
Simon Pistoris der Jüngere, latinisiert auch Simon Pistorius, nach dem Erwerb seiner Güter und der Nobilitierung Pistoris von Seuselitz (auch von Seußlitz) genannt (* 28. Oktober 1489 in Leipzig; † 3. Dezember 1562 in Seußlitz), war ein sächsischer Rechtsgelehrter, Hochschullehrer und Staatsmann. Er lehrte von 1514 an als Professor an der Leipziger Juristenfakultät, deren Ordinariat er von 1519 bis 1523 und erneut von 1540 bis 1541 innehatte, und war Kanzler zweier albertinischer Landesherren: von 1523 bis 1539 unter Herzog Georg dem Bärtigen und von 1541 bis 1549 unter Herzog, ab 1547 Kurfürst Moritz von Sachsen. Damit gehörte er über rund drei Jahrzehnte hinweg zu den einflussreichsten Räten des albertinischen Sachsen in der Zeit der Reformation und des Schmalkaldischen Krieges. In der Rechtsgeschichte gilt er zudem als einer der frühesten deutschen Bearbeiter reichsstaatsrechtlicher Fragen.
Die Familie führte ursprünglich den Namen Becker beziehungsweise Bäcker und latinisierte ihn – wie in der Zeit des Humanismus verbreitet – zu Pistor; die Nachkommen nannten sich hiernach Pistoris (im Sinne von Pistoris filius beziehungsweise nepos, „Sohn“ oder „Nachkomme des Pistor“).
Der Großvater, Nicolaus Pistoris († 1471), war Doktor und Professor der Medizin in Leipzig, Bürgermeister der Stadt und kurfürstlicher Leibarzt; er gilt als Begründer des wissenschaftlichen Ansehens der Familie. Der Vater, Simon Pistoris der Ältere (1453–1523), setzte diese Laufbahn fort: ebenfalls Doktor und Professor der Medizin, Ratsherr und Syndicus der Stadt Leipzig sowie kurfürstlicher Leibmedicus. Er machte sich vor allem durch seine Streitschriften gegen Martin Pollich von Mellerstadt über die damals als „Franzosenkrankheit“ bezeichnete Syphilis einen Namen.
Simon Pistoris begann das Rechtsstudium an der Universität seiner Vaterstadt und wurde im Alter von zwanzig Jahren Baccalaureus. 1510 ging er zur Fortsetzung des Studiums an die Universität Pavia, damals eine der führenden Stätten des italienischen Rechtsunterrichts. Zu seinen dortigen Lehrern zählten der bereits hochbetagte Jason de Mayno, Filippo Decio, die beiden Curtius sowie Paulus Picus. Nach zweijährigem Aufenthalt veranlassten ihn die Kriegsunruhen der Italienischen Kriege zur Rückkehr nach Sachsen.
In Leipzig schloss er das Studium ab: 1512 wurde er Lizentiat, 1514 Doktor beider Rechte und im selben Jahr professor codicis an der Juristenfakultät.
Nach dem Tod des Ordinarius Johann Lindemann ernannte Herzog Georg der Bärtige den erst dreißigjährigen Pistoris 1519 auf Vorschlag der Fakultät zum Ordinarius – als zwölften in der Reihe der Leipziger Rechtsordinarien – und zugleich zum gelehrten Beisitzer des Oberhofgerichts in Leipzig. Das erhaltene Fakultätsgutachten rühmt ihn in emphatischen Worten und erklärt, an keiner deutschen Hochschule sei ein geeigneterer Bewerber zu finden.
Das Ordinariat war in Leipzig kein bloßer Lehrstuhl, sondern ein ständiges Amt: Der Ordinarius stand der Fakultät dauerhaft vor, war zugleich consiliarius universitatis, an dessen Rechtsgutachten sich die Rektoren in Rechts- und Verwaltungssachen regelmäßig gebunden sahen, und ihm war ein Kanonikat an einem der Hochstifte Naumburg oder Merseburg zugeordnet.
Noch im Jahr seiner Berufung zum Ordinarius erstattete Pistoris ein Gutachten zu der reichsstaatsrechtlichen Frage, die die Wahl Karls V. zum römisch-deutschen König aufwarf. Das Konsilium, später im ersten Band der von seinem Sohn Modestinus herausgegebenen Konsiliensammlung gedruckt (Teil I, S. 894–902), beginnt mit der Klage über das Fehlen gesetzlicher wie wissenschaftlicher Vorarbeiten: Weder die Kaiser noch die „welschen Scribenten“ hätten sich um die Frage gekümmert, weshalb es ihm schwerfalle, sie so kurzfristig zu beantworten. Gerade dieser Befund macht den Text zu einem aufschlussreichen Zeugnis für den Entwicklungsstand der jungen Staatsrechtswissenschaft im Reich. Die neuere Forschung stellt Pistoris deshalb neben Henning Göde an den Beginn der reichsstaatsrechtlichen Literatur.
