
Der Feldzeugmeister war zu Zeiten der Landsknecht-Heere der Oberbefehlshaber der Artillerie. Nach dem Feldhauptmann und dem Feldmarschall war er der höchste Offizier des Heeres.
Man verstand unter dem „Zeug“ das Geschütz mit seinem gesamten Material, das von den Büchsenmeistern und deren Handlangern nach einem freiwilligen Vertrag mit dem Kriegsherren bedient wurde. Das gesamte Zeug stand unter dem Befehl des Generalfeldzeugmeisters, bei den Franzosen Grand maitre d’artillerie de France. Dieser Titel war schon vor der Einführung eigentlicher Geschütze seit Philipp VI. (1328–1350) üblich und bezog sich auf die früheren Kriegsmaschinen.
Der Feldzeugmeister, kurz auch Zeugmeister, war zu Zeiten der Landsknecht-Heere der Oberbefehlshaber der Artillerie und wurde von Zeugdienern unterstützt. Auch Wundärzte standen unter Befehl des (Obersten) Zeugmeisters.
Der Generalfeldzeugmeister war in Preußen seit Friedrich II. Befehlshaber aller Artillerietruppen und rangierte gleich mit dem Generalfeldmarschall. Er trug als Abzeichen auf Achselstücken und Epauletten zwei gekreuzte Kanonenrohre. Früher wurde die Würde eines Generalfeldzeugmeisters häufig an Prinzen aus dem königlichen Hause verliehen, weil diese, nach einer ungeschriebenen Regel, vor 1870 nicht zu Generalfeldmarschällen ernannt wurden. Ab 1870 wurde diese Würde an Offiziere verliehen, die aus der Artillerie hervorgegangen waren und sich um diese Waffe hervorragend verdient gemacht hatten. Letzter Träger dieses Titels war Prinz Carl von Preußen als „Chef der Artillerie“.
In Preußen wurde 1898 an Stelle des (provisorischen) Waffendepartements im Kriegsministerium eine Feldzeugmeisterei außerhalb des Ministeriums geschaffen, an deren Spitze ein Feldzeugmeister im Range eines Divisionskommandeurs stand. Sämtliche Gewehrfabriken, Artilleriewerkstätten, Geschützgießereien, Pulver- und Munitionsfabriken sowie die Konstruktionsbüros und Artilleriedepots unterstanden seiner Aufsicht; auch die Train-Inspektion war ihm nachgeordnet.
| Dienstgrad | Name | Datum |
|---|---|---|
| Generalmajor/Generalleutnant | Emil Stern | 1. April 1898 bis 17. April 1901 |
| Generalmajor/Generalleutnant | Adolf von Fetter | 18. April 1901 bis 14. September 1904 |
| Generalleutnant/General der Artillerie | Robert Koehne | 15. September 1904 bis 4. April 1910 |
| Generalleutnant/General der Artillerie | Otto von Bücking | 5. April 1910 bis 26. Juni 1913 |
| Generalmajor/Generalleutnant | Johannes Franke | 27. Juni 1913 bis 23. September 1916 |
| Generalmajor/Generalleutnant | Karl Coupette | 24. September 1916 bis 10. Dezember 1918 |
| Generalmajor | Richard von Berendt | 11. Dezember 1918 bis 1919 |
In Bayern war der Feldzeugmeister ein General der Artillerie, der einem General der Infanterie bzw. Kavallerie gleichstand. (General-)Feldzeugmeister gab es in der bayerischen Armee bereits vor dem Dreißigjährigen Krieg. 1906 ersetzte Bayern die Inspektion der technischen Institute durch eine Feldzeugmeisterei mit Sitz in München mit dem gleichen Aufgabenfeld wie das preußische Vorbild. Dieser Posten eines Feldzeugmeisters war eine Dienststellung und der Inhaber hatte den Rang eines Generalmajors.
Ebenso hatte Sachsen eine Zeugmeisterei mit einem Oberzeugmeister im Range eines Generalmajors mit Sitz in Dresden an der Spitze. Der letzte sächsische Feldzeugmeister war Generalleutnant Johannes Fellmer (1863–1939).
Als Heeres-Feldzeugmeister:

In der Habsburgermonarchie war der Dienstgrad eines Feldzeugmeisters (FZM) ein Generalsrang der Artillerie und, bis 1908, der Infanterie. Er entsprach dem
Sie besaßen das Anrecht auf die Anrede mit ihrem Prädikat „Exzellenz“.
→ Siehe auch: Rangabzeichen
