Der Strahlensatz (man spricht auch vom ersten und zweiten Strahlensatz) oder Vierstreckensatz gehört zu den wichtigsten Aussagen der Elementargeometrie. Er befasst sich mit den Streckenverhältnissen, die entstehen, wenn zwei von einem gemeinsamen Punkt ausgehende Strahlen von einem Parallelenpaar geschnitten werden. Seine Aussagen ermöglichen es bei vielen geometrischen Überlegungen, unbekannte Streckenlängen auszurechnen. Der Strahlensatz wird dem griechischen Mathematiker Thales zugeschrieben, weshalb er außerhalb des deutschen Sprachraums oft auch Satz des Thales heißt.
In der synthetischen Geometrie können die ersten beiden Strahlensätze mit Einschränkungen sinngemäß auf affine Translationsebenen verallgemeinert werden und gelten uneingeschränkt für desarguesche Ebenen. Dagegen gilt die Erweiterung des Strahlensatzes auf drei sich schneidende Geraden, der in der synthetischen Geometrie auch Dreistrahlsatz genannt wird, im Allgemeinen nur für pappussche Ebenen, siehe dazu Affine Translationsebene – Strahlensatz und Streckungen.

Wenn zwei von einem gemeinsamen Punkt ausgehende Strahlen von zwei Parallelen geschnitten werden, die nicht durch den Ausgangspunkt gehen, dann gelten die folgenden Aussagen:
Der erste Strahlensatz bezieht sich also auf die Verhältnisse von Strahlenabschnitten und der zweite auf die Verhältnisse von Strahlen- und Parallelenabschnitten.
Umkehrung des 1. Strahlensatzes:

Der erste und zweite Strahlensatz gelten auch, wenn man die beiden Strahlen mit gemeinsamen Ausgangspunkt durch zwei Geraden, die sich in schneiden, ersetzt. Liegt der Schnittpunkt auf derselben Seite der beiden Parallelen („V-Figur“), so liegt die Situation des Strahlensatzes vor. Liegt zwischen den beiden Parallelen („X-Figur“), so gelten aber weiterhin die für den Strahlensatz formulierten Streckenverhältnisse, da man diese Konfiguration („X-Figur“) durch eine Punktspiegelung in in eine Strahlensatzkonfiguration („V-Figur“) mit den gleichen Streckenlängen überführen kann. Allerdings ist die Umkehrung des ersten Strahlensatzes nicht mehr möglich, wenn man ihn mit Geraden anstatt mit Strahlen formuliert.

Betrachtet man mehr als zwei Geraden oder Strahlen, die sich in einem Punkt schneiden, so erhält man auch Aussagen über die zusätzlichen auf den Parallelen entstandenen Strecken. Es stehen je zwei Abschnitte auf den Parallelen, die einander entsprechen, in gleichem Verhältnis zueinander. Schneidet zum Beispiel eine dritte Gerade die Parallelen in und (siehe Zeichnung) so gilt das folgende Streckenverhältnis:
Diese Aussage wird in der Literatur gelegentlich auch als dritter Strahlensatz bezeichnet.
Der Strahlensatz steht in engem Zusammenhang mit dem Begriff der geometrischen Ähnlichkeit. Die Dreiecke und sind in jeder der drei Skizzen sowie und in der Skizze nach Satz 3 (in „Erweiterungen“) zueinander ähnlich. Dies bedeutet insbesondere, dass entsprechende Seitenverhältnisse in diesen Dreiecken übereinstimmen – eine Aussage, aus der sich unmittelbar der Strahlensatz ergibt.
Ein weiteres Konzept, das mit dem Strahlensatz zusammenhängt, ist das der zentrischen Streckung (einer speziellen geometrischen Abbildung). In den angesprochenen drei Skizzen bildet die erste (V-Figur) beispielsweise die zentrische Streckung mit Zentrum und Streckungsfaktor (Abbildungsfaktor) die Punkte und auf die Punkte bzw. ab. Entsprechendes gilt für die zweite Skizze (X-Figur); hier ist der Streckungsfaktor gleich
Eine ähnlich enge Beziehung besteht zur Vektorrechnung. Die Rechenregel
für zwei Vektoren und einen reellen Skalar ist nur eine andere Ausdrucksweise für den Strahlensatz, denn es gilt dann:
Hierbei bezeichnet die Länge (euklidische Norm) des Vektors

In der Verhältnisgleichung des Strahlensatz bestimmen drei (bekannte) Größen die (möglicherweise unbekannte) vierte Größe. Dies lässt sich in der Vermessung von unzugänglichen, nicht direkt messbaren Strecken verwenden, indem man die nicht direkt messbare Strecke als (unbekannte) vierte Größe in einer Strahlensatzkonfigurationen wählt. Einfache Messgeräte, die auf diesem Prinzip beruhen, sind der Jakobsstab und das Försterdreieck. Auch der Daumensprung zum Schätzen von Entfernungen beruht auf diesem Prinzip.


