Wikipedia:Abmahnung

Ein Foto, das bereits mehrfach Gegenstand von Abmahnungen war.

Diese Seite erklärt, wie zu verfahren ist, wenn jemand für die Nutzung von Texten oder Bildern aus Wikipedia oder anderen Wikimedia-Projekten (insbesondere Wikimedia Commons) eine Abmahnung oder Rechnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhält.

Diese Seite dient nicht der Diskussion der Frage, ob und wie Wikipedianer ihre eigenen Urheberrechte wahrnehmen können. Dazu gibt es die Seite Wikipedia:Weiternutzung/Mängel.

Grundsätzliche Hinweise

Konstellationen

Auf dieser Seite sollen die folgenden Fälle besprochen werden:

Die folgenden Fälle werden an anderer Stelle besprochen:

Die rechtliche Situation

Die Reaktion auf eine Abmahnung oder eine Rechnung für eine unerlaubte Weiternutzung von Inhalten aus den Wikimedia-Projekten hängt damit von zwei Fragen ab:

Wie man reagieren kann

Wie eingangs erwähnt solltest du in Ruhe die Situation analysieren. Dabei hast du insbesondere folgende Möglichkeiten:

Hast du dir einen Überblick über die rechtliche Situation verschafft, kannst du auf folgende Weise reagieren:

Wie man sich schützen kann

Folgendes kannst du tun, um das hier beschriebene Risiko einzuschränken:

Reaktionsmöglichkeiten der Community

Der Umgang mit „Abmahnern“ ist in der Community umstritten. Es hat sich in der Diskussion aber die folgende Position herauskristallisiert:

Meinungsbilder

Einzelnachweise

  1. ↑ David Pachali: Creative Commons: Kein Schadensersatz bei fehlendem Wikipedia-Link, irights.info, 23. Mai 2018.
  2. ↑ Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29. Juni 2016, Az. 6 W 72/16 (online)
  3. ↑ Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13. Juni 2017, Az. 4 U 72/16 (online).
  4. ↑ Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht etwa so aus: [Ich] verpflichte mich gegenüber [dem Urheber], es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall [vom Urheber] zu bestimmen ist und deren Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann, zu unterlassen, [die näher bestimmten Inhalte] [zu bearbeiten/zu vervielfältigen/vervielfältigen zu lassen/öffentlich zugänglich zu machen/öffentlich zugänglich machen zu lassen], wie geschehen in [Beschreibung der Verletzung]. [Datum, Unterschrift]