Tierschutzberater

Tierschutzberater sind Personen, die sich für den Tierschutz engagieren, indem sie Tierhaltungen überprüfen und auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften achten. Sie sind meist ehrenamtlich im Auftrag eines Tierschutzvereins tätig.

Zu ihren Aufgaben gehören Kontrollen im Rahmen der Vermittlung von Tieren aus Tierheimen. Dabei soll festgestellt werden, ob das Tier bei dem neuen Besitzer artgerecht gehalten wird und die im Vermittlungsvertrag festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Außerdem gehen Tierschutzberater Hinweisen auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder tierschutzrechtliche Verordnungen nach. Des Weiteren retten sie herrenlose oder hilfebedürftige Haustiere aus Notlagen. Sie haben jedoch keine hoheitlichen Befugnisse und müssen daher gegebenenfalls die zuständigen Behörden (Veterinäramt, in dringenden Fällen die Polizei) einschalten.

Die Landesverbände des Deutschen Tierschutzbundes bilden in Seminaren Tierschutzberater aus und stellen nach erfolgter Sachkundeprüfung einen entsprechenden Ausweis aus.

Einzelnachweise

  1. ↑ S18 Der*die ehrenamtliche Tierschutzberater*in. Abgerufen am 1. Juni 2026.
  2. ↑ Tierschutzberater – Tierheim Berlin. Abgerufen am 18. Oktober 2026.
  3. ↑ Anzeige wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Abgerufen am 1. Juni 2026 (deutsch).
  4. ↑ Tierschutz-Kontakte in den Bundesländern. Archiviert vom Original am 27. Oktober 2025; abgerufen am 1. Juni 2026.