die homosexuelle Orientierung „von Gott nicht gewollt“, sondern lediglich eine „psychologische Fehlentwicklung“ sei, die „geheilt werden“ könne. Sexuelle Orientierung wird dabei nicht als eine der Persönlichkeit integrale Identität gesehen. Die wesentlichen Vertreter der Konversions- bzw. Reparativtherapien haben in der Regel ein evangelikal geprägtes Menschenbild und bewerten Homosexualität aufgrund einer recht wörtlichen (bibeltreuen) Auslegung der Bibel. Danach kann Sexualität für den Menschen nie die Basis sein, um seine Identität zu definieren oder um im Leben Sinn und Erfüllung zu finden, sondern diese Basis ist in der Identifikation als Jünger Christi zu finden.
Am 27. August 2018 stellte der Vatikan klar, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher Konversionstherapien nicht befürwortet werden.

| Land | Jahr des Verbots | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Brasilien | 1999 | 1999 untersagte der nationale Fachverband für Psychologie seinen Mitgliedern, Therapien anzubieten, die Homosexualität pathologisieren. Dies war die erste rechtliche Regelung zum Verbot von Konversionstherapien weltweit. |
| Argentinien | 2010 | Es gibt kein direktes Verbot von Konversionstherapien. Ein Gesetz zur mentalen Gesundheit schreibt jedoch vor, dass psychologische Diagnosen nicht alleine auf der sexuellen Orientierung einer Person basieren dürfen. |
| Ecuador | 2012 | Seit 2012 ist die Durchführung von Konversionsbehandlungen in Rehabilitationseinrichtungen zur Behandlung von Personen, die von psychoaktiven Substanzen abhängig sind, verboten. Darüber hinaus kann die Durchführung von Konversionsbehandlungen laut ecuadorianischem Recht seit 2014 unter bestimmten Bedingungen als Folter gelten und dementsprechend geahndet werden. Die rechtlichen Hürden hierfür sind aber hoch, sodass nicht alle Versuche, die sexuelle Orientierung von Personen zu beeinflussen, unter dieses Verbot fallen. |
| Malta | 2016 | Das maltesische Verbot war das erste seiner Art in Europa. |
| Uruguay | 2017 | Indirektes Verbot aufgrund des Verbots, psychologische Diagnosen allein auf Basis der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu erstellen. |
| Puerto Rico | 2019 | |
| Albanien | 2020 | Kein staatliches Verbot; der nationale Fachverband für Psychologie untersagt die Durchführung von Konversionstherapien. |
| Deutschland | 2020 | |
| Kanada | 2021 | |
| Frankreich | 2021 | |
| Chile | 2021 | Wie in Argentinien gibt es auch in Chile kein direktes Verbot auf Gesetzesebene, sondern psychologische Diagnosen dürfen auch hier nicht allein auf der sexuellen Orientierung einer Person beruhen. |
| Neuseeland | 2022 | |
| Israel | 2022 | |
| Vietnam | 2022 | |
| Griechenland | 2022 | Das Verbot bezieht sich nur auf Konversionstherapien bei Minderjährigen. |
| Spanien | 2023 | |
| Norwegen | 2023 | |
| Island | 2023 | |
| Belgien | 2023 | |
| Zypern | 2023 | |
| Portugal | 2024 | |
| Mexiko | 2024 | |
| USA | unterschiedlich | In etwa zwei Dutzend Bundesstaaten gelten Verbote von Konversionstherapien. Aktuell berät der Oberste Gerichtshof über eine Klage gegen das Verbot in Colorado. Die Entscheidung könnte auch Einfluss auf die Gesetzeslage in anderen Bundesstaaten haben. |
| Niederlande | 2026 |
Im Februar 2021 verabschiedete die American Psychological Association (APA) zwei Resolutionen, in denen sie Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ablehnt und scharf kritisiert. Die APA betont, dass weder Homosexualität noch Transgeschlechtlichkeit eine psychische Störung oder Krankheit sind, und weist darauf hin, dass die ehemalige Pathologisierung dieser Identitäten zu einer Stigmatisierung beigetragen hat, die sich negativ auf die psychische Gesundheit der Betroffenen bis heute auswirkt.
Im März 2018 befürwortete das Europäische Parlament parteiübergreifend erstmals mit einer Mehrheit von 435 zu 109 Abgeordnetenstimmen, Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität, Konversionstherapien, gesetzlich zu verbieten.
Im April 2026 befürwortete das Europäische Parlament erneut parteiübergreifend – mit Ausnahme der rechten Fraktionen –, Therapien zur Änderung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gesetzlich in allen Mitgliedsstaaten der EU zu verbieten.