Ein einfaches Beispiel für die Anwendung des Strahlensatzes soll auf den antiken griechischen Philosophen und Mathematiker Thales von Milet zurückgehen. Dieser habe mit Hilfe eines Stabes durch Messung der Schattenlänge die Höhe der ägyptischen Cheopspyramide ermittelt. In anderen Sprachen wird der Strahlensatz daher oft auch als Satz des Thales bezeichnet.
Die folgende Beispielrechnung ermittelt die Höhe der Cheopspyramide mit Hilfe des zweiten Strahlensatzes, sie entspricht jedoch vermutlich nicht der exakten Berechnung des Thales selbst:

Auch in der Landvermessung kann der Strahlensatz verwendet werden, um die Länge schwer zugänglicher Strecken wie zum Beispiel die Entfernung gegenüberliegender Ufer von Gewässern zu bestimmen. Die Breite eines Flusses (siehe Grafik rechts) kann man wie folgt bestimmen. Zunächst markiert man die Endpunkte A und B der zu bestimmenden Strecke, dann konstruiert man eine zu AB rechtwinklige AC. Eine solche Konstruktion kann man zum Beispiel mit Hilfe eines Drehkreuzes, Winkelspiegels oder Doppelpentagonprisma durchführen. Auf AC wählt man einen (beliebigen) Punkt E von dem man aus den Punkt B am anderen Ufer anpeilt und die Strecke EB dann über E hinaus in die entgegengesetzte Richtung verlängert. Dann konstruiert man im Punkt C eine zu AC rechtwinklige Strecke, die die Verlängerung von EB im Punkt D schneidet. Da die Strecken AE, CE und CD alle auf derselben Uferseite liegen, lassen sie sich einfach vermessen und der zweite Strahlensatz liefert dann die gesuchte Flussbreite:

Der erste Strahlensatz ermöglicht, mit einem einfachen Verfahren – ohne Berechnungen oder Messungen – eine Strecke in einem (ganzzahligen) Verhältnis () zu teilen. Zu einer gegebenen Strecke AB zeichnet man einen Strahl mit Startpunkt in A ein. Dann trägt man auf dem Strahl beginnend an A m+n gleich lange und aufeinander folgende Strecken ab. Den Endpunkt der m+n-ten Strecke verbindet man mit B und zeichnet dann die Parallele zu dieser Strecke durch den Endpunkt der m-ten Strecke. Diese Parallele teilt die Strecke AB im gewünschten Verhältnis .
Die in Satz 1 aufgestellten Streckenverhältnisse lassen sich über flächengleiche Dreiecke in der Strahlensatzfigur herleiten. Die Sätze 2 und 3 sowie die Umkehrung von Satz 1 ergeben sich dann durch die Anwendung von Satz 1 bzw. der schon bewiesenen Sätze.

Die Lote von bzw. auf die Gerade haben die gleiche Länge, da parallel zu ist. Diese Lote sind Höhen der Dreiecke bzw. , welche die zugehörige Grundseite gemeinsam haben. Nach dem Satz über die Dreiecksfläche gilt daher
Hieraus folgt
oder flächenvereint
Aus der ersten Zeile folgt:
und aus der zweiten:
Das Anwenden der Standardformel zur Flächenberechnung von Dreiecken () liefert dann
Kürzen liefert die ersten beiden Gleichungen aus Satz 1
Aus der letzten Gleichung erhält man dann
Nun bringt man auf beiden Seiten den jeweiligen Ausdruck auf den gleichen Nenner
und dies entspricht dann der dritten Gleichung aus Satz 1

Archimedes reichte es, die Gleichheit zweier Seitenverhältnisse für einen Fall nachzuweisen. Die anderen Fälle ergeben sich daraus unmittelbar.
Der Beweis wird nicht zitiert, sondern lediglich gemäß der Archimedischen Methodenlehre ausgeführt. Mit den üblichen Seiten- und Winkelbezeichnungen für die Dreiecke und (siehe nebenstehende Skizze) wird gezeigt, dass (entspricht ) gilt. Die Winkel und ' sowie und ' sind als Stufenwinkel gleich.
Vorgehensweise
Bezeichne die Höhen, die durch das Lot von auf die Geraden gegeben sind, mit und sowie deren Fußpunkte mit und . Da gleich ' ist, haben jeweils die „ferne“ Kathete und die Hypotenuse in beiden rechtwinkligen Dreiecken und dasselbe Verhältnis zueinander. (In „moderner“ Formulierung: gleich Gegenkathete von zu Hypotenuse).
Demzufolge gilt
Aus gleich ' folgen durch entsprechende Betrachtung der Dreiecke und die Gleichungen
Und schließlich
Was zu beweisen war.

Der Satz 2 ist die konstruktive Erweiterung von Satz 1.
Konstruiere eine Parallele zu durch . Diese Parallele schneidet in .
Wegen gilt aufgrund von Satz 1:

Angenommen und wären nicht parallel. Dann gibt es eine Parallele zu , die durch den Punkt geht und den Strahl in (*) schneidet. Da nach Voraussetzung gilt, ergibt sich
Andererseits gilt nach dem ersten Strahlensatz auch
Dies bedeutet, dass und beide auf dem Strahl liegen und den gleichen Abstand von haben. Damit sind die beiden Punkte jedoch identisch, also . Dies ist ein Widerspruch dazu, dass es sich nach Bedingung (*) um 2 verschiedene Punkte handeln soll. Also führt die Annahme der Nichtparallelität zu einem Widerspruch und kann daher nicht richtig sein; oder anders ausgedrückt: Es muss gelten.

Satz 2 lässt sich zu Aussagen über drei oder mehr Geraden erweitern.
Ziehe eine Gerade durch und , dabei ergeben sich die Schnittpunkte auf sowie auf . Konstruiere eine Parallele zu durch , die in schneidet.
Wegen und gilt aufgrund von Satz 2
oder umgestellt auch