Während der Leipziger Disputation zwischen Martin Luther, Karlstadt und Johannes Eck im Juni 1519 lernte Luther den Leipziger Ordinarius persönlich kennen; er erwähnt ihn in mehreren Briefen. In einem Schreiben an Georg Spalatin berichtet Luther, er sei gemeinsam mit Pistoris zur herzoglichen Tafel geladen gewesen.
Das Verhältnis blieb distanziert. Pistoris vertrat eine reformkatholische, auf Verständigung und innerkirchliche Reform gerichtete Haltung und lehnte die Wittenberger Lehre ab. Luther urteilte später mit wachsender Schärfe: Am 2. April 1543 schrieb er an Anton Lauterbach, den Superintendenten von Pirna, er habe stets geglaubt, „Pistorius sei und bleibe ein Pistorius“ – jenen altgedienten Papisten könne nur verändern, wer den Wolf zum Lamm mache. In einem weiteren Brief vom 3. November 1543 steigerte sich der Unmut zu heftiger Polemik: Luther übersetzte den Namen spöttisch ins Deutsche zurück („Becker“) und bezeichnete Pistoris als Heuchler und Werkzeug des Teufels. Anlass war offenbar, dass Pistoris 1543 das Abendmahl unter beiderlei Gestalt empfangen hatte, worin Luther keine Annäherung, sondern Verstellung sah.
1523 berief Herzog Georg der Bärtige ihn zum Kanzler und damit in seine unmittelbaren Dienste. Pistoris folgte dem Ruf nur widerwillig; in seinen Aufzeichnungen vermerkte er, er sei „nicht wenig ungern“ (non parum invitus) gegangen, doch habe „die Gunst über das Urteil, die Macht über die Gelehrsamkeit gesiegt“ (favor vicit judicium, doctrinam potentia).
Als Kanzler war Pistoris an der Formulierung der herzoglichen Kirchen- und Religionspolitik unmittelbar beteiligt. Die Aktenedition von Felician Gess weist ihn wiederholt als Verfasser der Konzepte herzoglicher Schreiben aus; so trägt bereits das Konzept des Mandats vom 9. Januar 1525 (Leipzig) den Vermerk „Konz. von Pistoris“. Erhalten ist ferner das eigenhändige Konzept eines Schreibens Herzog Georgs an Luther vom 28. Dezember 1525 mit Korrekturen von der Hand des Kanzlers – ein Beleg dafür, wie eng Georg in kirchenpolitischen Fragen mit seinen gelehrten Räten zusammenarbeitete. Georgs Politik zielte nicht auf Reformation, sondern auf eine landesherrlich gesteuerte Reform der alten Kirche bei entschiedener Abwehr der Wittenberger Bewegung.
1530 begleitete Pistoris seinen Fürsten auf den Augsburger Reichstag, den Karl V. zum 8. April zur Beilegung der religiösen Zerwürfnisse ausgeschrieben hatte. Herzog Georg gehörte dort zu den Wortführern der altgläubigen Reichsstände, die der Confessio Augustana die Confutatio Augustana entgegensetzten; Pistoris wirkte entsprechend auf altgläubiger Seite.
In diese Zeit fällt auch ein Briefwechsel mit Erasmus von Rotterdam, der sich über ein sehr ungnädiges eigenhändiges Schreiben Herzog Georgs beklagte und dessen Inhalt dem Einfluss Dritter zuschrieb. Pistoris widersprach dem in seiner Antwort (Dresden, Kalenden des Dezember) entschieden. Beiläufig zeigt der Brief, dass dem Briefgeheimnis nicht zu trauen war; Pistoris bemerkt dazu, unter den Juristen sei noch nicht ausgemacht, wem in einem solchen Fall die Diebstahlsklage (furti actio) zustehe.
Wie groß der Einfluss des Kanzlers auf die konfessionelle Linie des Herzogs eingeschätzt wurde, zeigt ein Schreiben der Herzogin Elisabeth von Rochlitz vom 11. März 1539: Viele meinten, wenn der Adressat „und der kanzler und etlich geistlichen unserem herrn vater anders ritet, es werde auch wol anders“.
