Spinnerei Spoerry

Die Spinnerei Spoerry mit Kosthäusern, Limmatwehr und Fabrikkanal (1897)

Die Spinnerei Spoerry & Co. (zuvor Wild & Solivo) war die älteste Fabrik von Baden AG (Kanton Aargau, Schweiz) und zeitweise die grösste Spinnerei der Schweiz. Die ersten Gebäude wurden 1835 in der Aue an der Limmat errichtet. Gleichzeitig war die Textilfabrik bis 1890 das grösste Industrieunternehmen mit den meisten Arbeitnehmenden in Baden. 1904 fiel das fünfstöckige Spinnereigebäude einem Brand zum Opfer. An seiner Stelle entstand 1907 das Flusskraftwerk Aue, das in den Besitz der Elektrizitätsgesellschaft Baden überging. Seit 1995 gehört es der Limmatkraftwerke AG. Die noch bestehenden Kosthäuser sind in den Kulturgüterschutz-Inventaren von Bund, Kanton und Stadt Baden verzeichnet.

Standort

Mit der Mechanisierung der Spinnerei und der Weberei seit Anfang des 19. Jahrhunderts stieg der Energie- resp. Wasserbedarf der Textilfabriken. Ab 1825 wagten sich kapitalkräftige Spinnereiunternehmer aus dem Zürcher Oberland an die Nutzbarmachung des Wasserschlosses: Brüder Bebié an der Limmat in Turgi und der spätere "europäische Spinnerkönig" Heinrich Kunz an der Reuss in Windisch. Dank mehr Wasser – und dies auch bei Trockenheit – konnten dort mehr Maschinen gleichzeitig betrieben werden als im Zürcher Oberland, wo sie bereits Fabriken errichtet hatten.

Die Spinnerei der Zürcher Oberländer Johannes Wild und Joseph Solivo machte sich ab 1835 in Baden die Wasserkraft der Limmat zunutze, indem sie Wasser mit einem heute noch vorhandenen Steindamm in den Fabrikkanal leitete. Damit wurden anfangs zwei Wasserräder in der Fabrik angetrieben. Die Anlage umfasste um 1900 ein fünfstöckiges Spinnereigebäude mit Nebengebäuden, eine Fabrikantenvilla, ein Turbinenhaus aus Holz und vier Kosthäuser.

Der Plan zeigt Spinnerei (grosses Gebäude) und vier Kosthäuser (Stand 1900)

Dank seiner grossen Flüsse Reuss, Limmat und Aare hat sich der nordöstliche Aargau im 19. und 20. Jahrhundert zu einem ausserordentlich dichten Industriekosmos entwickelt. Im 19. Jahrhundert begann man in diesem Gebiet mit einfachen Wasserrädern die Hydroenergie zu nutzen, wie dies bereits seit Jahrhunderten in den Wassermühlen geschah. Die so generierte Kraft wurde über waagrechte und senkrechte Wellen in die Fabriksäle transportiert und die mechanische Energie wurde über lederne Transmissionsriemen auf Spinnstühle übertragen, welche das in der Heimarbeit eingesetzte Tretrad und die Handspindel abgelöst haben.1857 beschäftigte die Aargauer Textilindustrie in 191 Unternehmen 10'600 von total 11'500 Fabrikarbeiterinnen und Fabrikarbeiter und erwirtschaftete rund 90 % der aargauischen Industrieproduktion. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es allerdings zu einem Niedergang der Textilfabriken, u. a. aufgrund der wachsenden internationalen Konkurrenz.

Gründer

Der erste Industriebetrieb, der sich in Baden ansiedelte, wurde notabene nicht von einem Badener Bürger, sondern von Textilunternehmern aus dem Zürcher Oberland gegründet. Johannes Wild (* ca. 1790; † 1853), einer der Gründer der Badener Spinnerei, kam aus Bubikon im Zürcher Oberland. Er arbeitete schon früh in der elterlichen Fabrik, bevor er sich als Fabrikant etablierte. Wild besass im oberländischen Wald, das auch „Manchester der Schweiz“ genannt wurde, zwei Spinnereien und eine Weberei und gehörte zu den wichtigsten Industriellen im Kanton Zürich. Dadurch war er in der Lage, so grosse Fabriken wie die Spinnereien in Baden und später in Wettingen zu bauen.

Zusammen mit seinem Schwager Joseph Solivo aus Männedorf bewarb sich Johannes Wild 1834 beim Aargauer Regierungsrat um ein Wasserrecht in der Badener Aue. Dank der 1835 erteilten Wasserrechtskonzession kauften die beiden Fabrikanten das Bauerngut zur Aue in Baden an der Limmat, wo sie ein grosses Spinnereiareal mit einer Grundfläche von 110 × 20 Meter errichteten. 1837 gründeten sie die mechanische Spinnerei Wild & Solivo in Baden sowie 1846 eine weitere Spinnerei in Wettingen. Die Fabriken in Wald verkaufte Johannes Wild. Joseph Solivo schied 1852 als Teilhaber aus. Wilds Sohn gründete 1857/58 eine zweite Spinnerei auf der Wettinger Klosterhalbinsel und eine Weberei in Neuenhof.

