Mit Todsünde (lateinisch peccatum mortiferum oder mortale) werden in der römisch-katholischen Kirche besonders schwerwiegende Arten der Sünde bezeichnet, durch die der Mensch die Gemeinschaft mit Gott bewusst und willentlich verlässt. Ein besonders grobes Vergehen wird auch himmelschreiende Sünde (lateinisch peccatum clamans) genannt.
Der Katechismus der römisch-katholischen Kirche grenzt die lässliche Sünde (lateinisch peccatum veniale ‚verzeihliche Sünde‘) als minderschweres, geringfügiges Vergehen von der Todsünde ab. Den Todsünden werden die Kardinaltugenden gegenübergestellt.
Damit eine Sünde als Todsünde zu beurteilen ist, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein:
Papst Johannes Paul II. konkretisierte den Begriff Todsünde im Apostolischen Schreiben über Versöhnung und Buße in der Kirche Reconciliatio et paenitentia aus dem Jahre 1984 wie folgt:
„[Die Lehre der Kirche nennt] denjenigen Akt eine Todsünde, durch den ein Mensch bewusst und frei Gott und sein Gesetz sowie den Bund der Liebe, den dieser ihm anbietet, zurückweist, indem er es vorzieht, sich sich selbst zuzuwenden oder irgendeiner geschaffenen und endlichen Wirklichkeit, irgendeiner Sache, die im Widerspruch zum göttlichen Willen steht.“
Insgesamt kommt in der Todsünde eine Abkehr von der in der Sündenvergebung durch die Taufe begründeten Gemeinschaft mit Gott zum Ausdruck. Für die erneute Vergebung der persönlichen Schuld genügt die vollkommene oder unvollkommene Reue, also die bewusste Hinwendung zur Liebe Gottes im Bußsakrament.
Sünden entstehen nach der klassischen Theologie aus sieben schlechten Charaktereigenschaften:
Diese Charaktereigenschaften werden als Hauptlaster bezeichnet und unter dem im Mittelalter entstandenen Akronym Saligia zusammengefasst. Sie gelten als Ursache vieler Sünden (Tochtersünden) und können sowohl zu schweren als auch zu lässlichen Sünden führen. Da die Hauptlaster Ursache und somit Wurzel von Sünden sind, werden sie gelegentlich auch als Wurzelsünden bezeichnet; auch der Begriff Hauptsünden ist gebräuchlich.
Verwirrend und theologisch falsch, aber umgangssprachlich gebräuchlich ist die Bezeichnung der sieben Hauptlaster als „sieben Todsünden“; sie sind zwar durchaus auch selbständige Sünden, Todsünden sind aber nur einige davon – sogar allein der Materie nach, also auch ohne Berücksichtigung der „mildernden Umstände“ Wissens- und Willensmangel – und dann auch meist nur in ihrer vollen Ausprägung.
Erstmals findet sich eine solche Kategorisierung von menschlichen Lastern bei Euagrios Pontikos Ende des 4. Jahrhunderts. Er benennt acht negative Eigenschaften, von denen die Mönche heimgesucht werden können. Invidia gehörte für ihn nicht dazu, aber zusätzlich zu den oben genannten Vana Gloria (Ruhmsucht) und Tristitia (Trübsinn). Papst Gregor I. († 604) ordnete den Trübsinn der Acedia zu, die Ruhmsucht dem Hochmut und fügte dem Sündenkatalog den Neid hinzu.
Schon damals wurden den Hauptlastern bestimmte Dämonen zugeordnet. Am weitesten verbreitet sind jedoch die Zuordnungen des Peter Binsfeld aus dem 16. Jahrhundert. Er ordnet Luzifer den Hochmut, Mammon den Geiz, Leviathan den Neid, Satan den Zorn, Asmodeus die Wollust, Beelzebub die Völlerei und Belphegor die Faulheit zu.
In der mittelalterlichen Theologie werden den Hauptlastern häufig die Kardinaltugenden gegenübergestellt. Mehrere Kirchenväter und Theologen befassten sich mit den Hauptsünden und trugen auch zu ihrer Systematisierung bei. Papst Gregor I. stellte ihnen etwa die „Sieben Gaben des Heiligen Geistes“ gegenüber.
Im Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche aus dem Jahr 1992 wird als erste Hauptsünde nicht Hochmut, sondern Stolz genannt.
Nach der Lehre der katholischen Kirche zieht die (schwere) Sünde den zweiten Tod, die Höllenstrafe nach sich, wenn man ohne vollkommene Reue und Buße stirbt. Die Vergebung der Todsünde kann nur im Bußsakrament oder durch vollkommene Reue (d. h. Reue aus Liebe zu Gott) erreicht werden. Die vollkommene Reue muss den Wunsch enthalten, das Bußsakrament und die Absolution (s. u.) zu empfangen. Auch der Empfang der heiligen Kommunion ist als unwürdig verboten. In der persönlichen Beichte spricht die Kirche durch den Priester in persona Christi den Sünder kraft göttlicher Vollmacht von seinen Sünden los: Er erteilt die Absolution. Hier genügt auch eine nur unvollkommene Reue (d. h. Reue aus Furcht vor Gottes Strafe) für die wirksame Wiederherstellung der Taufgnade.
Die sieben Hauptsünden (auch als „die sieben Todsünden“ bezeichnet) sind in der bildenden Kunst und vor allem in der Malerei und der Grafik ein häufiges Bildthema. Bilderzyklen gab es schon im Mittelalter und reichen bis in die Gegenwart.
Beispiele
Ausstellungen
Zur Kennzeichnung schwerwiegender Fehlentscheidungen oder -entwicklungen, gravierender Regelverstöße oder unbedingt zu vermeidender Handlungsweisen werden Listen oder Lasterkataloge erstellt, die mit den klassischen Todsünden in Zusammenhang stehen können, aber nicht müssen.
Im deutschen Strafrecht hat sich die umgangssprachliche Bezeichnung „sieben Todsünden“ für die in § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a bis g StGB aufgeführten strafbaren Verkehrsverstöße eingebürgert.