Bis zum Tod Herzog Georgs im April 1539 blieb Pistoris im Amt. Am 30. März 1539, wenige Tage vor dem Tod des Herzogs, verlas der Kanzler dessen geändertes Testament, das für den Fall, dass Georgs Bruder Heinrich und dessen Söhne am lutherischen Bekenntnis festhielten, den Heimfall des Herzogtums an den Kaiser als Reichslehen vorsah – ein letzter, vergeblicher Versuch, die altgläubige Ordnung des Landes zu sichern.
Nach Georgs Tod legte Pistoris das Kanzleramt nieder – vermutlich Anfang 1539 – und kehrte in das Ordinariat zurück, das er wahrscheinlich nur unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückkehr aufgegeben hatte; sein Nachfolger Georg von Breitenbach scheint das Amt nur stellvertretend geführt zu haben und wurde nach der Wiederübernahme durch Pistoris (1540) Kanzler des Kurfürsten Joachim von Brandenburg.
Die Rückkehr an den Katheder bedeutete keinen Rückzug aus der Landespolitik. Noch im Juni 1541 stellte Herzog Heinrich eine Instruktion für Hans von Schleinitz und „Dr. Pistoris“ zu einer Werbung bei Herzog Moritz aus, und bereits das Konzept des Schreibens, mit dem Moritz am 23. Juni 1541 dem Kaiser seinen Beitritt zum Regensburger Bündnis anzeigte, stammt von Pistoris’ Hand. Für eine Teilnahme am Regensburger Religionsgespräch des Jahres 1541, die ihm gelegentlich zugeschrieben wird, findet sich in der Edition kein Beleg; Pistoris korrespondierte in diesen Monaten aus Leipzig und Dresden mit Landgraf Philipp von Hessen und blieb nachweislich im Lande.
Ende 1539 erhielt Pistoris einen Ruf an die Universität Ingolstadt als Nachfolger des am 9. Dezember desselben Jahres der Pest erlegenen Kanonisten Franz Burkhard. Die Verhandlungen führte der Friese Viglius ab Ayta Zwichem, damals eine Zierde der Ingolstädter Universität und später Statthalter von Holland und Geldern; sein herzlich gehaltenes Einladungsschreiben ist auf den 20. Dezember 1539 aus Rain datiert. Pistoris lehnte ab, da er sein Geburtsland nicht verlassen wollte.
Zu einer längeren Lehrtätigkeit kam es gleichwohl nicht. Nach dem Tod Herzog Heinrichs am 18. August 1541 übernahm Herzog Moritz die Regierung; er hielt Pistoris zunächst in Dresden zurück, um die Geschäfte während seiner Abwesenheit führen zu lassen, und ließ ihn am Montag, dem 29. August 1541, gemeinsam mit den übrigen Räten in Dresden den Ratseid leisten – in der zeitgenössischen Aufzeichnung ausdrücklich als „Dr. Pistoris, kanzler“ geführt, während der bisherige Kanzler Wenzeslaus Naumann zugleich entlassen wurde. Die ältere Literatur, die die Bestallung auf den Herbst 1541 datiert und sie auf eine Empfehlung des Landgrafen Philipp von Hessen zurückführt, wird damit im Kern bestätigt und präzisiert; die verbreitete Angabe „1542“ ist unzutreffend. Auch diese Berufung dürfte den Wünschen des Gelehrten kaum entsprochen haben.
Der Kanzler wurde rasch zur zentralen Figur der landesherrlichen Verwaltung. Er führte 1541 gemeinsam mit Graf Kaspar von Mansfeld und Ernst von Miltitz die Geschäfte in Dresden, nahm am 9. November 1541 mit Georg von Carlowitz das Verhör des gestürzten Rates Anton von Schönberg ab und gehörte 1543/44 zu den Vormündern Herzog Augusts.
Als Moritz im Frühjahr 1542 auf Drängen des Kaisers am Türkenkrieg teilnahm, bestellte er für die Dauer seiner Abwesenheit ein Kollegium von Statthaltern und Räten. Die einschlägige Instruktion ist in Dresden am 26. Mai 1542 ausgefertigt – die Vollmacht für die Statthalter datiert vom 27. Mai –, nennt „Dr. Simon Pistoris kanzlern“ unter den zwölf Verordneten und behandelt in ihrem zweiten Artikel die Religionssachen. Aus dieser Zeit stammt auch ein eigenhändiges Gutachten des Kanzlers an Moritz vom 15. August 1542 über die Bleiversorgung der sächsischen Bergwerke. 1543 geleitete Pistoris Moritz’ Bruder August nach Prag, der dort als kurfürstlicher Lehnsträger die böhmischen Lehen empfing; im selben Jahr entwarf er den Vertrag der Brüder über die Erbfolge im Falle des Erwerbs von Magdeburg und Halberstadt (Dresden, 7. Juni 1543) sowie das Antwortschreiben Moritz’ an König Ferdinand in der Türkenhilfe (Zschopau, 28. August 1543).
