Sejmmarschall (poln. Marszałek Sejmu) ist das höchste Amt im Sejm, neben dem Senat eine Kammer des polnischenParlaments. Der Sejmmarschall leitet als Parlamentspräsident die Arbeit des Sejm und wacht über ihren würdigen sowie rechtmäßigen Ablauf. Er wird am Anfang einer Legislaturperiode gewählt und muss selbst Abgeordneter sein. Der Sejmmarschall übernimmt im Fall der Verhinderung des Präsidenten oder dessen Ablebens das Amt als geschäftsführender Präsident, im letzteren Fall bis zu den vorgeschriebenen Neuwahlen. Dieser verfassungsrechtlichen Sonderstellung folgend, nimmt der Sejmmarschall in der Präzedenz die zweite Stelle hinter dem Präsidenten ein.
regelt er Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Beziehungen des Sejms zu den Parlamenten anderer Länder,
sorgt er für Ruhe und Ordnung auf dem gesamten Gebiet des Sejms und erlässt entsprechende Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung, einschließlich der möglichen Verwendung der Straż Marszałkowska,
verleiht er durch Anordnung dem Statut der Kancelaria Sejmu Gültigkeit,
Nichtübernahme des Amtes durch den neu gewählten Präsidenten aufgrund der Weigerung, den Amtseid abzulegen, oder der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl,
die Feststellung der dauerhaften Amtsunfähigkeit des Präsidenten zur Ausübung des Amtes aufgrund seines Gesundheitszustands durch 2/3 der gesetzlichen Mitglieder der Nationalversammlung.
Der Sejmmarschall übernimmt vorübergehend die Aufgaben des Präsidenten der Republik Polen, bis ein neuer Präsident gewählt ist (falls er nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu übernehmen, gehen sie auf den Marschall des Senats über).
Der Sejmmarschall
gibt zusammen mit dem Marschall des Senats eine Meinung zur Verkürzung der Amtszeit des Parlaments durch den Präsidenten ab,
hat das Recht, beim Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit eines normativen Aktes und die Klärung einer Zuständigkeitsfrage zu beantragen,
gibt eine Stellungnahme zu dem Gesetz ab, das der Präsident der Republik Polen zu unterzeichnen beabsichtigt, unter Umgehung der Bestimmungen, die vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig befunden wurden,
hat beim Vorantreiben von Gesetzesinitiativen das Recht, eine Vorabkontrolle ihrer Rechtmäßigkeit vorzunehmen,
entscheidet über die Senkung der Diäten oder Bezüge eines Abgeordneten,
hat das ausschließliche Recht, die Abberufung des Rzecznik Praw Obywatelskich (Beauftragter für Bürgerrechte) zu beantragen (im Falle seines Rücktritts, in anderen Fällen steht dieses Recht auch einer Gruppe von mindestens 35 Abgeordneten zu),