Johannes Wild war der eigentliche Unternehmer, sein reicher Schwager Joseph Solivo unterstützte ihn vor allem in finanzieller Hinsicht. Wild machte sich nicht nur als Industrieller, sondern auch als Politiker einen Namen. 1831–1839 und 1842–1846 amtete er als Vertreter der liberalen Partei im Zürcher Kantonsrat. Auf nationaler Ebene war er 1848–1849 kurz Nationalrat, zählte da jedoch eher zu den Hinterbänklern.

Fabrikgeschichte

Im 1803 gegründeten Kanton Aargau fand ein "revolutionärer Wandel" aufgrund der Industrialisierung statt. Ab 1820 entstanden im ursprünglich agrarisch geprägten Kanton am Unterlauf von Reuss und Limmat die ersten Textilfabriken und mit ihnen eine neue Bevölkerungsschicht von Arbeiterinnen und Arbeitern. Mit der Textilindustrie, dem ältesten und lange Zeit bedeutendsten Industriezweig, begann wie im übrigen Europa die Industrialisierung. Genauer gesagt setzte die industrielle Revolution mit der Mechanisierung der Baumwollspinnereien ein, von denen auch mehrere zwischen Wettingen und Windisch im Ostaargau errichtet wurden.

Nach Aufhebung der napoleonischen Kontinentalsperre gegen England 1814 überschwemmte billiges Maschinengarn Europa und ebenso die Schweiz. Dies führte zu einem allmählichen Zusammenbruch der Handspinnerei, die in protoindustrieller Heimarbeit erfolgte. Die tiefen Preise beschleunigten die Mechanisierung der Spinnereiproduktion und lösten eine grosse Industrialisierungswelle aus.

1834 bemühte sich Johannes Wild um eine Konzession für die Errichtung einer Spinnerei an der Limmat in der Badener Aue. Zuerst stand der Start in Baden unter einem schlechten Stern. Das Konzessionsgesuch zur Nutzung der Wasserkraft lehnte der Aargauer Regierungsrat ab. Die Schifffahrt auf der Limmat werde zu stark eingeschränkt, hiess es in der Begründung. Aber der Badener Stadtrat akzeptierte diese Abfuhr nicht und schickte zusammen mit zehn Gemeindeammännern des Bezirks eine Bittschrift an die Kantonsregierung mit der Begründung, die Fabrik helfe die Arbeitsnot in Baden und Umgebung zu lindern. Die Bemühungen zeigten Wirkung. Am 26. Juni 1835 gab die Regierung die Erlaubnis zum Bau der Fabrik und zur Erstellung des Kanals mit zwei Wasserrädern. Ab 1837 liefen die Spinnmaschinen in der ersten Fabrik von Baden. Mit den Spinnereien in Wald und Baden stieg die Firma Wild und Solivo um 1840 zum viertgrössten Schweizer Textilunternehmen auf. Es gab jedoch weiterhin Widerstand gegen die Badener Spinnerei, waren doch die Schiffleute von Stilli der Meinung, dass ihre Fahrten durch den Fabrikkanal behindert würden.1840 musste die Spinnerei auf Geheiss des Regierungsrates Kammerschleusen anlegen.

1849 trat der Sohn Johann Wild in den Betrieb des Vaters ein. Dafür schied Joseph Solivo 1852 als Teilhaber aus. 1857 (vier Jahre nach dem Tod des Vaters) verkaufte Johann Wild die Spinnerei Aue in Baden an Eduard Billeter, um beim Kloster Wettingen eine neue Spinnerei, Zwirnerei und Weberei zu erstellen. Die Spinnerei Wild & Solivo wurde in die Firma „Gebrüder Billeter“ umbenannt. 1885 übernahm Albert Spoerry (1845–1918) aus Bäretswil im Zürcher Oberland die Spinnerei in Baden und änderte den Firmennamen in „Spoerry & Co.“ Im Zuge der internationalen Depression 1876 rationalisierte Spoerry den Betrieb und entliess die Hälfte der Belegschaft.

Arbeiterschaft

Wie viele Arbeiterinnen und Arbeiter in der Badener Spinnerei zwischen 1837 und 1870 gearbeitet haben, ist nicht bekannt. Die Fabrik beschäftigte zu einem Grossteil Frauen und Kinder, da diese "ein unersetzbares und billiges Arbeitskräftereservoir" waren. Es handelte sich somit um einen von industrieller Frauenarbeit dominierten Grossbetrieb. Um 1870 waren etwa 600 Personen in der Aue beschäftigt. Der Umfang der Belegschaft in der Baumwollspinnerei Spoerry war starken konjunkturellen Schwankungen unterworfen. Nach der länderübergreifenden Depression 1876 hat Spoerry den Betrieb der Spinnerei verschlankt und die Belegschaft auf 262 Mitarbeitende im Jahr 1885 reduziert. Davon waren 56 % Frauen. Um 1900 bot der Betrieb noch 300 Arbeitsplätze aufgrund einer modernisierten Infrastruktur.