1544 war Pistoris erneut Mitglied einer Regentschaft, als Moritz sich zum Kaiser „ausserhalb lands“ begab. Die in Leipzig am 11. Mai 1544 – dem Sonntag Cantate – ausgestellte Instruktion überträgt in ihrem dritten Artikel die Religionssachen ausdrücklich „unser kanzler Dr. Simon Pistoris, Ernst von Miltitz und Dr. Kommerstadt“, verlegt in Artikel 6 die herzogliche Kanzlei nach Leipzig unter Pistoris’ Leitung und sieht in Artikel 10 vor, ihn im Konfliktfall als Gesandten zum ernestinischen Kurfürsten zu schicken.
Im Oktober 1546, zu Beginn des Schmalkaldischen Krieges, begleitete Pistoris Moritz und dessen Bruder August nach Prag. Die Fürsten trafen dort am 5. Oktober 1546 ein und wurden von König Ferdinand empfangen; zum Gefolge zählten neben Pistoris unter anderem Otto von Dieskau, Georg und Christoph von Carlowitz, Ernst von Miltitz, Christoph von Ebeleben, Andreas Pflug, Heinrich von Gersdorff sowie die Doktoren Türk, Fachs, Komerstadt und Stramer. Die Verhandlungen mündeten in den Prager Vertrag vom 14. Oktober 1546, in dem Moritz die sächsische Kurwürde und ernestinische Gebietsgewinne in Aussicht gestellt wurden. Als Kanzler wurde Pistoris wiederholt mit diplomatischen Sendungen betraut, namentlich an das kaiserliche Hoflager.
Seinen diplomatischen Diensten verdankte Pistoris die Erhebung in den Reichsadel beziehungsweise – für ihn und seine ehelichen Nachkommen – in den Reichsritterstand durch Kaiser Karl V. Nach in der älteren Literatur verbreiteter Angabe erfolgte die Nobilitierung am 20. April 1521 in Worms durch Karl V., die Erhebung in den erblichen Reichsritterstand am 4. August 1555 in Augsburg durch Ferdinand I.
Um die Mitte der 1540er Jahre erwarb Pistoris die unterhalb von Meißen an der Elbe gelegenen Güter Seußlitz und Merschwitz, Teile eines im 13. Jahrhundert gestifteten und nach der Reformation aufgelösten Klarissenklosters, das 1541 unter Zwangsverwaltung geraten war. Das Vorwerk Seußlitz kam 1545 an ihn und wurde 1552 erstmals als Rittergut beurkundet; Pistoris übte dort die Rechte als Erb-, Lehn- und Gerichtsherr aus. Seit diesen Erwerbungen und der Standeserhöhung nannten sich Simon und seine Erben Pistoris von Seuselitz; die Güter blieben bis 1720 im Besitz der Familie.

1549 zog sich Pistoris auf Seußlitz zurück, blieb jedoch bis zu seinem Tod als „Rat von Haus aus“ im Dienst des Kurfürsten August, arbeitete unablässig wissenschaftlich weiter und erteilte allen, die sich an ihn wandten, bereitwillig Rechtsgutachten. Er starb am Nachmittag des 3. Dezember 1562 im 73. Lebensjahr auf seinem Gut und wurde in Seußlitz bestattet. Ein Grabstein mit Familienwappen und Inschrift befindet sich an der Mauer des alten Friedhofs hinter der Seußlitzer Kirche. Die von Georg Fabricius überlieferte Grabschrift lautet im Kern: Simon Pistoris J. U. D., in erudita familia natus, magnis honoribus functus, eruditos et honoratos linquens filios superstites, quem urbs Papia docuit, patria Lipsia ornavit, aula Saxonica observavit, sub hoc saxo corpore conditur.
