Vorgesetzter

Vorgesetzte sind natürliche Personen, die innerhalb einer Organisation (Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Behörde, Militär) mit der Befugnis betraut wurden, Weisungen an nachgeordnetes Personal zu erteilen.

Allgemeines

Die Arbeitsteilung verlangt auch eine Einteilung in ausführende und leitende Tätigkeit, die durch eine gegenseitige Rangordnung gekennzeichnet sind. Einer Führungskraft steht die Befugnis zu, im Rahmen des Direktionsrechts mittels Weisung Aufgabenträgern ausführender Tätigkeiten vorzuschreiben, welche Handlungen sie vorzunehmen und welche sie zu unterlassen haben. Vorgesetzte können mündlich (Auftrag, Befehl) oder schriftlich (Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen) von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen. Durch ihre Führungskompetenz übernehmen sie Fremdverantwortung und delegieren Durchführungskompetenzen. Zu den Führungsaufgaben eines Vorgesetzten gehören Organisation, Planung, Zielsetzung, Entscheidung, Koordination, Information, Mitarbeiterbewertung und Kontrolle. Zudem übernehmen Vorgesetzte (bei juristischen Personen ausschließlich die rechtlichen Vertreter) straf- und schuldrechtlich auch die Verantwortung, dass die ihnen Untergebenen hinreichend, gerade auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit, geschult sind.

Arten

Allgemein wird zwischen Disziplinarvorgesetzten (Dienstvorgesetzten) und Fachvorgesetzten unterschieden:

In einer Linienorganisation spricht man von einer (strengen) Hierarchiefolge, weil die Vertreter einer Hierarchie-Ebene jeweils den (einzigen direkten) Vorgesetzten der nächstfolgenden unterstellten Hierarchie-Ebene stellen. In einer Matrixorganisation kann ein Mitarbeiter zwar mehrere Vorgesetzte haben, die Vorgesetztenfunktion im Sinne der Personalverantwortlichkeit liegt aber im Allgemeinen bei einer Person.

Hierarchische Zuordnungsverhältnisse bestehen Werner Thieme zufolge aus

Diese Aufgaben gehören zu den Kernaufgaben eines Vorgesetzten. Daneben hat er für die Einarbeitung und Weiterqualifizierung seiner Mitarbeiter zu sorgen.

Vorgesetzte bei Beamten und Soldaten

Besonders deutlich strukturiert sind die – bundeseinheitlich in Gesetzen geregelten – Vorgesetztenverhältnisse der Beamten und Soldaten. Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) bestimmt, dass die beamtenrechtlichen Vorschriften sinngemäß auf Richter im Bundesdienst anzuwenden sind (§ 46 DRiG).

Beamte

Im Beamtenrecht ist Vorgesetzter, wer dienstliche Anordnungen erteilen darf (§ 3 Abs. 3 BBG). Der Disziplinarvorgesetzte wird als Dienstvorgesetzter bezeichnet. Dienstvorgesetzter nach § 3 Abs. 2 BBG ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihr oder ihm nachgeordneten Beamtinnen und Beamten zuständig ist. Dienstvorgesetzter einer obersten Behörde (beispielsweise Finanzministerium) ist der Finanzminister, einer Mittelbehörde (Bundesfinanzdirektion) der Präsident und einer unteren Behörde (Hauptzollamt) der Amtsleiter.

Soldaten

Die Vorgesetztenverordnung (VorgV) der Bundeswehr kennt nach § 1 Abs. 5 VorgV folgende Vorgesetzte:

Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) kennt in § 27 ff. WDO folgende weitere Vorgesetzte:

Strafbarkeit bei Vorgesetzten von Amtsträgern

Direkte oder indirekte Vorgesetzte(bis mindestens hin zu Ministern) von Amtsträgern können sich gemäß Strafgesetzbuch Paragraph 357(„Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“) (Absatz 1) strafbar machen, wenn sie rechtswidrige Taten/Straftaten Untergebener im Amt geschehen lassen oder dazu (versuchen zu) verleiten.

Vorgesetzte in einer Organisation

Vorgesetzte besetzen im Organigramm der Aufbauorganisation eine eigene Stelle, üben dort eine Funktion aus und erhalten häufig eine ihre Funktion umschreibende Amtsbezeichnung. In Unternehmen heißen sie (von unten nach oben) etwa Gruppenleiter, Referatsleiter, Abteilungsleiter, Handlungsbevollmächtigter, Prokurist, Direktor oder Vorstand, in der öffentlichen Verwaltung etwa Kommissar, Amtmann, Amtsrat, Regierungsrat, Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor oder Staatssekretär. Die Funktion gibt auch Auskunft darüber, welchem Bereich der Funktionsinhaber angehört und ob er dort führend oder ausführend tätig ist. Die Führungsfunktion Vorgesetzter gilt als eine Koordinationsinstanz, weil sie der Abstimmung kooperativer Vorgänge dient.

Wiktionary: Vorgesetzter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. ↑ Klaus Altfelder, Hans G. Bartels, Joachim-Hans Horn, Heinrich-Theodor Metze: Lexikon der Unternehmensführung. 1973, S. 83.
  2. ↑ Reinhard Höhn, Gisela Böhme: Führungsbrevier der Wirtschaft. 1974, S. 305 ff.
  3. ↑ Reinhard Höhn, Gisela Böhme: Führungsbrevier der Wirtschaft. 1974, S. 298 ff.
  4. ↑ Werner Thieme: Verwaltungslehre. 1969, S. 89 ff.
  5. ↑ Sabine Leppek: Beamtenrecht. 2015, S. 32.
  6. ↑ Sabine Leppek: Beamtenrecht. 2015, S. 33.
  7. ↑ Frank Weniger, Gudrun Schattschneider, Bernhard Gertz: Soldatengesetz Kommentar, 2008, S. 51 ff.
  8. ↑ Dr. jur. Wilhelm Schlötterer in „Staatsverbrechen – der Fall Mollath“, ISBN E-Book (PDF) 978-3-96092-838-6, letzter Absatz des Abschnitts „Die schweren Verdachtsgründe gegen die Justizministerin Beate Merk“ auf Seite 177 sowie Seite 193 zu (Ex-)Justizminister Bausback, unterster Satz
  9. ↑ Amtsträger, da § 357 innerhalb des Dreißigsten Abschnitts „Straftaten im Amt“ des Strafgesetzbuches
  10. ↑ Fritz Neske, Markus Wiener (Hrsg.): Management-Lexikon, Band II, 1985, S. 466.