Agnes von Grone, geborene Agnes Charlotte Frieda Gertrud Jutta Freiin von Hammerstein[-Loxten], (geboren am 10. Juli 1889 in Schwerin; gestorben am 27. Juni 1980 in Westerbrak) war eine deutsche Kirchenfunktionärin im Dritten Reich, Begründerin und bis 1936 Reichsführerin des Frauenwerks der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) und Vorsitzende der Evangelischen Frauenhilfe der Braunschweigischen Landeskirche, die sich ab 1945 in der Flüchtlingshilfe engagierte.
Agnes von Hammerstein war eine Tochter des Juristen Bernhard [Eduard Otto Julius Börries Agnefius] Freiherr von Hammerstein (7. November 1853 – 3. Januar 1907) und dessen Frau Hedwig (geborene Freiin von Wangenheim; 21. März 1859 – 1945), die aus Hannover stammten. Sie wuchs gemeinsam mit ihren Geschwistern in Schwerin auf und wurde von Hauslehrern unterrichtet. Sie nahm auch für einige Monate am naturwissenschaftlichen Unterricht eines Lyzeums teil. Im Alter von 20 Jahren vermählte sie sich und zog auf das Rittergut Westerbrak. Agnes von Grone wurde 1925 Vorsitzende des Landesverbandes der Evangelischen Frauenhilfe Braunschweig, dem sie bis 1961 angehörte. Sie trat zum 1. Mai 1933, beeindruckt von der Rede Adolf Hitlers am so genannten Tag von Potsdam zur Eröffnung des neuen Reichstages, die er in der Garnisonkirche gehalten hatte, in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 2.371.633).
Im Juli 1933 wurde sie Reichsführerin des Frauenwerks der Deutschen Evangelischen Kirche und erklärte dessen Eintritt in die Reichsarbeitsgemeinschaft Deutscher Frauenverbände. Sie bemerkte jedoch schnell, dass die Verbände dadurch ihre Eigenständigkeit verloren, und wurde zu einer entschiedenen Gegnerin der Deutschen Christen, die eine Nazifizierung der Kirche anstrebten. Im Februar 1935 berief der Reichsbischof Ludwig Müller sie von ihrem Amt ab, und im Oktober wurde sie aus der NSDAP entlassen. Im März 1936 wurde sie zum Rückzug von ihrer Mitarbeit im sogenannten Neunerausschuss des Frauenwerks gezwungen. 1937 strebte sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ihre Entlassung aus der NSDAP an, so dass der Ausschluss schließlich 1938 in eine „ehrenhafte Entlassung“ umgewandelt wurde. Sie blieb weiterhin Vorsitzende des Evangelischen Frauenwerkes und kämpfte gegen dessen Eingliederung in den staatlichen Einheitsverband. Nach dem Ende des Krieges organisierte sie Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge und Vertriebene und half diesen bei der Eingliederung und dem Neuanfang. Von 1947 bis 1953 war sie zudem Mitglied der Hannoverschen Landessynode. 1961 schied sie aus dem Vorstand der Frauenhilfe aus und verbrachte ihre letzten Lebensjahre in Westerbrak.
Seit dem 19. Oktober 1909 war sie mit dem Rittergutsbesitzer und Kammerherrn Siegfried Alexanber Adolf Anton Bobo von Grone (9. Oktober 1874 – 22. Juni 1953, ab 27. Februar 1911 Ehrenritter des Johanniterordens) verheiratet, einem Sohn des Otto Albert von Grone (7. Februar 1841 – 16. Mai 1907) und dessen Frau Anna Wilhelmine Karoline Elise Klara (geborene von Oheimb; 24. Mai 1849 – 9. Dezember 1900). Das Paar hatte vier Kinder:
Der Jurist Christian von Hammerstein war ihr älterer Bruder. Sie hatte auch noch mindestens eine jüngere Schwester Dorothea Julie Marie Elisabeth (geboren am 27. Oktober 1891). Ihre Großeltern waren Charlotte (1828–1911) und Hermann von Wangenheim (1807–1889) sowie Julie (geborene Freifrau von dem Knesebeck; 1811–1889) und Wilhelm von Hammerstein (1808–1872).
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Grone, Agnes von |
| ALTERNATIVNAMEN | Hammerstein, Agnes Charlotte Frieda Gertrud Jutta von (Geburtsname) |
| KURZBESCHREIBUNG | deutsche Kirchenfunktionärin im Dritten Reich, Begründerin des Frauenwerks der Deutschen Evangelischen Kirche |
| GEBURTSDATUM | 10. Juli 1889 |
| GEBURTSORT | Schwerin |
| STERBEDATUM | 27. Juni 1980 |
| STERBEORT | Westerbrak |