Als V-Coding wird eine in den Vereinigten Staaten gängige Praxis des Gefängnispersonals bezeichnet, bei der transgeschlechtliche Frauen sexualisierter Gewalt ausgesetzt werden. Dabei wird eine trans Frau in dieselbe Zelle wie ein aggressiver männlicher Häftling gesteckt, um diesen zu besänftigen. Durch diese Praxis wurden zahlreiche trans Frauen täglich vergewaltigt, 58,5 % von ihnen waren sexualisierten Übergriffen ausgesetzt. Laut Angaben der Gefängnisbehörden und Insassen soll das V-Coding den männlichen Häftling beruhigen und seine Gewaltneigung gegenüber anderen Insassen verringern. Der Begriff wird auch verwendet, um den systemischen sexualisierten Missbrauch von trans Frauen in Männergefängnissen zu bezeichnen.
Im Jahr 2025 waren mehr als 2.000 trans Frauen in Bundesgefängnissen in den USA inhaftiert. Eine Studie aus dem Jahr 2007 über kalifornische Gefängnisse ergab, dass 59 % der trans Insassinnen während ihrer Haft sexuell missbraucht wurden, verglichen mit 4 % aller befragten Insassen; und 41–50 % der befragten trans Insassinnen gaben an, vergewaltigt worden zu sein, verglichen mit 2–3 % aller befragten Insassen. Trans Insassinnen beschrieben sexualisierte Gewalt während ihrer Haft als „Realität des Gefängnisalltags“. Sie berichteten zudem, dass im Vergleich zu cisgeschlechtlichen Insassen mehr Übergriffe außerhalb ihrer Zellen stattfanden. Darüber hinaus wurde trans Insassinnen im Vergleich zu anderen Insassen nach einem sexuellen Übergriff unverhältnismäßig oft medizinische Versorgung verweigert. Eine Studie aus dem Jahr 2022 im selben Bundesstaat ergab, dass 69 % der trans Frauen in rein männlichen Gefängnissen gegen ihren Willen zu sexuellen Oralpraktiken gezwungen wurden – und dass 58,5 % der trans Frauen angaben, sexuell missbraucht worden zu sein.
Häufig führen Vollzugsbeamte bei trans Fauen in Haft öffentliche Leibesvisitationen durch, bei denen ihre Körper vor Mitarbeitern und anderen Insassen zur Schau gestellt werden. Trans Frauen werden in dieser Situation manchmal nach dem Ermessen der Vollzugsbeamten dazu gezwungen, zu tanzen, sich zu präsentieren oder zu masturbieren. Eine Studie des Sylvia Rivera Law Project aus dem Jahr 2017 ergab, dass 75 % der befragten trans Frauen in Gefängnissen des Staates New York sexualisierter Gewalt durch einen Vollzugsbeamten ausgesetzt waren, wobei 32 % von zwei oder mehr Vollzugsbeamten missbraucht wurden und 27 % der Befragten gezwungen wurden, Oralsex an einem Vollzugsbeamten zu vollziehen.
Ein Bericht aus dem Jahr 2018 im Indiana Journal of Law and Social Equality sowie ein früherer Bericht aus dem Jahr 2012 im UCLA Journal of Gender and Law kamen zu dem Ergebnis, dass – basierend auf Schilderungen ehemaliger Insassen – Trans Frauen, die in Männergefängnissen untergebracht waren, häufig in Zellen mit aggressiven cisgeschlechtlichen männlichen Mitinsassen untergebracht wurden, um soziale Kontrolle aufrechtzuerhalten und, wie es ein Insasse beschrieb, „die Gewaltrate niedrig zu halten“. In einem separaten Artikel hieß es, dass die Gefängnisbehörden diese Praxis ebenfalls als „Gewaltprävention“ darstellten. Die beiden oben genannten Artikel berichteten zudem über zahlreiche Fälle, in denen Opfer des V-Codings täglich vergewaltigt wurden, und stellten fest, dass das V-Coding so verbreitet war, dass es als „zentraler Bestandteil der Haftstrafe einer trans Frau“ angesehen werden konnte.
Laut dem Bericht von Kim Love, der in Captive Genders: Trans Embodiment and the Prison Industrial Complex zu finden ist, „wird man in eine Zelle gesteckt, wenn man wie eine Frau aussieht“. Love wurde in eine „Schockzelle“, d. h. eine Hochsicherheitszelle, mit einem Insassen gesteckt, von dem ihr gesagt wurde, er sei ihr „Ehemann“. Dieser Vorgang wurde im Wesentlichen als „Zuhälterei“ bezeichnet, da das Gefängnispersonal nichts unternahm, wenn sich die als „Ehefrau“ eingestufte trans Insassin gegen das V-Coding wehrte. Darüber hinaus zwang das Gefängnispersonal die als „Ehefrau“ V-kodierte trans Insassin manchmal dazu, ihre sexuelle Rolle gegenüber ihrem „Ehemann“ zu erfüllen, indem es ihr Toilettenartikel oder medizinische Gefälligkeiten anbot – z. B. indem es einer „Ehefrau“ Handschuhe gab, die als Kondom verwendet werden sollten. Laut dem Gesundheitsfachmann und Künstler Blake Nemec „wird ihnen häufig Körperverletzung vorgeworfen und sie werden in die ‚Isolierzelle’ gesteckt, wenn sie sich gegen Vergewaltigung oder andere Gewalt durch ihren ‚Ehemann’ oder Zellengenossen wehren. Die Anklage wegen Körperverletzung macht dann die bisherige Aussicht auf Bewährung oder den Entlassungstermin zunichte.“
Eine kalifornische Studie aus dem Jahr 2021 untermauerte die Daten aus dem Jahr 2007 zu diesem Thema und ergab, dass 69 % der trans Frauen in Haft angaben, zu sexuellen Handlungen gezwungen worden zu sein, 58,5 % berichteten, gewaltsam sexuell missbraucht worden zu sein, und 88 % gaben an, „zu einer eheähnlichen Beziehung gezwungen worden zu sein“.

Nachdem Donald Trump am Tag seiner Amtseinführung für seine zweite Amtszeit die Executive Order 14168 unterzeichnet hatte – die Bundesbehörden anwies, trans Frauen in Männergefängnissen unterzubringen und biologisches Geschlecht und Geschlechtsidentität als ein und dasselbe bezeichnete –, reichten viele inhaftierte trans Frauen und mehrere Organisationen Klagen gegen die Bundesregierung ein. Sie machten geltend, dass diese Anordnung gegen den im 8. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verankerten „Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung“ verstoße, unter anderem aufgrund des V-Codings und mit der Begründung, dass sie um ihr Leben fürchteten. Mehrere Richter blockierten Trumps Anordnung, doch Bundesbeamte verlegten trans Frauen trotz der Urteile in reine Männergefängnisse, da diese nur für die an dem Rechtsstreit beteiligten Gefangenen galten.
Viele nicht inhaftierte trans Frauen gaben an, dass sie seit Beginn von Trumps zweiter Amtszeit befürchteten, wegen ihrer Transidentität inhaftiert zu werden und somit der Gefahr des V-Coding ausgesetzt zu sein.