Schiene.NRW

Unter dem Arbeitstitel „Schiene.NRW“ soll nach einer Änderung des ÖPNV-Gesetzes in Nordrhein-Westfalen eine neue landesweite Anstalt für die Bestellung, Organisation und Planung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gegründet werden. Die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) soll ab dem 1. Januar 2027 zum landesweiten SPNV-Aufgabenträger werden und übernimmt diese Rolle von den drei bisherigen Zweckverbänden, die regionale Kompentenzen behalten. Die Zweckverbände – Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und go.Rheinland – sollen die Anstalt gründen und ihren Aufsichtsrat besetzten. Wenn die Gesellschaft ihre Arbeit aufnimmt, übernimmt sie Verantwortung für die Bereitstellung des Regionalverkehrsnetzes im NRW-Takt. Dazu gehören ein Angebot von rund 112 Millionen Zugkilometer, das sich auf 105 Linen der Produktkategorien Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn verteilt.

Struktur

Träger der landesweiten Anstalt sollen die drei regionalen Zweckverbände Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und go.Rheinland sein. Der Verwaltungsrat wird paritätisch mit 24 Personen aus diesen Gesellschaften besetzt. In den Aufgabenbereich der drei Zweckverbände fallen zukünftig nur noch regionale Tariffragen, die Infrastrukturförderung und die Koordinierung des ÖPNV-Angebotes der Kreise und Gemeinden (Busse, Stadt-, Straßen- und U-Bahnen). Das übrige operative Tagesgeschäft im Schienenpersonennahverkehr übernimmt die neue Landesgesellschaft. Dazu zählt vor allem die Rolle als Vetragspartner gegenüber den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs), die den Regionalverkehr auf der Schiene als Dienstleistung bestellen, ausschreiben und vergeben. In der Gesellschaft sollen 200 Vollzeitstellen geschaffen werden, die möglichst durch bestehende Mitarbeitende der drei Zweckverbände an den bestehenden Standorten besetzt werden sollen. Die Details der Gründung obliegen den drei Zweckverbänden.

Geschichte

Zum Jahr 1996 erhielten die Bundesländer nach der Bahnreform die Zuständigkeit für die Organisation des Regionalverkehrs auf der Schiene. Vorher hatte die Bundesbahn als Staatsbahn den Verkehr auf allen ihr gehörenden Strecken organisiert. Den Ländern stand es frei die Aufgaben und Organisationsstruktur für den Nahverkehr zu gestalten und im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) legte das Land 1995 fest, dass die Verantwortung für den Öffentlichen Nahverkehr grunsätzlich bei den Kreisen bzw. kreisfreien Städten, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch kreisangehörigen Gemeinden liegt. Für die Koordnation und die Organisation des Schienenverkehrs wurden in neun sogenannten Kooperationsräumen Zweckverbände gegründet bzw. im Fall von VRR, VRS und AVV die Aufgaben in die bestehenden Strukturen integriert. 2008 erfolgte eine Reform von den bisher neun auf die jetzigen drei Aufgabenträger VRR, NWL und VRN (heute „go.Rheinland“) in den Landesteilen Rhein-Ruhr, Westfalen-Lippe und dem restlichen Rheinland. Die Fahrplangestaltung und die Zuweisung von Liniennummern efolgt schon seit 1998 durch eine landesweite Planung, den NRW-Takt.

