Der Tierbesuchsdienst ist Besuchsdienst, bei dem Tierhalter mit ihrem Tier eine Einrichtung besuchen. Tierbesuchsdienst können in verschiedenen Einrichtungen wie zum Beispiel Seniorenheimen, Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen stattfinden oder auch als Hausbesuche organisiert sein.
Die Besuchstiere können zum Beispiel Hunde, Katzen, Kaninchen, Pferde, Esel, Alpakas, Meerschweinchen, Hamster oder Schweine sein; oft sind es Hunde. Beispielsweise sind in Pflegeheimen Tierbesuchsdienste häufig mit Hunden, manchmal auch mit Kaninchen, Meerschweinchen oder anderen Tieren zu Besuch.
Die Besucher sind meist ehrenamtlich tätig und in der Regel in Vereinen organisiert. Teils bieten die Vereine Weiterbildungen oder Hundeprüfungen an.
Im Allgemeinen benötigen Tierhalter keine formelle fachliche Qualifikation, um einen (ehrenamtlichen) Besuchsdienst zu leisten. Auch bei Hunden stellt jeder Anbieter bzw. jede Organisation eigene Anforderungen an das Mensch-Hunde-Team. Zu den Voraussetzungen, die an das Tier (im Allgemeinen den Hund) gestellt werden, zählt eine entsprechende Sozialisierung und ein Grundgehorsam, je nach Verein bzw. Anbieter beispielsweise auch eine hohe Toleranz- bzw. Reizschwelle sowie regelmäßige Kontrollen von Gesundheit und Verhalten.
Teils wird empfohlen, dass sich der Besucher von einem weiteren Ehrenamtlichen, Freund oder Verwandten begleiten lässt, um sicherzustellen, dass weder Mensch noch Tier überfordert werden. Auch eine Unterstützung durch eine Fachkraft für tiergestützte Interventionen wird für sinnvoll erachtet. Im Fall eines Einsatzes bei der Sterbebegleitung wird empfohlen, dass der Besuchsdienstler eine Hospizausbildung absolviert hat.
Der Verein Tiere helfen Menschen, der Tierbesuchsprogramme organisiert, betont das Erfordernis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, die auch ehrenamtliche Besuchsdienste deckt; der Besuchsdienstler hingegen fällt bei Mitgliedschaft im Verein unter eine durch den Verein abgeschlossene Versicherung. Empfohlen wird zudem der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Besuchsdienstleister und der besuchten Einrichtung, im dem Dauer und Häufigkeit des Besuchsdienstes sowie eine Aufwandsentschädigung vereinbart sind.
Tierbesuchsdienste werden teils zu den tiergestützten Aktivitäten gezählt.
Bei den tiergestützten Besuchsdiensten werden in der Regel keine therapeutischen Verfahren eingesetzt. Im Vordergrund stehen vielmehr der indirekte oder direkte Kontaktaufbau, Gespräche über Tiere, Spaziergänge mit einem Hund, Spielen usw.
In Kindergärten und Schulen ist ein Ziel des Besuchs häufig die Vermittlung von Wissen über das Tier und Kenntnissen im Umgang mit dem Tier.
Der Tierbesuchsdienst als Ehrenamt wird unterschieden von der professionellen tiergestützten Intervention: der tiergestützten Therapie durch ausgebildete Therapeuten, der tiergestützten Pädagogik durch ausgebildete Pädagogen, oder aber der tiergestützten Förderung oder Aktivitäten, die von Anbietern durchgeführt werden, welche sich als Fachkraft für die tiergestützte Intervention qualifiziert haben.