Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Es soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, unterstützen. Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen forschen und entwickeln, werden ebenfalls gefördert. Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen beschränkt.
Gefördert werden Projekte im Bereich der Forschung und Entwicklung. Die Zuwendung ist an die Personalkosten geknüpft und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden prinzipiell die Arbeitnehmerbruttogehälter, die mit dem FuE-Projekt in Zusammenhang stehen. So sind pro Mitarbeiter maximal 120.000 Euro pro Jahr förderfähig. Hinzu kommt eine 100%ige Pauschale auf die projektbezogenen Personalkosten, um die restlichen Kosten abzugelten. Die Höhe des Zuschusses bewegt sich zwischen 112.500 Euro und 270.000 Euro. Je Fördermodul regelt die ZIM Richtlinie die geltenden Fördersätze sowie die maximal zuwendungsfähigen Kosten.
Bei ZIM-Einzelprojekten führt ein Unternehmen allein ein FuE-Projekt durch. Forschungseinrichtungen sind an dieser Stelle nicht antragsberechtigt, können allerdings als Unterauftrag über ZIM gefördert werden. Der Antragsteller behält somit die alleinigen Rechte an der Entwicklung, muss jedoch auch das Projektvolumen alleine tragen.
ZIM-Einzelprojekte können mit maximal 550.000 Euro gefördert werden, dabei liegt die Förderquote zwischen 25 und 45 Prozent.
Mit ZIM-Kooperationsprojekten können Unternehmen mit weiteren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen gemeinsam ein FuE-Projekt bearbeiten. Jeder Partner stellt dabei seinen eigenen Antrag zur Förderung, jedoch wird das Gesamtvorhaben bewertet. Außerdem sind Projekte mit ausländischen Partnern förderfähig. Diese erhalten keine ZIM-Förderung, können sich aber um eine Förderung des eigenen Landes bemühen. Die Partner tragen somit das gemeinsame wirtschaftliche und technologische Risiko der Innovation.
An Kooperationsprojekten können auch ausländische Kooperationspartner teilnehmen. Diese müssen ihre Finanzierung selbst sicherstellen, z. B. durch nationale Fördermittel ihres Landes. Zur Unterstützung der Internationalisierung von Kooperationsprojekten existieren bilaterale Ausschreibungen und Netzwerke mit europäischen und außereuropäischen Staaten.
ZIM-Kooperationsprojekte erhalten grundsätzlich eine höhere Förderung. Dadurch soll die Internationalisierung und die Beschleunigung des Technologietransfers gewährleistet werden. Die Förderung reicht bis 450.000 Euro pro Unternehmen und 220.000 Euro pro beteiligter Forschungseinrichtung, und für das gesamte Projekt bis zu einer Summe von 2.300.000 Euro. Dabei liegt die Förderquote zwischen 30 und 55 Prozent.
In ZIM-Innovationsnetzwerken kommen mindestens sechs Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen als Konsortium zusammen. Gefördert wird das Netzwerkmanagement, also die Organisation des Innovationsnetzwerks. Projektmanager übernehmen beispielsweise die Organisation, die strategische Ausrichtung, das Controlling und die Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerks.
Wie bei den ZIM-Kooperationsprojekten können hier ausländische Netzwerkpartner teilnehmen, die ihre Finanzierung selbst sichern müssen. Auch sie profitieren von bilateralen Ausschreibungen und internationalen Netzwerken.
ZIM-Innovationsnetzwerke können mit bis zu 420.000 Euro für nationale Netzwerke und 520.000 Euro für internationale Netzwerke gefördert werden. Die Förderquoten der Innovationsnetzwerke nehmen mit der Dauer der Förderung ab. Im ersten Jahr liegt die Förderung nationaler Innovationsnetzwerke bei 90 Prozent der Kosten. Sie sinkt über 70 Prozent im zweiten und 50 Prozent im dritten Jahr auf 30 Prozent im vierten Jahr.
