Große Nationalversammlung der Türkei

Große Nationalversammlung der Türkei
Türkiye Büyük Millet Meclisi
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Basisdaten
Sitz: Ankara
Legislaturperiode: 5 Jahre
Abgeordnete: 600 (davon 592 besetzt)
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 14. Mai 2023
Vorsitz: Parlamentspräsident
Numan Kurtulmuş (Adalet ve Kalkınma Partisi)
Vizepräsidenten
Bekir Bozdağ (Adalet ve Kalkınma Partisi),
Tekin Bingöl (YP),
Pervin Buldan (DEM),
Celal Adan (MHP)
                
Sitzverteilung: Regierung (277)
  • AK Parti 277
  • Unterstützung der Regierung (55)

  • MHP 46
  • YRP 4
  • HÜDA-PAR 4
  • DSP 1
  • Opposition (249)

  • YP 91
  • DEM 56
  • CHP 44
  • İYİ 29
  • YYP 20
  • TİP 3
  • DBP 2
  • EMEP 2
  • SP 1
  • DP 1
  • Fraktionslose (11)

  • Bağımsız 11
  • Vakant (8)

    Website
    www.tbmm.gov.tr
    Gebäude
    Gebäude
    Gebäude

    Die Große Nationalversammlung der Türkei (türkisch Türkiye Büyük Millet Meclisi, TBMM) ist das Parlament der Türkei mit Sitz in Ankara. Die Große Nationalversammlung wurde 1920 gegründet und bestand ab 1995 aus 550 Abgeordneten. Mit dem Verfassungsreferendum 2017 und dessen Inkrafttreten wurde das Parlament um 50 Sitze aufgestockt (mit den Wahlen 2018). Das Land hat ein Einkammersystem. Zur Bildung einer Fraktion werden mindestens 20 Abgeordnete benötigt.

    Geschichte

    Gegründet wurde das Parlament 1920 (anfangs unter dem Namen Büyük Millet Meclisi / بویوك ملت مجلسی / ‚Große Nationalversammlung‘) von der Gruppe um Mustafa Kemal (Atatürk), der damit seinem Widerstand gegen die griechischen Besatzer eine Legitimation gab und gleichzeitig den Anspruch erhob, der alleinige Repräsentant des Volkes zu sein. Bis zur Gründung des Parlaments war der im September 1919 beim Sivas-Kongress gewählte Repräsentativrat (Heyet-i Temsiliye) das höchste Gremium der Türkischen Befreiungsbewegung, die sich in Ankara geformt hatte. Die Befreiungsbewegung befand sich im Streit mit den Siegermächten des Ersten Weltkriegs und der osmanischen Interims-Regierung unter dem Großwesir Damad Ferid Pascha. Damad Ferid kooperierte mit den Siegermächten, bekämpfte die nationale Bewegung durch Verhaftungen und wurde vor allem von den Briten sehr geschätzt. Die Regierung von Damad Ferid musste am 30. September 1919 zurücktreten. Der Rücktritt erfolgte als Reaktion auf den vergeblichen Versuch von Damad Ferid, den Sivas-Kongress aufzulösen und Mustafa Kemal verhaften zu lassen. Die neue Istanbuler Regierung unter Ali Rıza Pascha unterstützte die Befreiungsbewegung. Das alliierte Vorhaben der Aufteilung des Osmanischen Reichs wurde durch diese Kooperation erschwert. Um ihre Ziele trotzdem durchsetzen zu können, hielten die Alliierten die Besetzung Istanbuls und die Verhaftung der „gefährlichen nationalistischen Führer“ für erforderlich.

    Atatürk, Kazım Karabekir und weitere Politiker beten bei der Eröffnung des Parlaments

    Am 16. März 1920 besetzten die Alliierten Istanbul, am 5. April 1920 wurde erneut Damad Ferid Großwesir und teilte dem britischen Hochkommissariat nach Amtsantritt wie auch zu seinen früheren Regierungszeiten mit, dass er allen britischen Erwartungen entsprechend vorgehen werde. Nach der Besetzung Istanbuls wurde das neue Parlament in Ankara gegründet, das verkündete, der legitime Nachfolger der Istanbuler Kammer zu sein, da Istanbul militärisch besetzt und die dortige Regierung und der Sultan nicht mehr souverän seien. Atatürk gab am 19. März 1920 eine Meldung heraus, in der es hieß, in Ankara werde sich ein Parlament mit weitreichenden Kompetenzen versammeln. Des Weiteren wurde verkündet, wie die Abgeordneten gewählt werden müssen und dass die Wahl spätestens in 15 Tagen durchgeführt werden müsse.

