
Ernst Ulrich Stapenhorst (* 1. September 1878 in Gebweiler, Elsass; † 4. Dezember 1965 in Marburg) war ein deutscher Verwaltungsjurist, Kommunalpolitiker und preußischer Beamter. Er war von 1912 bis 1921 und erneut von 1946 bis 1953 Landrat des hessischen Landkreises Frankenberg, Ministerialbeamter in verschiedenen preußischen und Reichsministerien sowie von 1933 bis 1936 Regierungspräsident in Hannover.
Ulrich Stapenhorst war evangelischer Konfession. Sein Vater Arnold Hermann Stapenhorst war Oberlehrer, Gymnasialprofessor und Major der Landwehr in München. Er selbst besuchte Gymnasien in Gebweiler und Schlettstadt im Elsass. Ab 1896 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Straßburg, Genf und München. Er wurde Mitglied des Studentengesangvereins Arion Straßburg im Sondershäuser Verband. Die erste juristische Staatsprüfung legte er 1900 in Straßburg ab. Im Jahr darauf wurde er an der Universität Greifswald zum Dr. jur. promoviert.
Nach dem Referendariat war er ab 1904 Gerichtsassessor bei der Landesverwaltung Elsass-Lothringens. 1907 wechselte er in die preußische Verwaltung und kam als Regierungsassessor an das Regierungspräsidium Breslau, 1909 an das Oberpräsidium der Provinz Schlesien. Ab 1911 war er „Hilfsarbeiter“ im Preußischen Ministerium des Innern.
Stapenhorst wurde 1912 zum Landrat des Kreises Frankenberg (Provinz Hessen-Nassau) ernannt und blieb dies – über den Ersten Weltkrieg, die Novemberrevolution 1918 und die Errichtung der Weimarer Republik hinaus – insgesamt neun Jahre lang. Von 1919 bis 1921 hatte er einen Sitz im Kurhessischen Kommunallandtag des Regierungsbezirks Kassel, aus dessen Mitte er zusätzlich zum Abgeordneten des Provinziallandtages der Provinz Hessen-Nassau bestimmt wurde. Dort saß er zunächst in der Fraktion der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), dann in der Freien Arbeitsgemeinschaft bzw. Hessischen Arbeitsgemeinschaft. Er war ab 1919 Stellvertreter und 1921 Vollmitglied im Landesausschuss.
Als Hilfsarbeiter im Rang eines Ministerialrats im Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe kehrte Stapenhorst 1921 nach Berlin zurück. 1924 wurde er Ministerialdirektor im Reichsverkehrsministerium. Zugleich übernahm er den Vorsitz der Neckar AG Stuttgart und Rhein-Main-Donau AG München, die jeweils Wasserkraftwerke betrieben und die jeweiligen Wasserstraßen für die Großschifffahrt ausbauten. 1930 wechselte er als Ministerialdirektor ins Reichswirtschaftsministerium.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Stapenhorst, der den Deutschnationalen zugerechnet wurde, im Februar 1933 zunächst kommissarisch und im Juni desselben Jahres regulär als Regierungspräsident in Hannover eingesetzt. Aufgrund seiner Weigerung, in die NSDAP einzutreten, wurde er im April 1936 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Anschließend übernahm er Tätigkeiten in Wirtschaft und Industrie.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs floh Stapenhorst im Mai 1945 aus der Sowjetischen Besatzungszone ins nordhessische Thalitter. Von 1946 bis 1953 war er erneut Landrat in Frankenberg.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Stapenhorst, Ulrich |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Verwaltungsjurist |
| GEBURTSDATUM | 1. September 1878 |
| GEBURTSORT | Gebweiler, Elsass |
| STERBEDATUM | 4. Dezember 1965 |
| STERBEORT | Marburg |