Das Amt Segeberg war ein Amt im Herzogtum Holstein mit Sitz in Segeberg.
Ausgangspunkt der Machtausübung in der Region war die Siegesburg. Damit verbunden war die Vogtei Segeberg. Diese war von 1273 bis 1308 kurzzeitig Kern eines Teilherzogtums Holstein-Segeberg. Burg und Vogtei waren mehrfach verpfändet. Pfandnehmer waren bis 1342 der Knappe Longus von Beienfleth und danach die Stadt Lübeck. Im 14. Jahrhundert bildeten sich Amtsstrukturen heraus. Das Amtsgebiet umfasste ursprünglich auch das Gebiet des später abgeteilten Amtes Traventhal.
Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg kam das Amt an das Österreichisch-preußische Kondominium in Schleswig-Holstein und nach dem Deutschen Krieg als Teil der Provinz Schleswig-Holstein an Preußen. Dort erfolgte 1867 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Für die Rechtsprechung entstand das Amtsgericht Segeberg, für die Verwaltung der Landkreis Segeberg.
Das Amt Segeberg umfasste die Kirchspielvogteien Segeberg, Leezen, Bornhöved, Bramstedt und Kaltenkirchen. Es handelte sich um ein geschlossenes Gebiet, lediglich die Kirchspielvogtei Bornhöved bildete eine Exklave. Es umfasste 1867 12 Quadratmeilen und hatte zwischen 18.000 und 19.000 Einwohnern. Es bestand aus einem Flecken und 69 Ortschaften.
Christian VI. (Dänemark und Norwegen) erließ am 9. Dezember 1743 die Verordnung und Reglement, betreffend die Geist- und Weltliche Gerichts-Verfassung des Amts Segeberg. Diese bildete bis zum Übergang an Preußen die Grundlage von Verwaltung und Rechtsprechung im Amt. Für die Rechtsprechung war der Amtmann allein für Verfahren mit einem Streitwert bis 12 Taler sowie für Wechsel- und summarische Sachen zuständig. Die Kirchspielvögte waren für die freiwilliger Gerichtsbarkeit, Polizeiangelegenheiten und die Voruntersuchung bei Strafsachen zuständig. Ein Aktuar führte die Schuld- und Pfandprotokolle. Für die weitere Rechtsprechung im Amt war das Amtsgericht zuständig. Es bestand aus Amtmann, Aktuar und den Kirchspielvögten. Dieses trat zwei Mal im Jahr zusammen. Da dies zu sehr langen Bearbeitungszeiten führte, wurde es üblich, dass der Amtmann auch solche Fälle behandelte. Appellation gegen Urteile des Amtes waren beim Landgericht Glückstadt möglich. In Segeberg befand sich unweit des Amtshauses das Gefängnis mit zuletzt zehn Zellen. In jedem Kirchspiel waren zwei bis drei Polizeiboten, ein Gerichtsbote (der gleichzeitig Gefängniswärter war) und ein Konsitorialbote eingesetzt. Im Amt galt Sächsisches Recht bzw. susidär Gemeines Recht.
Im Amt bestand ein Unterkonsistorium für die Propstei Segeberg. Dieses war als geistliches Gericht für die Geistlichkeit, Lehrer, Küster und deren Familien sowie als Ehegericht tätig. Es war für die ganze Propstei mit fast 70.000 Eingesessenen zuständig und bestand aus dem Amtmann, dem Propst, dem Aktuar und vier Predigern aus dem Amt.
Sitz des Amtmanns war zunächst die Siegesburg. Nachdem diese nicht mehr nutzbar war, nahm der Amtmann seinen Sitz in Bramstedt. Später verlegte man den Sitz nach Segeberg. 1774 wurde dort das Haus Segeberg als Amtshaus errichtet. Das Gebäude (heutige Adresse: Hamburger Straße 25) steht unter Denkmalschutz. 1826 wurde ein neues Amtshaus (heutige Adresse: Am Kalkberg 18) errichtet. Dieses wird heute als Amtsgerichtsgebäude genutzt und steht ebenfalls unter Denkmalschutz.