    Das Parlament versammelte sich dann zum ersten Mal am 23. April 1920. Der älteste Abgeordnete Şerif Bey aus Sinop (geboren 1845) übernahm die Rolle des Alterspräsidenten und eröffnete die Sitzung wie folgt:

    „In meiner Funktion als ältester Abgeordneter dieses Hohen Rates und mit Gottes Hilfe verkünde ich der ganzen Welt, dass unser Volk in völliger innen- und außenpolitischer Unabhängigkeit Verantwortung für sein Schicksal übernimmt und begonnen hat, sich selbst zu regieren, und erkläre hiermit die Große Nationalversammlung für eröffnet.“

    Am 24. April 1920 fand die zweite Sitzung statt; Mustafa Kemal wurde zum Vorsitzenden des Parlamentes gewählt. Der Vertrag von Alexandropol vom 2. Dezember 1920 war das erste Abkommen, in dem die Gegenregierung in Ankara international als Verhandlungspartner anerkannt wurde. 1924 erfolgte der Umzug in das zweite Parlamentsgebäude, 1939 zog das Parlament in das heutige Gebäude um. Bis zur Abschaffung des Einparteiensystems gehörten dem Parlament nur Mitglieder der von Mustafa Kemal gegründeten CHP an. Ab 1946 waren jeweils mehrere Parteien im Parlament vertreten.

    Nach dem Militärputsch vom 27. Mai 1960 wurde mit der Verfassung von 1961 das Zweikammersystem eingeführt. Die Große Nationalversammlung der Türkei setzte sich nunmehr aus zwei Kammern – der Nationalversammlung (Millet Meclisi) und dem Senat der Republik (Cumhuriyet Senatosu) – zusammen, die in den durch die Verfassung vorgesehenen Fällen als Plenarversammlung des Gesamtparlaments tagten (Art. 63 der Verfassung). Die Nationalversammlung bestand gemäß Art. 67 der Verfassung aus 450 Abgeordneten, der Senat der Republik umfasste 150 aus allgemeinen Wahlen hervorgehende und 15 vom Präsidenten der Republik bestellte Mitglieder (Art. 70 Abs. 1 der Verfassung). Darüber hinaus gehörten dem Senat der Republik die in Art. 70 Abs. 2 der Verfassung genannten „natürlichen Mitglieder“ (tabiî üyeler) auf Lebenszeit an. Während die Legislaturperiode für die Nationalversammlung in Art. 69 Abs. 1 der Verfassung auf vier Jahre festgesetzt war, betrug die Wahlperiode des Senats sechs Jahre mit alle zwei Jahre stattfindender Drittelerneuerung der gewählten sowie der vom Präsidenten bestellten Mitglieder (Art. 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 der Verfassung). Nach dem Militärputsch 1980 und mit der Verfassung von 1982 erfolgte die Rückkehr zum Einkammersystem.

    Am 16. April 2017 fand ein Verfassungsreferendum statt, dessen vorgeschlagene Änderungen angenommen wurden und mit der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018 in Kraft getreten sind. Dies bewirkte unter anderem die Tatsache, dass das Amt des Ministerpräsidenten zugunsten eines Staatspräsidenten mit erweiterter Macht abgeschafft wurde und die Anzahl der Abgeordneten im Parlament von 550 auf 600 angehoben wurde.

    Legislaturperioden

    Das erste Parlamentsgebäude (1920–1924) Heute: Museum des Unabhängigkeitskrieges
    Das zweite Parlamentsgebäude (1924–1939) Heute: Museum der Republik

    (*) Nach dem Militärputsch von 1960 wurde bei der folgenden Wahl 1961 die Zählung auf 1 zurückgesetzt. Allerdings wurde diese Regelung 1983 wieder rückgängig gemacht.