Männer bedienten die Spinnmaschinen und die Batteur-Maschine. Letztere war eine Reinigungsmaschine, welche die Baumwolle auflockerte und von den gröbsten Unreinheiten befreite. Diese Arbeiten erforderten viel Muskelkraft. Frauen und Kinder waren für das Kardieren (Auflösen in Einzelfasern), das Aufstecken der Spulen und das Ansetzen und Zusammensetzen der gerissenen Fäden zuständig. Hierbei handelte es sich um unqualifizierte Hilfsarbeiten, die un- oder angelernte Arbeitskräfte verrichteten.

Spinnerei Schoeller in Zürich (1910)

Die Löhne widerspiegeln die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, indem die Entschädigung der Frauen ca. 30 Prozent tiefer als jene der Männer ausfiel. Unterschiedliche Löhne waren bereits bei den Kindern zu verzeichnen. Der Lohn war niedrig und es gab keine Sozialleistungen. Da die Saläre in der Textilbranche stets tiefer waren als in anderen Branchen, war der Zusatzverdienst von Frau und Kindern eine existentielle Notwendigkeit. Dies führte dazu, dass oft die ganze Familie in der gleichen Fabrik arbeitete. Die bescheidenen Einkommen deckten lediglich die grundlegendsten Bedürfnisse. 50 % des Haushaltsbudgets wurden für Nahrung aufgewendet, der Rest reichte gerade noch für die Miete, Kleider, Steuern, Gesundheit usw. Für Bildung und Erholung blieb kaum etwas übrig, ebenso wenig für das Sparen.

Die Arbeit in der Fabrik war einer Vielzahl von strengen Geboten und Verboten unterworfen, die in einer Fabrikordnung festgehalten wurden. Zur Disziplinierung in der Fabrik gehörte auch die körperliche Züchtigung der Fabrikkinder, was die Gerichte ausdrücklich befürworteten. Nur schon das Zuspätkommen um einige Minuten wurde mit Schlägen oder Lohnabzügen geahndet.

Der Alltag der Fabrikarbeiterinnen und Fabrikarbeiter war geprägt von langen Arbeitszeiten, miserabler Entlöhnung, prügelnden Aufsehern, Maschinenlärm, viel Baumwollstaub sowie schlechten Luft- und Lichtverhältnissen. Trotz dieser schlechten Arbeitsbedingungen erforderte die Arbeit viel Präzision. 14-stündige Schichten waren die Regel, am Samstag endete der Arbeitstag eine halbe Stunde früher. Sonntagsarbeit war ebenfalls nicht selten. Erst mit dem nationalen Fabrikgesetz von 1877 wurde die Arbeitszeit auf 11 Stunden (Samstag: 10 Std.) reduziert und die Nachtarbeit für Frauen verboten.

Gefährlich war die Arbeit in den Spinnereisälen, da Schutzeinrichtungen bei den Zahnrädern, Transmissionsriemen, Antriebsgestängen etc. fehlten. Bis zu den ersten gesetzlichen Bestimmungen wurde jeder Centimeter ausgenutzt und die oft übermüdeten Arbeiter schufteten in äusserst beengten Spinnereisälen. Wenn jemand krank wurde oder verunfallte, gab es nur eine ungenügende Absicherung. Dementsprechend hoch war das Armutsrisiko bei einem Unfall oder Todesfall. Eine Haftpflicht des Fabrikanten war erst im Fabrikgesetz von 1877 vorgesehen.

Trotz der Hilfsaktionen der Stadt und ansässiger Firmen waren Krankheiten an der Tagesordnung. Erkrankungen der Atemwege kamen am häufigsten vor wegen den schlecht durchlüfteten Spinnereisälen voller Baumwollstaub. 1891 eröffnete Spoerry eine Betriebskrankenkasse, obwohl dies nicht Vorschrift war. Je nach Position in der Fabrik musste mehr oder weniger einbezahlt werden resp. wurde den kranken Arbeiterinnen oder Arbeitern mehr oder weniger ausbezahlt. Davon ausgenommen waren Wöchnerinnen, die trotz eines achtwöchigen Arbeitsverbots kein Geld bekamen.

Kosthäuser

Unter einem Kosthaus wird ein fabrikeigenes Haus verstanden, in dem die Arbeiterschaft mit ihren Familien aus entlegenen Gegenden untergebracht war, die sich kein Eigenheim leisten konnten. Sie gelten als Vorläufiger heutiger "Mietskasernen". 1891 gab es im Aargau 100 Fabrikarbeiter-Wohnhäuser mit 420 Ein- bis Dreizimmerwohnungen.

