Landschaftsschutzgebiet „Weinges Erlich“
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Rastplatz im Landschaftsschutzgebiet | ||
| Lage | Graben-Neudorf und Dettenheim, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland | |
| Fläche | 195,2 ha | |
| Kennung | 2.15.017 | |
| WDPA-ID | 325738 | |
| Geographische Lage | 49° 10′ N, 8° 27′ O | |
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| Einrichtungsdatum | 15. Oktober 1962 | |
| Verwaltung | Landratsamt Karlsruhe | |
Das Gebiet Weinges Erlich wurde vom Landratsamt Karlsruhe durch Verordnung vom 15. Oktober 1962 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Graben-Neudorf und Dettenheim im Landkreis Karlsruhe.
Das 195 ha große Landschaftsschutzgebiet liegt südlich der Pfinz zwischen Graben-Neudorf und Dettenheim. Es gehört zum Naturraum Nördliche Oberrhein-Niederung. Im Süden grenzt das Naturschutzgebiet Oberbruchwiesen unmittelbar an.
Es handelt sich um eine Waldgebiet in einer grundwasserbeeinflussten Niederung. In einigen Bereichen ist ein Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Feuchtwald mit Übergängen zum Erlenbruchwald ausgebildet. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Teile des größten Moorgebietes in der badischen Rheinebene. Die Niedermoore und Anmoore haben sich in verlandeten Altrheinrinnen gebildet, die Torfbildung setzte am Ende des Boreals beziehungsweise zu Beginn des Atlantikums ein.