    Wahlen zum Parlament

    Wahl zur 27. Großen Nationalversammlung
     %
    50
    40
    30
    20
    10
    0
    42,6
    22,6
    11,7
    11,1
    9,9
    1,3
    0,7

    Die Große Nationalversammlung wird einzügig in allgemeiner, gleicher, geheimer, direkter und freier Wahl nach dem Verhältniswahlrecht für eine 5-jährige Legislaturperiode gewählt. Es besteht Wahlpflicht. Das Wahlalter beträgt 18 Jahre. Soldaten besitzen kein Wahlrecht.

    Gewählt werden kann, wer zumindest die Grundschule absolviert und das 25. Lebensjahr (bis 2006 30. Lebensjahr) vollendet hat (Art. 76). Männliche Abgeordnete müssen den Wehrdienst abgeleistet haben. Die Abgeordneten kandidieren in Wahlkreisen, die den Provinzen der Türkei entsprechen. Es herrscht eine landesweite Sperrklausel von 10 %. Die Stimmen für diejenigen Kandidaten, deren Partei diese Hürde nicht überwindet, verfallen. Die Zahl der Abgeordneten beträgt nach dem Referendum 2017 600. Für ausscheidende Abgeordnete gibt es kein Nachrückverfahren. Sind mehr als fünf Prozent – derzeit 30 – der Abgeordneten ausgeschieden, werden deren Mandate durch Nachwahlen neu vergeben. Diese Nachwahlen finden mindestens 30 Monate nach und spätestens ein Jahr vor allgemeinen Wahlen statt.

    Nach dem Wahlgesetz finden Parlamentswahlen alle fünf Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt – ausgenommen sind vorzeitige Neuwahlen. Die sieben Wahlen 1991, 1995, 1999, 2002, 2007, 2011 und 2018 fanden vorzeitig statt.

    Auslandswahl

    Wahl zur 27. Großen Nationalversammlung im Ausland
     %
    60
    50
    40
    30
    20
    10
    0
    52,5
    17,5
    16,8
    8,0
    4,1
    0,8
    0,3
    Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang

    Mehrfache Versuche, Wahlen für im Ausland lebende türkische Staatsbürger in Konsulaten oder via Briefwahl zu ermöglichen, scheiterten bis 2012 stets am Wahlrat. Eine Stimmabgabe an türkischen Grenzübergängen war mit noch gültigem Pass möglich. Bei der Parlamentswahl in der Türkei 2015 durften im Ausland lebende Türken zum ersten Mal wählen. Bei der Parlamentswahl 2018 waren 3.032.206 im Ausland wahlberechtigt. Nach Auswertung von 77,9 % der Urnen mit den im Ausland abgegebenen Stimmen hatten 1.044.199 Stimmberechtigte gewählt, was einer Wahlbeteiligung von 44,19 % entspricht.

    Eid

    Bei Amtsantritt müssen alle Mitglieder folgenden Amtseid leisten:

    „Ich schwöre vor der großen Türkischen Nation bei meiner Ehre und Würde, dass ich die Existenz und Unabhängigkeit des Staates, die unteilbare Einheit von Vaterland und Nation, die uneingeschränkte und bedingungslose Souveränität der Nation schützen werde; dass ich dem Primat des Rechts, der demokratischen und laizistischen Republik und den Prinzipien und Reformen Atatürks verbunden bleiben werde; dass ich von dem Ideal, wonach innerhalb des Geistes von Frieden und Heil der Gemeinschaft, nationaler Solidarität und Gerechtigkeit jedermann die Menschenrechte und Grundfreiheiten genieße, und von der Treue zur Verfassung nicht abweichen werde.“

    Funktionen und Aufgaben

    Laut Verfassung hat die Nationalversammlung die Aufgaben und Kompetenzen, Gesetze zu erlassen, zu ändern und aufzuheben, den Haushalt zu verabschieden, über den Druck von Geld und über Kriegserklärungen zu entscheiden, die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge zu billigen und mit der Mehrheit von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Abgeordneten über die Verkündung einer Amnestie zu entscheiden.

    Darüber hinaus kennt die türkische Verfassung eine ausführliche Regelung über die Unvereinbarkeit zwischen bestimmten Ämtern in der Regierung und der Justiz sowie dem Abgeordnetenmandat. Die Abgeordneten genossen bis zum 20. Mai 2016 Immunität (siehe Abschnitt #Immunität). Ein Abgeordneter durfte bis dahin ohne Beschluss der Nationalversammlung nicht festgehalten, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden.

