Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung (von spanisch casco ‚Schiffsrumpf‘) ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug, Flugzeug, Schiff oder Fahrrad. Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Pflichtversicherung. Auf die Schiffs-, Flugzeug- und Fahrradkasko wird hier nicht weiter eingegangen.

Begriffshistorie

Im Spanischen bedeutet casco (wörtlich: ‚Schale, Hülle, Gehäuse‘) unter anderem „Schiffsrumpf“; auch in der Seemannssprache steht Casco oder Kasko für den fertigen, schwimmfähigen Rumpf ohne die enthaltene Technik, im Gegensatz zum Cargo, also der Ladung. Die separate Versicherung von Schiffsrumpf (casco), Segelwerk (aparejos) und Fracht (cargo) von Schiffen hat lange Tradition und war schon im 16. Jahrhundert in Sevilla üblich, also lange vor der Erfindung der Dampfmaschine und des Kraftfahrzeugs. Heutzutage wird unter einer Kaskoversicherung hingegen in der Regel die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung von Kraftfahrzeugen verstanden.

Teilkaskoversicherung

Schaden an einem Auto durch umgestürzten Baum nach einem Sturm

Bei Kraftfahrzeugen ist die Teilkaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden, es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschließen oder auch auszuschließen. In der Regel muss die Teilkaskoversicherung bei derselben Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden wie die Haftpflichtversicherung. Manche Versicherungsgesellschaften binden den Teilkaskoschutz an die Hauptfälligkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, sodass diese mindestens ein Jahr bestehen muss.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim Pkw nach der Typenklassen-Einstufung.

Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadensfreiheitsrabatt berücksichtigt. Zu beachten ist aber, dass bei Vertragsabschluss nach Vorschäden in den vergangenen 24 Monaten gefragt wird. Dabei wird neben Schäden in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung auch nach Teilkaskoschäden gefragt. Liegt ein Teilkaskoschaden in den letzten 24 Monaten vor, ist dieser zwar nicht relevant für eine Rückstufung in den schadensfreien Jahren (Teilkasko ist immer frei von schadensfreien Jahren), jedoch ist diese Angabe tarifierungsrelevant und beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Das heißt mit anderen Worten: Mit einem Teilkaskoschaden im erfragten Zeitraum (24 Monate) verteuert sich hintergründig die Versicherungsprämie aufgrund des erhöhten Risikos für den Versicherer. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem auch vom Fahrzeugtyp (Typklasse), der Regionalklasse und von der Postleitzahl des Halters ab. Auch werden noch weitere Tarifierungsmerkmale zugrunde gelegt, von denen die Versicherungsprämie maßgeblich abhängt. Zu nennen sind unter anderem:

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie. Ebenfalls wird sie durch Vereinbarung einer Werkstattbindung reduziert.

In Deutschland gibt es ungefähr 19,7 Millionen Kfz-Teilkaskoverträge (Stand: 2019). Die durchschnittliche Teilkaskoversicherung kostet rund 87 Euro im Jahr (Stand: 2019). Einem Beitragsvolumen von 1,678 Milliarden Euro standen 2019 insgesamt Schadenaufwendungen in Höhe von 1,097 Milliarden Euro gegenüber.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei eigenständige Vertragsteile.

In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer unterschiedliche Selbstbeteiligungen für die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung wählen.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SFR auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und der Wohnort des Versicherungsnehmers, der die Regionalklasse bestimmt.

Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten und Obliegenheiten einher.

In Deutschland gibt es ungefähr 29 Millionen Kfz-Vollkaskoverträge (Anzahl der Risiken, Stand: 2017). Die durchschnittliche Vollkaskoversicherung kostet rund 325 Euro im Jahr (Stand: 2017). Die Summe der Schadensleistungen betrug 2017 rund 8 Milliarden Euro.

Eine Sonderform ist die Dienstreisekaskoversicherung, mit der ein Arbeitgeber Schäden an einem Fahrzeug des Arbeitnehmers abdecken kann, wenn dieser im Auftrag des Arbeitgebers und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sein Privatfahrzeug nutzt und der Versicherungsfall eintritt.

Ausschlüsse

Wiktionary: Kaskoversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. ↑ Rolf Walter: Fremde Kaufleute in Sevilla im 16. Jahrhundert. In: Rainer Gömmel (Hrsg.): Weltwirtschaft und Wirtschaftsordnung. Festschrift für Jürgen Schneider zum 65. Geburtstag (= Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte, Nr. 159). Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2002, ISBN 3-515-08043-0, S. 45–56; hier: S. 54.
  2. ↑ Teilkasko - Autoversicherung. Abgerufen am 4. Februar 2026: „Eine Teilkaskoversicherung kann nur in Verbindung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.“
  3. ↑ OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.06.2003 - 7 U 190/02. Abgerufen am 4. Oktober 2024.
  4. ↑ Zahlen und Fakten. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. September 2022; abgerufen am 4. Oktober 2024.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  5. ↑ Nationaler Garantiefonds. Abgerufen am 4. Oktober 2024.
  6. ↑ Kfz-Versicherung Überblick. gdv.de, archiviert vom Original am 30. November 2018; abgerufen am 30. November 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  7. ↑ GDV: Kaskoversicherungen. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. August 2015; abgerufen am 8. September 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  8. ↑ Vollkasko Premium. Generali Deutschland, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. März 2014; abgerufen am 27. September 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  9. ↑ Autoversicherung. In: HUK24. Abgerufen am 7. März 2014.