Ziel war es die schnell wachsende Baumwollindustrie der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit Arbeitskräften auch aus ferneren Gebieten auszustatten und ihnen eine fabriknahe Unterkunft zu beschaffen. Analog zu den Bauten der Fabrikationsanlage war bei den Kosthäusern alles auf Effizienz und optimale Funktion ausgerichtet, sie waren von einer "spartanischen Einfachheit" und eine "Wohnmaschine", die eine weitere Einnahmenquelle für die Fabrik war. Kosthäuser charakterisierten sich durch eine minimale Wohnfläche. Die Ansprüche der Bewohner zählten kaum, dafür waren die Abhängigkeit und das soziale Gefälle zwischen Arbeiterschaft und Besitzern viel zu gross. Kosthäuser waren Mittel zum Zweck, um die ohnehin schon abhängige Schar von Textilarbeiterinnen und Textilarbeitern noch mehr an den Fabrikanten zu binden. Arbeiten in der Fabrik wie auch Wohnen im Kosthaus war für die Arbeiterschaft mit einer Reihe von Zwängen und Vorschriften verknüpft. Die Arbeit in der Fabrik war Voraussetzung, um die Wohnung überhaupt zu bekommen. Der Austritt aus der Fabrik zog automatisch die Wohnungskündigung nach sich. Je länger ein Arbeiter oder eine Arbeiterin bei der Fabrik beschäftigt war, umso grösseren Mietrabatt erhielt er oder sie.

Nicht nur der Wohnraum war äusserst bescheiden, sondern auch die haustechnischen und sanitären Einrichtungen. In den Badener Kosthäusern war der Abort im Garten oder im Keller. Die Arbeiterfamilien beherbergten oft Schlafgänger (alleinstehende Kostgänger), denen sie ein Bett vermieteten, z. T. in Acht-Stunden-Schichten. Dies entlastete das Mietbudget der Arbeiterfamilie, meist fand der Kostgänger keine bezahlbare Alternative. Zwei bis drei Familienmitglieder teilten sich ein Bett. Fliessendes Wasser gab es meist noch nicht, es musste am Brunnen geholt werden. Zum Kosthaus gehörten ebenfalls ein Waschhaus und ein Nutzgarten. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts sorgten Kerzen und Petrollampen für Licht in den Räumen. Geheizt wurde mit dem Herd in der Küche und dem Ofen in der Stube, die übrigen Räume waren unbeheizt und in der kalten Jahreszeit mit Schimmel befallen.

Die beengten Wohnverhältnisse in den Kosthäusern belasteten in erster Linie die Spinnerinnen, die häufig erkrankten. Es mangelte sowohl an Zeit und Geld, um eine ausgewogene und warme Mahlzeit zubereiten zu können. Ab 1847 betrieb die Stadt Baden eine Sparsuppenanstalt, um der einseitigen Ernährung einen Riegel vorzuschieben. 1872 wurde unter der Trägerschaft des Arbeitervereins und Badener Firmen ein Konsumladen in der Halde eröffnet.

Arbeiterwohnung in Zürich-Aussersihl (um 1900)

Johannes Wild musste eine grosse Anzahl Arbeiterinnen und Arbeiter in kürzester Zeit anstellen. Diesen wurde eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. So entstand 1838 ein erstes Kosthaus an der Kanalstrasse 2–12, das als Baudenkmal der Stadt Baden erhalten geblieben ist (Parz.-Nr. 2582, BNO-Nr. B35). Das Kosthaus unterhalb der Hochbrücke gilt als die erste Unterkunft für Arbeiterfamilien in der Schweiz, die mit Stockwerkwohnungen geplant wurde. Nach 1850 wurden drei weitere Arbeiterwohnhäuser weiter oben an der Wettinger- und Seminarstrasse erstellt. Der Bau der Spinnerei und der Kosthäuser veränderte markant das Stadtbild.

Spinnerei Spoerry vom Schartenfels gesehen mit Spinnereigebäude, Kosthäusern, Limmatwehr (1881)

Zwei Kosthäuser fielen dem Bau der Hochbrücke 1925 zum Opfer. Das 1860 errichtete Gebäude an der Seminarstrasse 12/14 besteht nach wie vor als Badener Baudenkmal (Parz.-Nr. 5780, BNO-Nr. B61).

"Die beiden Kosthäuser 2-12 sowie Seminarstrasse 12-14 sind wichtige Zeugen der frühen Industrialisierung von Baden durch die für damalige Verhältnisse sehr grosse Baumwollspinnerei. Die Lage am Wasser und nahe bei der Fabrik zeigt einerseits die Abhängigkeit des Betriebes von einem Fliessgewässer und andererseits der Arbeiter vom Fabrikanten und seiner Produktionsstätte."

Gemäss Volkszählung von 1850 waren damals in 11 Wohnungen an der Kanalstrasse 2–12 114 Menschen registriert. Das ergibt eine durchschnittliche Belegung von 10,4 pro Wohnung resp. eine Wohnfläche von 3,6 m² pro Person. Die meisten Bewohner stammten damals aus dem Kanton Zürich. Im ganzen Haus wohnten also bis zu 180 Personen. Heute leben noch 1,8 Personen pro Wohnung. Pro Person steht eine Wohnfläche von 21 m² zur Verfügung.