    Das Motto der Nationalversammlung lautet übersetzt: „Alle Macht geht bedingungslos vom Volke aus!“ (türkisch Egemenlik kayıtsız şartsız milletindir)

    Organe und Ausschüsse

    Der Sitz des Parlamentspräsidenten und die Regierungsbank (rechts). Im Hintergrund: „Alle Macht geht bedingungslos vom Volke aus!“
    Barack Obama im Parlament, April 2009.

    Parlamentspräsidium

    Mustafa Şentop (AKP) ist seit Februar 2019 Parlamentspräsident.

    Fachausschüsse

    Laut Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes und nicht einer Partei oder Region. Parteipolitik wird über die Fraktionen in das Parlament getragen. Eine Fraktion muss mindestens 20 Mitglieder haben. Der Fraktionsvorsitz wird vom Parteivorsitzenden ausgeübt, wenn er der Nationalversammlung angehört.

    Immunität

    Die Immunität der Abgeordneten der Großen Nationalversammlung der Türkei ist in Artikel 83 der türkischen Verfassung verankert. Sie umfasst zwei Hauptkomponenten: die Indemnität (yasama sorumsuzluğu) und die Immunität im engeren Sinne (yasama dokunulmazlığı). Die Indemnität schützt Abgeordnete dauerhaft vor jeglicher Verfolgung aufgrund ihrer Äußerungen oder Abstimmungen im Parlament. Die Immunität im engeren Sinne verhindert, dass Abgeordnete ohne Zustimmung der Nationalversammlung strafrechtlich verfolgt, festgenommen oder verhört werden können, es sei denn, sie werden auf frischer Tat bei einem schweren Verbrechen ertappt.

    Diese Immunität gilt für die gesamte Legislaturperiode und kann nur durch einen Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden. Im Mai 2016 verabschiedete das türkische Parlament eine umstrittene Verfassungsänderung, die die Aufhebung der Immunität von 138 Abgeordneten ermöglichte. Diese Maßnahme betraf hauptsächlich Mitglieder der Opposition, insbesondere der pro-kurdischen Halkların Demokratik Partisi (HDP). Die Venedig-Kommission des Europarats kritisierte diese Verfassungsänderung als Bedrohung für die Funktionsfähigkeit des Parlaments. In der Folge wurden mehrere Oppositionsabgeordnete verhaftet und strafrechtlich verfolgt. Die Aufhebung der Immunität wird von Kritikern als Instrument zur Schwächung der Opposition betrachtet.

    Im Januar 2024 entzog das Parlament dem inhaftierten Oppositionsabgeordneten Can Atalay sein Mandat, obwohl das türkische Verfassungsgericht zuvor zweimal seine Freilassung angeordnet hatte. Dieser Fall verdeutlicht die anhaltenden Kontroversen um die parlamentarische Immunität in der Türkei.

    Sitzverteilung der Abgeordneten in der 28. Legislaturperiode

    Stand: Juli 2026 (Aktuelle Verteilung durch Fraktionswechsel und Neugründungen)

    Parlamentsstatus Parteilogo Parteiname Akronym Parteivorsitz Anzahl der Abgeordneten
    (Stand: 2026)
    Parteien in Fraktionsstärke
    (Parlamentssitze ≥ 20 Abgeordnete)
    Adalet ve Kalkınma Partisi AKP Recep Tayyip Erdoğan 277
    Yeni Parti YP Özgür Özel 91
    Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi DEM Tülay Hatimoğulları Oruç und Tuncer Bakırhan 56
    Milliyetçi Hareket Partisi MHP Devlet Bahçeli 46
    Cumhuriyet Halk Partisi CHP Kemal Kılıçdaroğlu 44
    İYİ Parti İYİ Müsavat Dervişoğlu 29
    Yeni Yol Partisi YENİ YOL İzzettin Küçük 20
    Parteien ohne eigene Fraktion
    (Parlamentssitze < 20 Abgeordnete)
    Hür Dava Partisi HÜR Zekeriya Yapıcıoğlu 4
    Yeniden Refah Partisi YRP Fatih Erbakan 4
    Türkiye İşçi Partisi TİP Erkan Baş 3
    Demokratik Bölgeler Partisi DBP Çiğdem Kılıçgün Uçar und Keskin Bayındır 2
    Emek Partisi EMEP Seyit Aslan 2
    Saadet Partisi SP Mahmut Arıkan 1
    Demokrat Parti DP Gültekin Uysal 1
    Demokratik Sol Parti DSP Önder Aksakal 1
    Parteilos Bağımsız 11
    Vakant Unbesetzte Mandate 8