Internationale Innovationsnetzwerke werden durch höhere Förderquoten begünstigt, die ebenfalls über die Projektdauer sinken. Während der ersten eineinhalb Jahre beträgt die Förderquote 95 Prozent, im zweiten Jahr 80 Prozent, dann 60 Prozent und im vierten Jahr noch 40 Prozent.
Mit Hilfe der Durchführbarkeitsstudien können vor allem junge und kleine Unternehmen im ersten Schritt durch Vorstudien und Tests prüfen, ob ein FuE-Projekt in Frage kommt. Dabei wird beispielsweise der Stand der Wissenschaft und der Technik untersucht, um notwendige Forschung und Entwicklung zu identifizieren. Sie dienen auch dazu, interne Ressourcen zu ermitteln und das Marktpotenzial zu erkennen. Die Durchführbarkeitsstudien dienen dazu, auf ZIM Projekte vorzubereiten. Sie können sowohl als Einzel- als auch als Kooperationsvorhaben durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind junge und Kleinstunternehmen sowie Erstbewilligungsempfänger.
ZIM-Durchführbarkeitsstudien können einen maximalen Zuschuss von 100.000 Euro bei einer Förderquote von 50 bis 70 Prozent erhalten.
Mit Hilfe von ZIM können Unternehmen die Markteinführung ihres bereits geförderten ZIM Projektes zusätzlich bezuschussen. Dazu zählen unter anderem externe Dienstleistungen, die der Markteinführung dienen, also beispielsweise Beratungsdienste, Dienstleistungen, Messeauftritte usw. Die Förderung von maximal 60.000 Euro unterliegt einer Förderquote von 50 Prozent.
Die Richtlinie des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand ist am 20. Januar 2020 neu gefasst worden. Sie wurde am 17. März 2020 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger gültig und lief bis zum 31. Dezember 2024.
Einführung einer neuen Programmstruktur:
Einzelprojekte: Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten
Förderung von Kooperationsprojekten:
Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln.
Die Netzwerkförderung wurde in das Modul zur Förderung von Kooperationsprojekten verlagert und die Antragsberechtigung wurde wieder auf kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern eingegrenzt.
Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten
Anfangs durften Unternehmen mit insgesamt weniger als 500 Mitarbeiter ebenfalls Anträge stellen, ab Januar 2014 nur noch Unternehmen, die im Vorjahr weniger als 50 Millionen Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie insgesamt weniger als 250 Mitarbeiter hatten.
Im Jahr 2011 ist folgende Programmstruktur festgelegt worden:
EP: Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten
Förderung von Kooperationsprojekten
Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln.
Förderung von Innovationsunterstützenden Beratungs- und Dienstleistungen im Zuge von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP
Ergänzung um ein weiteres Projektförderungs-Modul
Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in Ostdeutschland, ähnlich dem Vorgängerprogramm INNOVATIVE – WACHSTUMSTRÄGER (INNO-WATT)
Um die Wirtschaftskrise zu bekämpfen, wurde ZIM deutlich ausgeweitet:
Die Förderung von Einstiegsprojekten im Zuge des Moduls ZIM-Koop bis zum 31. Dezember 2010 ausgesetzt.
Förderung von Kooperationsprojekten
Förderung externer Managementkapazitäten von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs KMUs
Förderung von Innovationsunterstützenden Beratungs- und Dienstleistungen im Zuge von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP
Anfängliche Programmstruktur des Innovationsprogramms:
Vorgängerprogramme: PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen (PRO INNO und PRO INNO II)
Förderung von Kooperationsprojekten
zum Start wurden keine Einzelprojekte gefördert.
Vorgängerprogramm: Netzwerkmanagement Ost (NEMO)
Förderung externer Managementkapazitäten von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs KMUs
neues Modul ohne Vorgängerprogramm zur Förderung von Innovationsunterstützenden Beratungs- und Dienstleistungen im Zuge von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP