
Adolf Wermuth (* 23. März 1855 in Hannover; † 11. Oktober 1927 in Berlin) war ein deutscher Verwaltungsjurist und preußscher Justizbeamter, der später zu einem ranghohen Regierungsbeamten des Deutschen Reichs aufstieg und 1912 als parteiloser Kommunalpolitiker zum Berliner Oberbürgermeister gewählt wurde. Wermuth machte Berlin zur Weltstadt durch die von ihm betriebene Gründung Groß-Berlins 1920. Sie machte die deutsche Hauptstadt der Einwohnerzahl nach zur drittgrößten und der Fläche nach zur zweitgrößten Stadt der Erde.

Wermuth wurde als Sohn des Polizeidirektors Karl Wermuth in eine bürgerliche Familie mit monarchistischer Gesinnung geboren. Nach dem Abitur am Gymnasium Andreanum in Hildesheim nahm er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Georg-August-Universität Göttingen auf. 1876 legte er das 1. juristische Staatsexamen ab und begann den Vorbereitungsdienst als Referendar; nach dem bestandenen 2. Staatsexamen trat er als Regierungsassessor in den preußischen Staatsdienst ein, arbeitete zunächst als Amtsrichter am Amtsgericht Peine und war später in Oppeln tätig. 1883 wechselte er in das Reichsamt des Innern. Dort beteiligte er sich am Aufbau des Reichswetterdienstes und fungierte nach Abschluss des Helgoland-Sansibar-Vertrags 1890/1891 als Interimsverwalter für die Insel Helgoland. Des Weiteren übernahm er in der Funktion eines Reichskommissars die Leitung über die deutschen Beiträge für die Weltausstellungen in Melbourne (Centennial Exhibition of Melbourne, 1888) und Chicago (World Columbian Exposition, 1893). 1908 erhielt er seine Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat „Exzellenz“.

Wermuth war ab 1904 Unterstaatssekretär im Reichsschatzamt und wurde am 14. Juli 1909 als Staatssekretär in die von Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg geführte Regierung des Deutschen Kaiserreichs berufen. Nachdem seine Forderung nach Erhöhung der Erbschaftsteuer vom Reichskanzler abgelehnt worden war, gab er am 15. März 1912 seinen Rücktritt bekannt und schied einen Tag später aus der Reichsregierung aus.
Im Mai 1912 wurde Wermuth von der Berliner Stadtverordnetenversammlung als Nachfolger von Martin Kirschner zum Oberbürgermeister der Stadt gewählt. Dieses Amt hatte er vom 1. September 1912 bis zum 25. November 1920 inne, ab Oktober 1920 als Oberbürgermeister der maßgeblich durch ihn selbst neustrukturierten Einheitsgemeinde Groß-Berlin. Außerdem war er von 1912 bis 1921 Vorsitzender des Deutschen Städtetags. In seine Amtszeit fiel unter anderem die Gründung des Stadtarchivs, die Einführung des Goldenen Buches sowie die Planungen für die Eingemeindungen weiterer umliegender Ortschaften. Sein besonderes Verdienst lag in der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung im und nach dem Ersten Weltkrieg. Indem er die Reichsleitung zur Einführung von Lebensmittelkarten veranlasste, konnte er durch die Rationierung eine einigermaßen ausgeglichene Lebensmittelverteilung bewirken. In seinem Amt als Oberbürgermeister der Hauptstadt Berlin war er von 1912 bis 1918 auch Mitglied des Preußischen Herrenhauses.

Im November 1920 trat Wermuth, der in jenem Jahr noch einmal wiedergewählt woren war, von seinem Amt zurück. Die bürgerlichen Parteien hatten einen Streik der Berliner Elektrizitätsarbeiter genutzt, um ihn anzugreifen, und auch Teile der Sozialdemokraten ließen den parteilosen Politiker fallen. Er gab seine Dienstwohnung im Schloss Buch auf und zog nach Berlin-Lichterfelde. Im Jahr 1927 starb Wermuth im Alter von 72 Jahren, vier Jahre nach seiner Frau Marie Wermuth geb. Renken. Sein Grab befindet sich auf dem Kirchhof der Schlosskirche in Berlin-Buch. Der Grabstein trägt die Inschrift „Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig“.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Wermuth, Adolf |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Verwaltungsjurist, preußischer Justizbeamter und Politiker |
| GEBURTSDATUM | 23. März 1855 |
| GEBURTSORT | Hannover |
| STERBEDATUM | 11. Oktober 1927 |
| STERBEORT | Berlin |