Das NRW-Umweltministerium unter Minister Oliver Krischer (Grüne) legte im August 2025 einen Gesetzesentwurf vor, der eine Reform der SPNV-Organisation vorsah. Zuvor war ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, das sich mit Umgestaltungsmöglichkeiten befasste. Dabei wurden drei Modelle geprüft: Eine Landesgesellschaft, ein landesweite Zusammenarbeit in kommunaler Trägerschaft und eine landesweite Zusammenarbeit geteilter Verantwortung zwischen den Kommunen und dem Land. Das Modell Landesnahverkehrsgesellschaft hatte dabei am effizientesten abgeschnitten. Eine solche Gesellschaft hätte bedeutet, die Verantwortung für den Regionalverkehr auf der Schiene grundsätzlich auf das Land zu verschieben. Zur Umsetzung schlug die Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) jedoch ein Modell vor, bei dem die Kommunen in der Verantwortung bleiben und die bisherigen Aufgabenträger eine neue Anstalt gründen, der vom Land zusätzliche Mittel und Maßgaben zur Erüllung bestimmter Leistungen („SPNV-Landesnetz“) mitgegeben werden. Begründet wurde diese Entscheidung damit, weiterhin Bedürfnissen der Kommunen gerecht werden zu wollen. Die bisherigen Zweckverbände äußerten sich kritisch zu den Plänen der Landesregierung. Sie bemängeln insbesondere die unzureichende Finanzierung ihrer Restaufgaben sowie die übermäßige finanzielle und haftungsrechtliche Verantwortung für die Kommunen, in deren formale Zuständigkeit das Land mit weitreichenden Verpflichtungen eingreife. Zudem sei der Zeitplan zu kurzfristig. Verfassungsrechtler bezweifelten die Rechtmäßigkeit der geplanten Reform. Der Fahrgastverband Pro Bahn sowie der Landkreis- und der Städtetag NRW als Vertretungen der Kommunen äußerten sich skeptisch. Zwar wird die Schaffung eines einheitlichen Aufgabenträgers für das ganze Land überwiegend positiv bewertet, die vom Land gewählte rechtliche und organisatorische Lösung jedoch als unzureichend bewertet.

Das 10. Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes wurde am 6. Mai 2026 durch den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalens beschlossen und damit der gesetzliche Auftrag zur Gründung einer landesweiten Anstalt an die Zweckverbände gegeben.

Einzelnachweise

  1. ↑ Tobias Zacher: Land reformiert Schienen-Verkehr: Das ändert sich bei Regionalexpress, Regionalbahn und S-Bahn. 6. Mai 2026, abgerufen am 14. Mai 2026.
  2. 1 2 Häufig gestellte Fragen zur SPNV-Strukturreform des Landes Nordrhein-Westfalen. (PDF) In: umwelt.nrw.de. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 10. Mai 2026.
  3. ↑ ÖPNV-Organisationsstruktur. 26. Januar 2016, abgerufen am 14. Mai 2026.
  4. ↑ 08.03.2005 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW - | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 14. Mai 2026.
  5. ↑ Integraler Taktfahrplan (ITF). 10. Dezember 2025, abgerufen am 14. Mai 2026.
  6. ↑ Christiane Auffermann, Dr. Linus Tepe, Oliver Wittke, Uwe Schneidewind, Stephan Santelmann: Gemeinsame Stellungnahme der SPNV-Aufgabenträger VRR AöR, Zweckverband go.Rheinland und Zweckverband NWL zum Kabinettsentwurf zur Änderung des ÖPNVG NRW. WIR.MACHEN.NAHVERKEHR (SPNV-Aufgabenträger in NRW), Oktober 2025, abgerufen am 15. Mai 2026.
  7. ↑ PRO BAHN NRW. 23. März 2026, abgerufen am 14. Mai 2026.
  8. ↑ Sachstand SPNV-Strukturreform in NRW. Abgerufen am 14. Mai 2026 (deutsch).
  9. ↑ Stephan Hermsen: Schiene.NRW: Experten äußern massive Bedenken am Reformprojekt. 27. März 2026, abgerufen am 14. Mai 2026.
  10. ↑ dpa: Schienenverkehr: NRW vereinheitlicht Schienennahverkehr. In: Die Zeit. 19. September 2025, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 14. Mai 2026]).
  11. ↑ SPNV-Strukturreform. In: umwelt.nrw.de. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 10. Mai 2026.