Amt Alfeld

Das Amt Alfeld war ein historisches Verwaltungsgebiet des Königreichs Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover. Übergeordnete Verwaltungsebene war seit 1823 die Landdrostei Hildesheim.

Geschichte

Das Amt Alfeld wurde 1836 im Zuge der Trennung des Amts Bilderlahe vom bisherigen Amt Winzenburg gebildet und trat die unmittelbare Nachfolge des Amts Winzenburg an. Einbezogen wurden auch die Stadt Alfeld (Leine) und einige Dörfer aus Patrimonialgerichten.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Die Verwaltung blieb beim Amt Alfeld, die Rechtsprechung ging an das neu geschaffene Amtsgericht Alfeld.

1852 wurde die Stadt Alfeld wieder ausgegliedert, dafür die Gemeinden Rott und Hoyershausen aus dem Amt Lauenstein beigelegt. 1854 kam Grafelde vom Amt Bilderlahe an Alfeld, 1859 wurde das Amt Lamspringe (das frühere Amt Bilderlahe) angeschlossen. Brüggen (Leine), Sibbesse und Petze gingen an das Amt Gronau. 1885 wurde die Kreisverfassung eingeführt.

Gemeinden

Bei seiner Auflösung (1885) umfasste das Amt Alfeld folgende Gemeinden:

(*) Aus dem ehemaligen Amt Lamspringe.

Amtmänner

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207)