Im Januar 2026 befürwortete die Parlamentarische Versammlung des Europarates parteiübergreifend mit einer Mehrheit von 71 zu 26 Abgeordnetenstimmen, Praktiken unter Strafe zu stellen, die darauf abzielen, Menschen von ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder dem Geschlechtsausdruck abzubringen.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen legte im März 2013 im Deutschen Bundestag eine Gesetzesinitiative vor, die das Angebot und die Durchführung von Therapien bei Minderjährigen mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung verbieten lassen will, da „[…] negative und schädliche Effekte solcher Behandlung auf therapierte Personen wissenschaftlich nachgewiesen sind. Zu diesen zählen neben Ängsten u. a. soziale Isolation, Depressionen und erhöhte Suizidalität. […] Ein wissenschaftlich valider Nachweis für die behauptete Wirksamkeit derartiger Therapien existiert dagegen nicht.“ Verstöße sollen mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro geahndet werden. Obwohl sich der Gesetzentwurf nur auf Therapieversuche an Minderjährigen bezieht, wurde er von mehreren Organisationen aus dem evangelikalen Spektrum kritisiert, da jeder Mensch frei wählen sollen dürfe, ob er sich einer solchen Therapie trotz der ablehnenden Haltung aller Fachgesellschaften unterziehen wolle.
Unter einer Petition des Aktivisten Lucas Hawrylak sprachen sich 2018 über 130.000 Menschen für ein Konversionstherapie-Verbot aus. Im Februar 2019 kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn einen Gesetzentwurf zum gesetzlichen Verbot von Konversionstherapien in Deutschland an. Im April 2019 kündigten die Landesregierungen der Bundesländer Berlin, Bremen, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf zum Verbot von Konversionstherapien im Bundesrat an. Ab Mai 2019 führte die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme zu Konversionstherapien durch, die neben einer Fachkommission auch zwei wissenschaftliche Fachgutachten umfasste und deren Abschlussbericht dem BMG am 30. August 2019 übergeben wurde. Am 18. Dezember 2019 beschloss das Bundeskabinett nach einem Gesetzesentwurf von Jens Spahn das Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige.
Am 12. Juni 2020 wurde das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen erlassen. Es verbietet Konversionstherapien zur Änderung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität bei Minderjährigen bis 18 Jahre und beinhaltet ein Werbeverbot. Es schützt auch Erwachsene, insofern als auch bei ihnen Konversionstherapien verboten sind, wenn ihre Einwilligung aufgrund eines Willensmangels zustande gekommen ist (§ 2 Abs. 2 des Gesetzes).
Die Nationalrätinnen Katja Christ (GLP) und Sarah Wyss (SP) sowie der Nationalrat Angelo Barrile (SP) haben im September 2021 parlamentarische Initiativen zum Verbot der Konversionstherapie auf Bundesebene eingereicht.
Im Kanton Basel-Stadt wurde im Dezember 2021 auf die Motion von Johannes Sieber (GLP) und Michela Seggiani (SP) der Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage zum Verbot der Konversionstherapie auf kantonaler Ebene beauftragt. Im Kanton St. Gallen stimmte der Kantonsrat im April 2022 der Motion von Andreas Bisig (GLP) zu, welche ein Verbot von Konversionstherapien vorsieht.
Der Begriff des „reparativen Antriebs“ stammt ursprünglich von Anna Freud. In diesem Konzept der Homosexualität, das von Elizabeth Moberley und Joseph Nicolosi weiterentwickelt wurde, werden homosexuelle Beziehungen als Mittel gesehen, um durch die dabei gefundene Bestätigung und emotionale Intimität das Gefühl der geschlechtlichen Identität zu „reparieren“, das durch Kindheitserfahrungen geschädigt worden sei. Die reparative Therapie bezweckt, diesen reparativen Trieb auf nichtsexuelle gleichgeschlechtliche Beziehungen auszurichten und hat daher ihren Namen.
Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts wurden konkurrierende Ansichten zur Homosexualität von der Psychoanalyse einerseits und der akademischen Sexologie andererseits vertreten. Sigmund Freud, der Begründer der Psychoanalyse, betrachtete Homosexualität als eine Form der Entwicklungsstörung. Spätere Psychoanalytiker folgten Sandor Rado, der argumentierte, Homosexualität sei eine „phobische Vermeidung von Heterosexualität, verursacht durch unzureichende frühe Erziehung“. Diese Denkweise war in psychiatrischen Modellen zur Homosexualität weit verbreitet, die sich auf die Gefängnisinsassen oder auf Homosexuelle stützten, die sich in Behandlung begaben. Im Gegensatz dazu argumentierten Sexualforscher wie Alfred Kinsey, Homosexualität sei eine normale Variante der menschlichen Entwicklung. Im Jahr 1970 konfrontierten schwule Aktivisten die American Psychiatric Association (APA) und überzeugten den Verband, zu überdenken, ob Homosexualität als Störung eingestuft werden sollte. Die APA strich Homosexualität 1973 aus der Liste der Störungen, was zu einem Wandel in der öffentlichen Meinung über Homosexualität beitrug.
In einer Studie von 1962 berichtet Bieber, dass in einer Gruppe von 106 Männern 19 % der Homosexuellen und 50 % der Bisexuellen nach der Psychoanalyse heterosexuell gewesen seien, darunter auch sechs homosexuelle Männer, die vor der Behandlung keinen Wunsch nach einer Veränderung ihrer sexuellen Orientierung geäußert hätten. Erst im Laufe der 1970er Jahre kam auch die psychoanalytische Richtung der Psychologie zu dem Ergebnis, dass Homosexualität nicht krankhaft ist. So lehnen heute auch die psychoanalytischen Fachverbände Konversions- und Reparativtherapien ab.
In Anlehnung an widerlegte psychoanalytische Theorien über die Ursachen von Homosexualität bieten auch heute noch einige Fachleute Konversionstherapien an. Im Jahr 2001 erregte die Konversionstherapie Aufsehen, als Robert L. Spitzer eine nicht begutachtete Studie veröffentlichte, in der er behauptete, dass manche Homosexuelle ihre sexuelle Orientierung ändern könnten. Viele Forscher übten methodische Kritik an der Studie, und Spitzer distanzierte sich später von seiner eigenen Studie.
Frühe Interventionen zur Änderung der Geschlechtsidentität basierten ebenfalls auf psychoanalytischen Hypothesen. Robert Stoller vertrat die Theorie, dass geschlechtsnonkonformes Verhalten und Ausdruck bei Kindern, denen bei der Geburt das männliche Geschlecht zugewiesen wurde, durch eine übermäßig enge Bindung zur Mutter verursacht würden. Richard Green setzte seine Forschungen fort; zu seinen Methoden zur Verhaltensänderung gehörte, dass der Vater mehr Zeit mit dem Kind verbrachte und die Mutter weniger, wobei von beiden erwartet wurde, stereotype Geschlechterrollen einzunehmen, sowie dass sie die männlichen Verhaltensweisen ihres Kindes lobten und die weiblichen sowie geschlechtsnonkonformen Verhaltensweisen beschämten. Diese Interventionen führten bei den Kindern zu Depressionen und bei den Eltern zu einem Gefühl des Verrats, da die Behandlungen fehlschlugen.
In den 1970er Jahren gewann der UCLA-Psychologe Richard Green Ole Ivar Lovaas dafür, die Techniken der angewandten Verhaltensanalyse (ABA) anzupassen, um zu versuchen, zu verhindern, dass Kinder transgeschlechtlich werden. Im Rahmen des als „Feminine Boy Project“ bezeichneten Projekts wurden bei den Behandlungen operante Konditionierung eingesetzt, um geschlechtskonformes Verhalten zu belohnen und geschlechtsnonkonformes Verhalten zu bestrafen.
Kenneth Zucker vom Centre for Addiction and Mental Health übernahm Richard Greens Methoden, beschränkte den Anwendungsbereich jedoch darauf, zu verhindern, dass sich das Kind als transgeschlechtlich identifizierte, indem er das geschlechtsspezifische Verhalten und die Selbstdarstellung so veränderte, dass sie den Erwartungen des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts entsprachen – ein Ansatz, den er als „Living in Your Own Skin“-Modell bezeichnete. Sein Modell nutzte dieselben Interventionen wie Green, ergänzt durch psychodynamische Therapie.
Im Jahr 2020 veröffentlichte der UN-Sachverständiger für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (IESOGI) einen Bericht über Konversionstherapien, in dem weltweite Praktiken von Konversionstherapien gegen LGBTQ-Personen dokumentiert wurden. In dem Bericht forderte der UN-IESOGI ein weltweites Verbot von „Konversionstherapien“ als Oberbegriff für verschiedene Maßnahmen, die praktiziert werden, um Menschen zu „heilen“ und sie von nicht-heterosexuell zu heterosexuell sowie von transgeschlechtlich oder geschlechtsdivers zu cisgeschlechtlich zu „konvertieren“. Der Bericht hob einen US-Gerichtsfall aus New Jersey aus dem Jahr 2015 hervor, „Ferguson gegen JONAH“, in dem eine Jury die Angeklagten einstimmig des Betrugs für schuldig befand, da diese behaupteten, „Dienstleistungen anzubieten, die gleichgeschlechtliche Anziehung erheblich verringern oder beseitigen könnten“.
Der Film Der verlorene Sohn von 2018 verarbeitet die Erfahrungen von Garrard Conley in einer Konversionstherapie nach dessen Memoiren. The Miseducation of Cameron Post handelt von einer fiktiven lesbischen Betroffenen. Der Dokumentarfilm Pray Away von 2020 begleitet Betroffene, die sich der Exodus International angeschlossen hatten und angeblich erfolgreich geheilt worden seien.
Die 392. Folge der ZDF-Krimiserie SOKO Leipzig mit dem Titel Druck (2020) wie auch die 64. Folge der ZDF-Krimiserie Die Chefin mit dem Titel Heilung (2021) beschäftigen sich mit der Konversionstherapie.
Auch in der sechsteiligen Serie Was wir fürchten von ZDFneo (2023) spielt Konversionstherapie eine Rolle.