Eigenhändige Stücke des Simon Pistoris sind nur vereinzelt überliefert. Nachgewiesen ist eine eigenhändige, gesiegelte Quittung von 1539 in der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (Mscr.Dresd.t,2795). Der Hauptbestand seiner amtlichen Tätigkeit liegt in den Kanzleiüberlieferungen des Sächsischen Staatsarchivs in Dresden und ist über die Editionen von Gess sowie über die Politische Korrespondenz des Kurfürsten Moritz erschlossen. Zahlreiche Ausfertigungen und Konzepte tragen dort den Vermerk, dass sie von Pistoris’ Hand stammen; sein amtliches Schriftgut findet sich vor allem in den Beständen Loc. und Kopial des Dresdner Archivs. Ein Brief eines Simon Pistoris an Kurfürst Friedrich den Weisen vom 23. Juli 1519 mit einem Bericht über die Leipziger Disputation (Forschungsbibliothek Gotha, Chart. A 451, Bl. 10r) wird im Kalliope-Verbundkatalog dem gleichnamigen Vater (1453–1523) zugeschrieben.
Pistoris galt als außerordentlich fleißiger Gelehrter. Er besaß eine reichhaltige, nicht auf die Rechtswissenschaft beschränkte Bibliothek, deren Bände er mit zahlreichen Randbemerkungen versah. Dem Vorbild und Wahlspruch seines verehrten Lehrers Jason de Mayno folgend – calamus est, qui facit iurisconsultum („der Griffel macht den Rechtsgelehrten“) – trug er das Bemerkenswerteste seiner täglichen Lektüre systematisch nach Rubriken (suis titulis et locis communibus) ein und empfahl dasselbe Verfahren seinen Hörern, denen er in die damals üblichen Stammbücher den Rat schrieb, die wichtigsten gelesenen Gesetzesstellen und Juristenaussprüche samt Zitaten in alphabetisch angelegte Repertorien einzutragen. Zu Hause wie auf Reisen pflegte er um Mitternacht aufzustehen und bis vier Uhr morgens zu arbeiten, ruhte dann zwei Stunden und nahm die Arbeit um sechs Uhr wieder auf.
Trotz dieses Arbeitseifers blieb sein schriftstellerisches Werk schmal, da seine Kräfte den praktischen Amtsgeschäften galten. Überliefert sind vor allem seine Konsilien, die der zweibändigen Konsiliensammlung seines Sohnes Modestinus beigegeben wurden: zwölf im ersten, die übrigen im zweiten Band. Sie sind deutsch abgefasst und behandeln überwiegend privatrechtliche Fragen, häufig unter Berücksichtigung des sächsischen Rechts, daneben aber auch prozess-, straf-, lehn- und kirchenrechtliche Gegenstände sowie Materien des Privatfürstenrechts (Konsilien 18–20). Von besonderem Rang ist das erwähnte erste, dem Reichsstaatsrecht entnommene Gutachten von 1519 zur Wahl Karls V.
Roderich von Stintzing weist Simon Pistoris in seiner Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft einen festen Platz unter den sächsischen Juristen zu, deren Doktrin und Spruchpraxis im Verbund mit den Constitutiones Saxonicae weit über das eigene Land hinaus wirkten.
Simon Pistoris war dreimal verheiratet: mit Clara Pantzschmann, mit Martha von Alnpeck und mit Dorothea von Ziegler und Klipphausen. Aus diesen Ehen gingen 23 Kinder hervor. Zwei Söhne zeichneten sich als Juristen aus: Modestinus Pistoris (1516–1565) aus der ersten Ehe, Professor der Rechte, Beisitzer des Oberhofgerichts und seit 1557 Bürgermeister von Leipzig, sowie Hartmann Pistoris (1543–1603) aus der dritten Ehe, kursächsischer Geheimer Rat und Verfasser der Quaestiones juris tam Romani quam Saxonici, der ihm den Beinamen eines „sächsischen Papinian“ eintrugen.
Die umfangreiche Bibliothek blieb im Familienbesitz und wurde später von seinem Urenkel Johann Ernst Pistoris, kursächsischem Oberhofrichter und Diplomaten, erheblich erweitert.
Ein Brustbild des Simon Pistoris wurde von de Bry im Oktavformat in Kupfer gestochen. Eine Porträtmedaille aus Gold von 1533 wird in der Staatlichen Münzsammlung München verwahrt.
| Personendaten | |
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| NAME | Pistoris, Simon der Jüngere |
| ALTERNATIVNAMEN | Pistoris von Seuselitz; Pistoris von Seußlitz; Pistorius von Seuselitz (Falschschreibung); Pistoris von Seußlitz (Falschschreibung) |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Kanzler des Herzogs von Sachsen |
| GEBURTSDATUM | 28. Oktober 1489 |
| GEBURTSORT | Leipzig |
| STERBEDATUM | 3. Dezember 1562 |
| STERBEORT | Seußlitz |