Restquote (auch neue Reichsmark-Aktie) bezeichnet Anteilscheine der ehemaligen ruhenden Altbanken der Commerzbank, Dresdner Bank und Deutsche Bank.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es 1947 und 1948 zur Entflechtung der Großbanken, als der Geschäftsbetrieb auf Anordnung der westlichen Besatzungsmächte (Trizone) in Regionalinstitute aufgespalten wurde. Schon 1952 wurde dieser Zustand mit dem Großbankengesetz genannten Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten geändert. Die Altbanken gründeten jeweils drei Teilinstitute aus und tauschten die Altaktien gegen Papiere der neuen Gesellschaften. Die alten Gesellschaften bestanden als ruhende Altbank ohne Geschäftsbetrieb fort und dienten der Abwicklung des Altgeschäfts. Zur Abdeckung des durch die Ausgründungen nicht erfassten enteigneten Ost-Vermögens, erhielten die Aktionäre der Teilinstitute im Jahr 1952 ferner neue Aktien der Altbank, auf Reichsmark lautend. Diese Aktien nannte man Restquoten, die auch nach Fusion der Teilinstitute im Jahr 1957 an der Börse gehandelt wurden.
Die Restquoten verbrieften Ansprüche auf die enteigneten Vermögenswerte hinter dem Eisernen Vorhang. Mit zunehmender Dauer wurde die Aussicht auf Rückgabe immer geringer, insofern waren die Restquoten Spekulationsobjekt und Kurssprünge gab es unter anderem durch: