Das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen von engl. International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1978 im Rahmen der Internationale Seeschifffahrts-Organisation ausgehandelt worden ist. Aktuell gültige Version ist das 1995 geänderte STCW-Übereinkommen (STCW 95), das wiederum zwischenzeitlich mehrfach kleinere Änderungen erfuhr.
Das STCW-Übereinkommen sollte international vergleichbare Standards in der Ausbildung von Seeleuten schaffen. Dafür wurden auch die vielen unterschiedlichen nationalen Befähigungsnachweise nach und nach vereinheitlicht. Das Übereinkommen enthält auch allgemeine Verfahrensanweisungen für im Wachdienst (Brücke, Maschine, Ladungsumschlag) eingesetztes Personal.
Das STCW-Übereinkommen gilt auch für Schiffe aus Flaggenstaaten, die das STCW-Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sofern sie den Hafen eines Vertragsstaates besuchen.
Die Besichtiger der Hafenstaatkontrolle (in Deutschland die BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit) prüfen unter anderem, ob die Vorgaben des STCW-Übereinkommens eingehalten werden.
Der STCW-Code gilt auf allen Schiffen, deren Flaggenstaat das STCW-Übereinkommen ratifiziert haben, sowie auch auf allen anderen Schiffen, die einen Hafen oder das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates anlaufen.
Das Übereinkommen gilt nur auf Handelsschiffen, nicht auf Marine- und Behördenschiffen, Fischereifahrzeugen und Privatyachten.
Der STCW-Code besteht aus dem verbindlichen Teil A und dem Teil B, welcher lediglich Empfehlungen enthält.
Im Teil A befinden sich folgende acht Kapitel:

Im STCW-Code sind ebenfalls die Befähigungszeugnisse für diverse Ränge festgelegt.
Hier wird nach folgendem Muster verfahren:
Daraus ergeben sich die bekannten STCW-Kürzel, einige Beispiele:
In manchen Ländern fällt das Befähigungszeugnis mit dem Seeleute-Ausweis zusammen.