    Parlamentsgebäude

    Ursprünglich tagte die Nationalversammlung in einem Gebäude in unmittelbarer Nähe des Ulus-Platzes, das ursprünglich Klubgebäude der lokalen Organisation der Jungtürken in Ankara war (1. Gebäude, heute Museum des Unabhängigkeitskrieges). Nach der Ausrufung der Republik 1924 zog das Parlament in ein daneben neuerrichtetes Gebäude gegenüber dem Hotel Ankara Palas um (2. Gebäude, heute Museum der Republik). Das heutige Parlamentsgebäude (3. Gebäude) ist nach den Entwürfen des österreichischen Architekten Clemens Holzmeister in den Jahren 1939 bis 1961 im Stil des reduzierten Klassizismus erbaut worden. Bei dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 wurde das Gebäude durch Luftangriffe der Putschisten stark beschädigt.

    Commons: Große Nationalversammlung der Türkei – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. ↑ Telegramm des britischen Hochkommissars vom 5. März 1920 an Lord Curzon aus: Bilal Şimşir: British Documents on Atatürk (1919–1938), Bd. 1: April 1919–March 1920, Ankara 1973, Dokument Nr. 144, S. 428
    2. ↑ 24 Haziran 2018 Yurtdışı Oyları Genel Seçim Sonuçları. Abgerufen am 16. Juni 2019.
    3. ↑ Die Verfassung der Republik Türkei (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive)
    4. ↑ TBMM'nin yeni başkanı Mustafa Şentop. 24. Februar 2019, abgerufen am 23. April 2019 (türkisch).
    5. ↑ Volkan Aslan: Ein schwerer Monat für die türkische Justiz. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, 6. Dezember 2023, abgerufen am 20. Januar 2025.
    6. ↑ Martin Banks: MEPs condemn Turkish lifting of parliamentary immunity. The Parliament, Political Holdings, 7. Juni 2016, abgerufen am 20. Januar 2025.
    7. ↑ Fatih Özkul: Türk Anayasalarinda Yasama Dokunulmazliği: Legislative Immunity In Turkish Constitutions. DergiPark, ULAKBİM Dergi, 24. Oktober 2016, abgerufen am 20. Januar 2025.
    8. ↑ Große Nationalversammlung der Türkei. Ankara 2013, ISBN 978-975-8805-38-9 (gov.tr [PDF]).
    9. ↑ Kemal Gözler: Yasama Dokunulmazlığı: Bir Karşılaştırmalı Anayasa Hukuku İncelemesi. In: Siyasal Bilgiler Fakültesi dergisi. Jg. 56, Nr. 3. Ankara 2001, S. 71–101 (gen.tr).
    10. ↑ Zur vorübergehenden Änderung der türkischen Verfassung zum Zweck der Aufhebung der Immunität türkischer Abgeordnete. Deutscher Bundestag, abgerufen am 20. Januar 2025.
    11. ↑ TURKEY: Türkiye Büyük Millet Meclisi (T.B.M.M) (Grand National Assembly of Turkey). Inter-Parliamentary Union, abgerufen am 20. Januar 2025.
    12. ↑ Yasama Dokunulmazlığı İşleri. T.C. Anayasa Mahkemesi, abgerufen am 20. Januar 2025.
    13. ↑ Aufhebung der Immunität von türkischen oppositionellen Abgeordneten. Parlament Österreich, 2021, abgerufen am 20. Januar 2025.
    14. ↑ Türkei: Aufhebung der Immunität beschlossen. Deutsche Welle, 20. Mai 2016, abgerufen am 20. Januar 2025.
    15. ↑ Cases of Parliamentary Immunity Membership to Parliament. T.C. Anayasa Mahkemesi, abgerufen am 20. Januar 2025.
    16. ↑ T.B.M.M. B:57. Türkiye Büyük Millet Meclisi, 10. Februar 2005, abgerufen am 20. Januar 2025.

    Koordinaten: 39° 54′ 42″ N, 32° 51′ 4″ O