Fabrikschule

Kinderarbeit war keine Erfindung des Industriezeitalters. Schon in protoindustrieller Zeit war sie im Gewerbe, in der Landwirtschaft und in der Heimarbeit weit verbreitet. Dass die Kinder arbeiten, war aus Sicht der Eltern bis weit ins 20. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit. Kinder wurden als kleine Erwachsene angeschaut, ihre Kindheit war von harter Arbeit, wenig Freizeit und Schulbildung geprägt. Mit der Mechanisierung der Textilindustrie im Aargau seit 1800 nahm die Kinderarbeit jedoch ungeahnte Dimensionen an und ihre schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder wurden offensichtlich. Die «Stickergofen» waren die billigsten Arbeitskräfte und konnten einfache Arbeiten ohne lange Einführung erledigen. Wie die Erwachsenen arbeiteten sie bis zu 15 Stunden pro Tag und durften oft nicht zur Schule. 1824 waren gemäss einer Umfrage des Aargauer Kantonsschulrates über 500 Kinder in den Aargauer Fabriken beschäftigt. Dass «Fädlerkinder» bereits mit sechs Jahren arbeiteten, war keine Seltenheit. Die Kinder stiegen somit direkt in die Arbeitswelt der Eltern ein. Sie konnten sich aufgrund mangelnder Bildung, schlechter Gesundheit und Abhängigkeit der Familie vom Fabrikanten ausserhalb der Fabrik nicht entwickeln resp. gesellschaftlich aufsteigen.

In der Fabrik war die Arbeit gefährlicher und gesundheitsschädigender als auf dem Bauernhof. Deswegen wurde sie auch kritisiert. Die Luft in den Fabriksälen war staubig, feucht und heiss, Lungenkrankheiten wie Tuberkulose waren die Folge. Die Säle waren eng bestückt mit lärmigen Maschinen, das Einhalten eines Sicherheitsabstandes war nicht möglich. Die schlechten Lichtverhältnisse schädigten die Augen, viele Kinder schielten. Magenleiden und Blutarmut grassierten. Die Gesundheit der Kinder litt besonders unter diesen ausbeuterischen Verhältnissen, die zusammen mit Mangelernährung zu erheblichen Rückständen in der Entwicklung führten. Die Fabrikkinder waren oft abgemagert und wiesen Spuren körperlicher Züchtigung auf. Verwachsungen an Armen und Beinen waren häufig. Viele hatten offene Beine vom langen Stehen. Jedes Vergehen der Kinder und Jugendlichen wurde mit einer körperlichen Strafe oder einer Busse geahndet. Die Kinder waren zudem oft übermüdet wegen langer Arbeitstage. Dies führte zu einer hohen Unfallgefahr und einer mangelhaften Aufnahmefähigkeit in der Schule. 1883 berichtete Arnold Stauber, ein 16-jähriger Textilarbeiter, über die schmutzigsten und gefährlichsten Arbeiten, welche die Kinder in der Spinnerei Windisch verrichten mussten:

Unsere Arbeit war die unappetitlichste und, wie ich später einsah, gesundheitsschädlichste Arbeit in der Fabrik. […] Bei dieser Arbeit mussten wir unter die grossen Maschinen schlüpfen, um, auf dem Rücken liegend, die Reinigungsarbeiten auszuführen. Unter den Maschinen konnte der Leib nur mit Mühe sich regen, oft kamen Stirn oder Nase in schmerzhafte Berührung mit dem harten Metall der Maschinen. Öl und Fett tropfte auf Gesicht und Kleider; kurz, es war eine höchst peinvolle Arbeit, die nur mit Schaudern von uns verrichtet wurde.

1810 kritisierte die Armenkommission des Kantons Aargau unmissverständlich die Kinderarbeit in den Fabriken, die unter inhumanen Bedingungen stattfinde:

[…] sie müßen sich bei ihren Arbeiten in gräßlich dunstenden Zimmern aufhalten, das Gift der Farben einathmen, ordentliche Nahrung entbehren, oft in Feuchtigkeit und naßen Kleidern Tage lang verweilen.

Obwohl der Kanton Aargau seit 1805 die obligatorische Schulpflicht kannte, gingen viele Kinder statt in die Schule in die Fabrik. Ihre meist sehr armen Eltern waren auf ihren Verdienst angewiesen. Die Fabrikkinder, welche Schule und Arbeit nebeneinander bewältigen mussten, blieben in ihren schulischen Leistungen stark zurück oder schwänzten die Gemeindeschule ganz. Die Durchsetzung der obligatorischen Schulpflicht erwies sich als ausserordentlich schwierig. Widerstand kam nicht nur von Elternseite, sondern auch von den Gemeinden, die Mehrkosten bei der Armenunterstützung befürchteten. Die Fabrikanten wollten selbstverständlich nicht auf die günstigen Arbeiterkinder verzichten. Alle Beteiligten versuchten, wo immer möglich, das Schulgesetz zu umgehen.

1828 wurde das Aargauer Schulgesetz so ergänzt, dass die Fabrikanten eigene Fabrikschulen einrichten mussten. Dort sollten die Kinder täglich eine Stunde unterrichtet werden. Im Vergleich zu den Gemeindeschulen wurde in den Fabrikschulen nur das absolute Minimum unterrichtet. Dass die Fabrikschulen oft von den Aufsichtsbehörden kontrolliert wurden, zeigt, dass es öfters zu Klagen kam. Die Schülerzahlen in den neun Aargauer Fabrikschulen variierten stark im Laufe der Zeit. 1839 liess auch Johannes Wild die Kinder der Spinnerei Aue im Erdgeschoss eines Kosthauses unterrichten. Die Schülerzahlen variierten zwischen 49 und 100 Schülerinnen und Schülern, die in vier Gruppen täglich 1 ½ bis 2 Stunden Unterricht erhielten. Die Fabrikschule funktionierte noch bis 1879 weiter, obwohl Fabrikschulen ab 1877 gemäss eidgenössischem Fabrikgesetz verboten waren.

