Als Zwangskraft bezeichnet man in der technischen und theoretischen Mechanik diejenige Kraft, die bewirkt, dass ein Körper sich aus einem durch vorgegebene Zwangsbedingungen vorgeschriebenen Bereich nicht herausbewegen kann.
Eine äußere Kraft, die keine Zwangskraft ist, bezeichnet man zu Unterscheidungszwecken auch als „eingeprägte Kraft“. Die gesamte auf den Körper wirkende Kraft ist die Summe aus eingeprägter Kraft und Zwangskraft. Das Unterscheidungsmerkmal ist, dass eine eingeprägte Kraft nach Größe und Richtung physikalisch vorgegeben ist (etwa die Gewichtskraft, der Winddruck, Coulombsche Gleitreibungskräfte), während die Zwangskraft nach Größe und Richtung je nach konkretem Ablauf der Bewegung so entsteht, wie es erforderlich ist, dass der Körper die vorgegebene Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit befolgt (etwa durch starre Führung).
Zwangskräfte haben mit den durch Zwängung verursachten Kräften gemein, dass äußere Bewegungseinschränkungen für die Entstehung verantwortlich sind und dass sie der Größe nach variieren (im ersten Fall abhängig von der Bewegung des betrachteten Körpers, im zweiten Fall abhängig von den Umgebungsbedingungen). Gegenüber den Zwangskräften ist die Zwängung jedoch ein Begriff der Statik. Relevant sind dort die durch die Zwängung verursachten inneren Spannungen der Bauteile mit Blick auf ihre Festigkeit.

Zu einer im dreidimensionalen Raum gegebenen Kurve bzw. , auf der sich zu einem Zeitpunkt der Massenpunkt bewege, darf eine Zwangskraft keine tangentiale Komponente haben, sie muss, geometrisch betrachtet, senkrecht auf stehen, damit sich auf der Kurve „frei“ (gleichförmig) bewegen kann bzw. darauf ruht:
wobei einen vorläufig unbekannten („Lagrangeschen“) Parameter bezeichnet.
Äquivalent zu dieser Definition kann die Gesamtheit aller Zwangskräfte an miteinander gekoppelte Massensystem keine virtuelle Arbeit verrichten:
Die mathematische Darstellung stammt aus der Statik nach Lagrange. Ihr liegt das statische Prinzip zugrunde, dass die Summe aller an eingeprägten Kräfte mit der Systemreaktion ein Kräftegleichgewicht bilden muss:
Beim Freischneiden des Elements aus seiner statischen Lage wird die Systemreaktion erst ersichtlich. Aus dem Grunde wird die Zwangskraft , vor allem in älterer Literatur, auch „Reaktionskraft“ genannt.

Kann sich ein Körper nur auf einer Kurve oder einer Fläche (frei) bewegen, so steht die Zwangskraft immer senkrecht auf dieser und damit auch auf der Bewegungsrichtung. Daraus folgt u. a., dass Zwangskräfte keine Arbeit verrichten können.
Das d’Alembertsche Prinzip zur Aufstellung von Bewegungsgleichungen beruht auf dem Satz, dass die virtuelle Arbeit der Zwangskräfte verschwindet; beim Jourdainschen Prinzip wird ausgenutzt, dass die virtuelle Leistung der Zwangskräfte verschwindet.