Im Vordergrund: Fabrikschule Spinnerei Windisch (1833–1841, ehemaliges Wärterhaus)

Dass das Zusammenleben zwischen Fabrikschülern und Bezirksschülern nicht immer friedlich ablief, zeigt das Schreiben des Rektors der Bezirksschule Baden an den Leiter der Fabrikschule Baden vom 10. Dezember 1851 (Abb.). Zwischen Bezirks- und Fabrikschülern sei es gemäss Schreiben wiederholt zu Schlägereien gekommen. Um dies zu vermeiden, sollten sich die Fabrikschüler weder in der Nähe des Schlosses (Ruine Stein) noch vor dem Schulhaus während der Mittagspause aufhalten. Die Fabrikschüler sollten Bezirksschüler generell «ihres Weges gehen laßen».

Brief des Rektors der Bezirksschule Baden an den Fabriklehrer der Fabrikschule Spoerry Baden (1851)

1874 kam es zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation der Schweizer Kinder. Dank einer Verfassungsrevision wurde der kostenlose Primarunterricht ein Grundrecht für alle Mädchen und Jungen in der Schweiz. Artikel 27 der Bundesverfassung hielt neu Folgendes fest: „Die Kantone sorgen für genügenden Primarunterricht, welcher ausschliesslich unter staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich.“ Die Verfassungsrevision schuf des weiteren die Voraussetzungen für das Fabrikgesetz von 1877, das erstmals einen rechtlichen Schutz der Arbeiterschaft vorsah. Es war zentral für den Vollzug des Schulobligatoriums, indem es ein flächendeckendes Kinderarbeitsverbot in den Fabriken bis 14 Jahre enthielt. Das Fabrikgesetz galt jedoch nur für ca. 10 % der Bevölkerung. Kinderarbeit blieb in der Landwirtschaft, dem Gewerbe und der Heimindustrie weiterhin erlaubt, zudem wurden Kinder zum Arbeiten ins Ausland geschickt. Der Kampf um die Schulpflicht war letztendlich auch ein Kampf gegen die Kinderarbeit. Wo Gesetze fehlten, versuchte man die Kinderarbeit mittels der obligatorischen Schulzeit einzuschränken.

Arbeiterprotest

Der Durchschnitt der Textilarbeiter und Textilarbeiterinnen war in der Schweiz wesentlich schlechter gestellt als die Metallarbeiterschaft. Trotz der wirtschaftlich misslichen Lage der Arbeiterschaft vermochten die Gewerkschaften sich nur langsam zu etablieren in den Textilfabriken.

Ein Arbeiter bringt im liberalen Badener Tagblatt die soziale Situation in der Spinnerei Spoerry wie folgt auf den Punkt:

(Arbeiter) die moralisch wie physisch auf der denkbar niedersten Stufe stehen (...) Was für traurige "Löhne" - wenn man sie überhaupt so nennen darf - dieser Fabrikant seinen Arbeitern bezahlt, das pfeifen die Spatzen von den Dächern. (...) Aber, so frage ich im Namen der Arbeiterschaft Spoerrys die Allgemeinheit: Ist es nicht himmelschreiend, dass wir mit 15, 16, 17, 18, 20 und 22 Cts. Stundenlohn abgespeist werden? Ist ein Arbeiter im Stande, mit diesem "Lohn" sich standesgemäss zu nähren und zu kleiden? Die Schamröte treibt es mir ins Gesicht, wenn ich und meine Leidensgenossen auf der Strasse von der übrigen Arbeiterschaft Badens nur so verächtlich von der Seite angeschaut werden und ich's den Leuten ab den Gesichtern lesen kann: "Ein Spinner vom Spoerry".

Nachdem die Zahlstelle des Textilarbeiterverbandes am 4. Oktober 1904 gegründet wurde, kam es zu ersten Protestaktionen der Gewerkschaft in der Spinnerei. Sie beklagte die schlechten Arbeitsbedingungen und die tiefen Löhne im Vergleich zur Maschinenindustrie. Falls eine Maschine ausfiel, gab es keinen Lohn.1904 stand die Fabrik während drei Tagen still aufgrund eines Maschinendefekts. Die Spinnerinnen und Spinner mussten diesen Stillstand mit einem dreitägigen Lohnausfall berappen. Ein Streik musste aufgrund fehlender Unterstützung durch die Arbeiterschaft abgesagt werden. Stattdessen wollte man sich mit einer Versammlung im Restaurant Linde begnügen, allerdings war sie obsolet geworden aufgrund des Grossbrandes am 28. Oktober 1904.

Nach dem Brand in der Spinnerei erstellte Spoerry eine Liste mit unterstützungsberechtigten Personen, die u. a. wie folgt beschrieben wurden: "65-jährige Fabrikarbeiterin: öfters geschwollene Füsse und Beine, aber arbeitswillig". "36-jähriger Spinner: Verheiratet, 5 Kinder, allein zum Verdienen, Frau im Wochenbett, sehr arm und bedürftig, der Mann ist auf der Suche nach Arbeit". "70-jährige Fabrikarbeiterin: Gebrechlich, alleinstehend, wird schwerlich anderswo Arbeit bekommen, lebt einzig von guten Leuten, welche ihr etwas geben."

Fabrikbrand und seine Folgen

Noch nie – ausser beim Brand im Kloster Muri – hatte die Aargauische Gebäudeversicherungsanstalt einen höheren Schaden zu beklagen gehabt in ihrer knapp 100-jährigen Geschichte als beim Brand der Baumwollspinnerei am 28. Oktober 1904. Viel schmerzlicher war das Ereignis jedoch für die 190-köpfige Arbeiterschaft, die ihre Stelle verlor.

Im fünfstöckigen Fabrikgebäude brach der Brand während der Arbeit aus, vermutlich weil ein Lager der Transmissionsanlage heiss gelaufen war. In kürzester Zeit stand das ganze Gebäude in Flammen. Trotz der aufgebotenen Feuerwehren aus 14 Gemeinden brannte das Gebäude bis auf die Grundmauern nieder. Eine 66-jährige Arbeiterin wurde Opfer der Flammen, der Feuerwehr gelang es aber, die angrenzenden Gebäude zu retten.

Brand Spinnereigebäude Spoerry Baden (28. Oktober 1904)

86 Personen (wovon 51 Kinder) waren nach dem Brand auf Hilfe angewiesen. Noch am 28. Oktober trat der Badener Stadtrat zu einer Sondersitzung zusammen. Man wollte verhindern, dass die Sozialisten ihnen zu Hilfe kommen resp. vom Unglück profitieren könnten. Der Fabrikant Spoerry wollte die Fabrik nicht mehr aufbauen, da es seit der Jahrhundertwende in der Baumwollspinnerei kriselte. Die Metall- und Maschinenindustrie löste die Textilindustrie allmählich als Leitindustrie ab. Um die grösste Not zu lindern, wurde unter der Leitung des Stadtammanns ein Hilfskomitee auf die Beine gestellt. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter kamen in der Spinnerei Zweifel-Wild in Wettingen oder in Textilfabriken ausserhalb der Region unter, andere bei den Metallfirmen Merker und Brown Boveri. Ein halbes Jahr nach dem Brand waren „nur noch 2 bis 3 Familien und einige alte ledige Frauenzimmer ohne Beschäftigung“. Sie wurden als Armengenössige ihrer Heimatgemeinde zugewiesen, die in dieser Zeit für die Armenversorgung zuständig war.

Brandruine Spinnereigebäude Spoerry in Baden (28. Oktober 1904)

Einen Monat nach dem Brand verkaufte Spoerry alle Liegenschaften inkl. Kosthäuser und Wasserkraftanlage an die Elektrizitätsgesellschaft Baden. Diese errichtete ein zweites Flusskraftwerk neben dem bereits bestehenden Kraftwerk im Kappelerhof, das 1909 ans Netz ging. Des Weiteren entstanden auf dem Areal der ehemaligen Baumwollspinnerei städtische Sportanlagen und in den 30er Jahren das Terrassenschwimmbad.

Mit dem Grossfeuer vom 28. Oktober 1904 endete die Ära der Textilindustrie und der ältesten Fabrik von Baden. Gleichzeitig begann in der Limmatstadt die Hochblüte der Maschinenindustrie in Form der BBC. Dabei handelte es sich um eine "typische Männerbranche" mit einer Mehrheit von männlichen Arbeitern. Die 1891 gegründete Brown Boveri & Cie. hat innert weniger Jahren die Spinnerei in der Aue als grösste Fabrik von Baden abgelöst. Dank der von BBC entwickelten Wechselstromtechnik machte die Industrialisierung grosse Fortschritte. Fabriken mussten von nun an nicht mehr zwingend an einem Fliessgewässer liegen, da die Energie über grössere Distanzen transportiert werden konnte.

Literatur

Siehe auch

Historische Quellen

  • Im Königreich Wunderli-v. Muralt in Windisch im Aargau. Erinnerungen eines ehemaligen Textil-Arbeiters. Volksrecht. Zürich. 1907. Zentralbibliothek Zürich
Commons: Spinnerei Spoerry – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. ↑ Kosthäuser Wild, KGS-Nr. 15167, in: Kantonsliste A- und B-Objekte Kanton AG. Schweizerisches Kulturgüterschutzinventar mit Objekten von nationaler (A-Objekte) und regionaler (B-Objekte) Bedeutung. In: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS – Fachbereich Kulturgüterschutz, 6. Februar 2026, (PDF; 410 kB, 25 S., Revision KGS-Inventar 2021 (Stand: 6. Februar 2026)).
  2. ↑ INSA Baden. Band 1, S. 467/1, Kanalstrasse 2–12 (e-periodica.ch).
  3. ↑ Verzeichnis der Baudenkmäler in der Stadt Baden (PDF)
  4. ↑ Heinrich Kunz beschäftigte auf dem Höhepunkt seiner Tätigkeit mehr als 2'000 Arbeiter (150'000 Spindeln). Brian Scherer/Steigmeier, Industriekultur, 2003, S. 4
  5. ↑ Otto Mittler: Geschichte der Stadt Baden, Band II, Von 1650 bis zur Gegenwart. 1965, S. 254
  6. ↑ Brian Scherer/Steigmeier, Industriekultur, 2003, S. 5
  7. ↑ Bianchi, Arbeiterinnen, 2001, S. 117
  8. ↑ Andreas Steigmeier; Elisabeth Bleuer; Martin Hartmann; Werner Meyer; Dominik Sauerländer; Heinrich Staehelin: Aargau. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 6. Februar 2018.
  9. ↑ Der Aabach zwischen Pfäffiker- und Greifensee wurde auch "Millionenbach" genannt.
  10. ↑ Brian Scherer/Steigmeier, Industriekultur, 2003, S. 4
  11. ↑ Affolter, Spinnerkönige, 2015, S. 24 / Mittler, Geschichte Baden, 1965, S. 254
  12. ↑ Susanne Peter-Kubli: Johannes Wild. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 2. Dezember 2013.
  13. ↑ Affolter, Spinnerkönige, 2015, S. 5
  14. ↑ Affolter, Spinnerkönige, 2015, S. 5–6
  15. ↑ Reto Jäger, Max Lemmenmeier, August Rohr, Peter Wiher: Baumwollgarn als Schicksalsfaden. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen in einem ländlichen Industriegebiet (Zürcher Oberland) 1750 bis 1920. 1986, S. 46
  16. ↑ Affolter, Spinnerkönige, 2015, S. 25
  17. ↑ Affolter, Spinnerkönige, 2015, S. 26
  18. ↑ Bianchi, Arbeiterinnen, 2001, S. 114
  19. ↑ Affolter, Spinnereikönige, 2015, S. 28
  20. ↑ Bianchi, Arbeiterinnen, 2001, S. 118
  21. ↑ Bianchi, Arbeiterinnen, 2001, S. 118
  22. ↑ Scherer/Steigmeier, Industriekultur, 2003, S. 6
  23. ↑ Scherer/Steigmeier, Industriekultur, 2003, S. 6
  24. ↑ Bianchi, Arbeiterinnen, 2021, S. 121
  25. ↑ Dobler, Kosthäuser, 2016, S. 15
  26. ↑ Dobler, Kosthäuser, 2016, S. 6 und 4
  27. ↑ Dobler, Kosthäuser, 2016, S. 4
  28. ↑ SRF, Kosthäuser, 2014
  29. ↑ Dobler, Kosthäuser, 2016, S. 6
  30. ↑ Bianchi, Arbeiterinnen, 2001, S. 120–121
  31. ↑ Stadt Baden, Baudenkmäler, 2022, S. 39
  32. ↑ Stadt Baden, Baudenkmäler, 2022, S. 73
  33. ↑ Stadt Baden, Baudenkmäler, 2022, S. 73
  34. ↑ Affolter, Spinnerkönige, 2015, S. 29
  35. ↑ Brian Scherer, Fabrikschulen, 2001, S. 174
  36. ↑ Brian Scherer, Fabrikschulen, 2001, S. 174
  37. ↑ Brian Scherer, Fabrikschulen, 2001, S. 177
  38. ↑ Gotsch, Fabrikgesetz, 2022
  39. ↑ Brian Scherer, Fabrikschulen, 2001, S. 185
  40. ↑ Erinnerungen eines ehemaligen Textil-Arbeiters, 1907, S. 2
  41. ↑ Bianchi, Arbeiterinnen, 2001, S. 121
  42. ↑ Aarau, Wildegg, Niederlenz, Aarburg, Windisch, Turgi, Lenzburg, Baden und Bremgarten (Brian Scherer, Fabrikschulen, 2001, S. 199)
  43. ↑ Affolter, Spinnerkönige, 2015, S. 30
  44. ↑ Müller, Arbeiterbewegung, 1974, S. 125
  45. ↑ Badener Tagblatt (August 1904), zit. Müller, Arbeiterbewegung, 1974, S. 126
  46. ↑ Müller, Arbeiterbewegung, 1974, S. 126
  47. ↑ Zit. nach Bianchi, Arbeiterinnen, 2001, S. 124
  48. ↑ Steigmeier, Grossbrand, 2001, S. 124
  49. ↑ Zit. Müller, Arbeiterbewegung, 1974, S. 131
  50. ↑ Affolter, Spinnerkönige, 2001, S. 27
  51. ↑ Steigmeier, Grossbrand, S. 130
  52. ↑ Bianchi, Arbeiterinnen, 2001, S. 125
  53. ↑ Steigmeier, Grossbrand, 2004, S. 150

Koordinaten: 47° 28′ 16,9″ N, 8° 18′ 41,1″ O; CH1903: 665798 / 258210